Folge 26: Die Reform des Gesellschaftsrechts zum 1.1.2024 (MoPeG)

Folge 26: Die Reform des Gesellschaftsrechts zum 1.1.2024 (MoPeG)

14 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2024 das Recht der
Personengesellschaften durch das MoPeG umfassend reformiert. In
dieser Folge schauen wir uns die für die Klausur relevantesten
Regelungen an, insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtsfähiger
und nichtrechtsfähiger GbR (§ 705 BGB), die neue Haftungsstruktur
der GbR (§§ 721 ff. BGB) und das neu eingeführte
Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB). Der neue Gesetzestext ab
1.1.2024 für das BGB findet sich u.a. hier:
https://www.buzer.de/1_MoPeG.htm Repetitorium:
https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht:
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kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann,
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