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Wichtiger Hinweis: Die Informationen in dieser
Episode sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Wir sind
keine Juristen und empfehlen, bei rechtlichen Fragen immer einen
Fachanwalt zu konsultieren.

Das heutige Thema ist sowohl für mittelständische Unternehmen als
auch für Start-ups von höchster Relevanz: das
Hinweisgeberschutzgesetz.

Um uns durch die komplexen Facetten dieses Gesetzes zu
navigieren, haben wir Dipl.-Ing. Karen Falkenberg als Gast
eingeladen. Frau Falkenberg ist eine ausgewiesene Expertin auf
dem Gebiet des Datenschutzes und der Compliance. Sie ist seit
2003 selbständig und seit 2010 als externe Datenschutzbeauftragte
tätig. Ihre Fachkompetenz wird durch jährliche Fortbildungen und
Schulungen ständig erweitert.

In dieser Folge geben wir einen praxisorientierten Überblick, wie
Unternehmen ein Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
umsetzen können.

Wir diskutieren die verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung,
sei es durch eine interne oder durch eine externe Meldestelle.
Außerdem geben wir Einblicke, welche Rückmeldungen Sie als
Geschäftsführer oder Führungskraft erhalten können und welche
Schritte Sie proaktiv unternehmen sollten.

Für alle, die tiefer in das Thema eintauchen möchten, finden Sie
die Kontaktdaten von Frau Falkenberg in den Shownotes:

Dipl.-Ing. Karen Falkenberg

DatenschutzFalkenberg

+49 2307 80102

 kf@datenschutzfalke.de

 https://www.datenschutzfalke.de

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Folge wertvolle Einblicke und
Unterstützung bei der effektiven Umsetzung des
Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen zu geben.

Kontakt zu den Moderatoren dieses Podcasts:

Christian Rahn:

LinkedIn:  http://linkedin.com/in/rahn-christian-cmo

Homepage: https://cmo2go.digital

Carsten Schnatmann:

LinkedIn: http://linkedin.com/in/carsten-schnatmann-5b7583197

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„77 Hinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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