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  4. Überbrückungshilfe Update 22.11.2024: Jahressteuergesetz 2024 verschärft Risiken für Steuerberater & Unternehmen
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de

Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter
dennis.hillemann@fieldfisher.com

In dieser Folge geht es um das Jahressteuergesetz 2024.

Der Bundesrat hat gestern das vom Bundestag im Oktober 2024
beschlossene Jahressteuergesetz 2024 angenommen.

Leider wird für viele Steuerberater und Unternehmen damit eine
Verschärfung der Strafbarkeitsrisiken bei den Überbrückungshilfen
einhergehen, die Sie kennen sollten. In dem Gesetz heißt es u.a.:

„Die für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln
zuständige öffentliche Stelle darf die ihr von Finanzbehörden
nach Satz 1 übermittelten Informationen abweichend von § 30
Absatz 11 an die für die Verfolgung einer Straftat hinsichtlich
der von ihr bewilligten Leistung zuständige Stelle weiterleiten,
wenn dies auch nach den für sie geltenden Vorschriften über die
Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken zulässig
ist.“

Bei den Überbrückungshilfen findet ohnehin ein enger Abgleich der
Daten zwischen den Bewilligungsstellen und der Finanzverwaltung
statt. Wie ich immer wieder betont habe, werden Abweichungen
zwischen bei der Finanzverwaltung gemeldeten Daten und den Daten
der Schlussabrechnung extrem kritisch gesehen. Nunmehr können
solche Abweichungen sehr schnell zur Strafnazeige führen, da die
Bewilligungsstellen die Daten der Finanzverwaltung weitergeben
können. Ich rate allen Steuerberater*innen und Unternehmen daher
zu größter Vorsicht.
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„Überbrückungshilfe Update 22.11.2024: Jahressteuergesetz 2024 verschärft Risiken für Steuerberater & Unternehmen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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