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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Schon alles weihnachtlich dekoriert? Der Baum geschmückt,
Geschenke eingepackt, die Lichterketten aufgehangen? Einigen
Vermietern passte das nicht!
Sie kündigten ihren Mietern mehrfach und unter anderem auch, weil
die Mieter in der Weihnachtszeit eine Lichterkette an der
Außenfassade angebracht hatten.
Ob das zur Kündigung ausreicht und worauf sich die Vermieter noch
versucht haben für die Kündigung zu berufen, erfahrt ihr in der
neuen Folge Einfall im Recht mit Klara Dresselhaus und Anna
Patzer.
Nach dem Urteil: LG Berlin, Urteil vom 01.06.2010 - 65
S 390/09
Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
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