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  4. Überbrückungshilfe: Einzelunternehmer mit mehreren Firmen = Unternehmensverbund?
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86

Das Thema verbundene Unternehmen bei der Überbrückungshilfe ist
nach wie vor aktuell. Durch unsere tägliche Konfrontation mit
diesem Thema erreichen uns immer wieder neue Ausprägungen dieses
Themas. Ein wichtiges neues Thema sind Einzelunternehmer mit
mehreren Firmen. Viele prüfende Dritte haben für solche
Einzelunternehmer mit mehreren Firmen jeweils gesonderte Anträge,
pro Firma, gestellt und oftmals auch bewilligt bekommen. Oder sie
haben Firmen des Einzelunternehmers, die keinen schwerwiegenden
Umsatzeinbruch haben, bei der Antragstellung nicht als verbundene
Unternehmen berücksichtigt. Bei den Schlussabrechnungen zeigt
sich nun eine Praxis der Bewilligungsstellen, auch aufgrund einer
Anweisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK): Alle Firmen des Einzelunternehmers sollen als
Verbundunternehmen betrachtet werden. Das führt zu erheblichen
Rückforderungen. Kann dieser Praxis rechtlich begegnet werden?
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„Überbrückungshilfe: Einzelunternehmer mit mehreren Firmen = Unternehmensverbund?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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