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  3. Recht im Ohr mit Dennis Hillemann Podcast
  4. Überbrückungshilfe: Praxis der Bewilligungsstellen, Tipps und Tricks (Februar 2025)
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86

Die Folge ist ein Auszug aus einem Webinar, das Dennis hillemann
am 12. Februar 2025 gehalten hat. In dem Auszug wird ein
Überblick gegeben zu der aktuellen Praxis der
Bewilligungsstellen. Inhalte sind:

1. Wie ist der Stand der Schlussabrechnungen?

2. Warum verstehen die Bewilligungsstellen die
Schlussabrechnungen als Totalvorbehalt? Was bedeutet dies?

3. Was ist die Dunkelverarbeitung? Welche Rolle spielte sie im
Antragsverfahren?

4. Wieso findet bei der Schlussabrechnung keine
Dunkelverarbeitung statt?

5. Welche Themen stehen im Fokus?

6. Welche Sachverhalte sind regelmäßig problematisch?

7. welche Unterlagen werden angefordert?

8. Welche Erfahrungen haben wir mit der IFB Hamburg?

9. Welche Erfahrungen haben wir mit dr IB.SH?

10. Welche Erfahrungen haben wir mit dem Regierungspräsidium
Gießen?

11. Welche Erfahrungen haben wir mit der L-Bank?

12. Welche Erfahrungen machen wir in NRW?

13. Welche Erfahrungen machen wir mit der IHK für München und
Oberbayern?

14. Welche Tipps haben wir für Unternehmen und prüfende Dritte?
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„Überbrückungshilfe: Praxis der Bewilligungsstellen, Tipps und Tricks (Februar 2025)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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