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Beschreibung
vor 1 Jahr
In Spanien beträgt die Verjährung in Steuersachen grundsätzlich
vier Jahre. Und diese vier Jahre rechnen sich ab dem letzten Tag
der Einreichungsfrist einer Erklärung. Aber es gibt verschiedene
Sachverhalte, die dazu führen, dass die Verjährungsuhr zu ticken
beginnt oder auch wieder stoppt, wie Thomas Fitzner, der Leiter der
Abteilung Residenten bei der PlattesGroup erklärt…
vier Jahre. Und diese vier Jahre rechnen sich ab dem letzten Tag
der Einreichungsfrist einer Erklärung. Aber es gibt verschiedene
Sachverhalte, die dazu führen, dass die Verjährungsuhr zu ticken
beginnt oder auch wieder stoppt, wie Thomas Fitzner, der Leiter der
Abteilung Residenten bei der PlattesGroup erklärt…
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