Beschreibung
vor 5 Jahren
Reinhard Greger, Richter am Bundesgerichtshof a.D. sowie Professor
an der Universität Nürnberg-Erlangen i.R., erläutert die
Hintergründe für sein enges Gesetzesverständnis zum
Mediationsbegriff sowie die Konsequenzen, die daraus z.B. für die
Klärungshilfe und die telefonische Shuttle-Mediation
entstehen. Zudem spricht über seine Enttäuschungen im Zuge
des Mediationsgesetzes, das kaum zur Förderung außergerichtlicher
Streitbeilegungsmethoden (über die Mediation hinaus) beigetragen
hat und mit dem Institut des Güterichters "im Rucksack" gerade kein
außergerichtliches Verfahren neu etabliert wurde. Ach ja, und was
das alles mit der Verkehrsunfallhaftung im Straßenverkehr zu tun
hat, fehlt auch nicht. Mehr zu Mediation und Konfliktmanagement:
www.inkovema.de
an der Universität Nürnberg-Erlangen i.R., erläutert die
Hintergründe für sein enges Gesetzesverständnis zum
Mediationsbegriff sowie die Konsequenzen, die daraus z.B. für die
Klärungshilfe und die telefonische Shuttle-Mediation
entstehen. Zudem spricht über seine Enttäuschungen im Zuge
des Mediationsgesetzes, das kaum zur Förderung außergerichtlicher
Streitbeilegungsmethoden (über die Mediation hinaus) beigetragen
hat und mit dem Institut des Güterichters "im Rucksack" gerade kein
außergerichtliches Verfahren neu etabliert wurde. Ach ja, und was
das alles mit der Verkehrsunfallhaftung im Straßenverkehr zu tun
hat, fehlt auch nicht. Mehr zu Mediation und Konfliktmanagement:
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