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In der neuen Folge von Einfall im Recht werden wir unserem Motto
mal so richtig treu und besprechen einen richtigen Fall aus dem
echten Leben!

Die Klägerin wehrt sich nämlich dagegen, die Kosten, die durch
das Abschleppen ihres eigenen Wagens entstanden sind, zu
bezahlen. Ihren Wagen stellte sie zuvor auf dem Kundenparkplatz
eines Supermarktes ab, ohne jedoch Kundin dieses Supermarktes zu
sein. Daraufhin hat die Supermarktleitung ein
Abschleppunternehmen damit beauftragt, den PKW abschleppen zu
lassen, die Klägerin musste bei der Abholung die Abschleppkosten
bezahlen. Da sie der Meinung ist, gar nicht hätte abgeschleppt
werden dĂĽrfen, verlangt sie ihr Geld nun zurĂĽck.

Ob das Abschleppen zulässig war und welche Ansprüche dabei in
Frage kommen, besprechen Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig in
der neuen Folge von Einfall im Recht!

Nach dem Urteil: AG Erding, Urteil vom 27.01.2011 – 1 C 1110/10

Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
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„84 I Abgeschleppt!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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