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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wen habe ich mir da denn eingeladen? Das fragt sich wohl unsere
heutige Beklagte, die als Mieterin plötzlich selbst für Schäden
gerade stehen soll, die ihre Gäste an der Wohnung verursacht
haben. Unser heutiger Gast war zum GlĂĽck netter - die
Schuldrechtsexpertin Josie vom Lehrstuhl von Prof. Looschelders
klärt mit Philipp, ob die Beklagte in diesem Fall zahlen muss.
(Nach AG Pfaffenhofen, Urteil vom 4.3.2016, Az. 1 C 829/15)
Eine kommentierte Lösungsskizze zum Fall findet Ihr wie immer auf
linktr.ee/ls.podszunÂ
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