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  4. 86 I Gültigkeit von automatischen Vertragsverlängerungen
Mit Folge 86 von Einfall im Recht verabschieden wir
uns für’s Erste in die Sommerpause,
freuen uns aber natürlich schon auf neue Folgen ab
September!

Vorher sprechen Tristan Rohner und Klara Dresselhaus in der
aktuellen Ausgabe aber noch über Verträge, die sich
nach Ablauf der Vertragszeit automatisch verlängern, hier
bei einer Online-Partnervermittlung. 

Die Klägerin hatte ein Premium-Abo bei einer Online-Datingseite
abgeschlossen, welches nach einer Laufzeit von 12 Monaten ohne
Zutun der Klägerin um weitere 12 Monate verlängert wurde. Deshalb
buchte die Anbieterin über die Kreditkarte der
Klägerin circa 600€ für die verlängerte Jahresmitgliedschaft ab,
wobei der Monatspreis für die Premiummitgliedschaft in der
Zwischenzeit erhöht wurde. Die Klägerin
kündigte entsetzt den Vertrag und verlangt nun
Rückzahlung der bereits abgebuchten 600€. 

Besteht darauf ein Anspruch gegen die Anbieterin? Was für eine
Leistung ist überhaupt geschuldet? Handelt es sich bei
Dating-Plattformen vielleicht um Heiratsvermittlung i.S.d. § 656
BGB? Und darf sich ein Vertrag einfach automatisch um ein
weiteres Jahr verlängern?

 

All diese Fragen klären Tristan und Klara in der neuesten Ausgabe
von Einfall im Recht!

 

Nach dem Urteil: AG Hamburg, 06.04.2017, Az. 25b C 383/16

Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
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„86 I Gültigkeit von automatischen Vertragsverlängerungen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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