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Beschreibung
vor 6 Jahren
Eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
vom 6.11.2019 ist Gegenstand dieser Folge von Recht im Ohr. Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass deutsche
Fachgerichte - und damit Richter, Anwälte und Studenten - zukünftig
die Unionsgrundrechte viel häufiger berücksichtigen müssen als
bisher. Zudem hat sich das BVerfG der Frage gewidmet, wann
gegenüber Google mit dem „Recht auf Vergessen“ das Löschen von
Links zu unangenehmen Inhalten gefordert werden kann - eine
wichtige Entscheidung, prägnant zusammengefasst mit Take-Aways für
die Praxis (BVerfG (Erster Senat), Beschluss vom 06.11.2019 – Az.:
1 BvR 276/17).
vom 6.11.2019 ist Gegenstand dieser Folge von Recht im Ohr. Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass deutsche
Fachgerichte - und damit Richter, Anwälte und Studenten - zukünftig
die Unionsgrundrechte viel häufiger berücksichtigen müssen als
bisher. Zudem hat sich das BVerfG der Frage gewidmet, wann
gegenüber Google mit dem „Recht auf Vergessen“ das Löschen von
Links zu unangenehmen Inhalten gefordert werden kann - eine
wichtige Entscheidung, prägnant zusammengefasst mit Take-Aways für
die Praxis (BVerfG (Erster Senat), Beschluss vom 06.11.2019 – Az.:
1 BvR 276/17).
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