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  4. Folge 14: BVerwG NJW 2020, 785 ("Bushido") - Indizierung jugendgefährdender Kunst
Das Urteil des BVerwG vom 30.10.2019 (6 C 18/18) zur Indizierung
von Werken des Rappers "Bushido" durch die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien gibt uns Gelegenheit, die wichtigen
Begriffe "unbestimmter Rechtsbegriff", Ermessen und
Beurteilungsspielraum zu wiederholen. Entscheidungen: BVerwG, Urt.
v. 30.10.2019 - 6 C 18/18, NJW 2020, 785, RÜ 2020 (Heft 4), 249
("Bushido") - https://www.bverwg.de/de/301019U6C18.18.0 BVerfGE 83,
130 ("Josefine Mutzenbacher") - https://openjur.de/u/180505.html
(zum rechtshistorischen Hintergrund Frenzel, Zugänge zum
Verfassungsrecht, S. 41 ff.) Repetitorium:
https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht:
http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende
kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann,
https://www.joerg-hofmann.com
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„Folge 14: BVerwG NJW 2020, 785 ("Bushido") - Indizierung jugendgefährdender Kunst“

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