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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Beklagte in unserem heutigen Fall hat etwas bei eBay gekauft
und war zwar mit dem Produkt zufrieden, aber nicht mit dem
„Versandkosten Wucher!!“. Der Verkäufer klagte daraufhin auf
Unterlassung der Äußerung, die er als unsachlich bezeichnete.
Welche Rolle die eBay-AGB und die Grundrechte in diesem Fall
spielen, das besprechen Klara Dresselhaus und Tristan Rohner in
der heutigen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: Bundesgerichtshof, 28.9.2022, Az. VIII ZR 319/20
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