Überbrückungshilfe: Vorsicht bei Berechnung Widerspruchs-/Klagefrist! Haftungsrisiko!
9 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86
Dennis Hillemann erklärt, warum Steuerberater aufpassen müssen,
wenn sie die Frist für die Erhebung des Widerspruchs bzw. der
Klage nach Erhalt eines Rückforderungsbescheids für den Mandanten
berechnen. Viele Steuerberater gehen einfach von der
4-Tages-Fiktion in § 41 Absatz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes aus. Das kann leider teuer werden.
Dennis Hillemann erklärt warum.
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