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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 5 Jahren
„Günther Jauch – Heimliche Trennung?“ fragt eine
TV-Programmzeitschrift auf ihrem Titelblatt. Sarah Langenstein
und Philipp Bongartz lesen die Story nach – und das dazu
erlassene Urteil des LG Berlin (Urt. v. 14.07.2020 – 27 O
732/19). Der Kläger fühlt sich in seinem Persönlichkeitsrecht
verletzt. Die Zeitschrift soll es unterlassen, über seine
angebliche Trennung zu berichten und dafür sein Bild zu
verwenden.
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