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  4. Folge 25: BGH JuS 2023, 783 - Anwendbarkeit von § 281 BGB auf dingliche Beseitigungsansprüche
In dieser examensrelevanten Entscheidung (Urt. v. 23.3.2023 - V ZR
67/22, JuS 2023, 783) setzt sich der BGH mit der Frage auseinander,
inwieweit der Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 281 BGB auf den
dinglichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB anwendbar ist. Wir
analysieren das Urteil des BGH und die dahinter stehende allgemeine
Thematik, inwieweit Vorschriften aus dem Schuldrecht AT überhaupt
auf dingliche Ansprüche angewendet werden können. In der Folge
erwähnte Entscheidungen: BGH, Urt. v. 18.3.2016 - V ZR 89/15, JuS
2016, 1024 (zur Anwendbarkeit von §§ 280, 281 BGB auf § 985 BGB)
BGH, Urt. v. 22.2.2018 - VII ZR 46/17, JuS 2018, 907 (fiktiver
Schadensersatz im Werkvertragsrecht); dagegen für das Kaufrecht:
BGH, Urt. v. 12.3.2021 - V ZR 33/19, JuS 2021, 793, für das
Mietrecht: BGH, Urt. v. 19.4.2023 - VIII ZR 280/21, NJW-RR 2023,
991 Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für
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