Überbrückungshilfe: Vorsicht bei Berechnung Widerspruchs-/Klagefrist! Haftungsrisiko!

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9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86





Dennis Hillemann erklärt, warum Steuerberater aufpassen müssen,
wenn sie die Frist für die Erhebung des Widerspruchs bzw. der
Klage nach Erhalt eines Rückforderungsbescheids für den Mandanten
berechnen. Viele Steuerberater gehen einfach von der
4-Tages-Fiktion in § 41 Absatz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes aus. Das kann leider teuer werden.
Dennis Hillemann erklärt warum.

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