Überbrückungshilfe: Verjährung von Nachzahlungsansprüchen?
9 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86
Dennis Hillemann erklärt, ob Nachzahlungsansprüche bei den
Überbrückungshilfen verjähren können - und wo das eigentliche
Problem bei den langen Bearbeitungszeiten der Bewilligungsstellen
für Unternehmen liegt, die noch Geld vom Staat erwarten. Er
erklärt zudem, wann eine Untätigkeitsklage sinnvoll sein kann.
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