Überbrückungshilfe: Verjährung von Nachzahlungsansprüchen?

Überbrückungshilfe: Verjährung von Nachzahlungsansprüchen?

9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86





Dennis Hillemann erklärt, ob Nachzahlungsansprüche bei den
Überbrückungshilfen verjähren können - und wo das eigentliche
Problem bei den langen Bearbeitungszeiten der Bewilligungsstellen
für Unternehmen liegt, die noch Geld vom Staat erwarten. Er
erklärt zudem, wann eine Untätigkeitsklage sinnvoll sein kann.

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