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Alexander und Fabian widmen sich in dieser Woche einem Urteil des
LG Wuppertal: Die Klägerin kauft einen Thermomix für 1300 €.
Sieben Wochen später ist dieser bereits veraltet. Muss sie das
hinnehmen? Ob der Verkäufer sie darüber aufklären musste, welche
negativen Eigenschaften der Ware er eigentlich offenlegen muss
und natürlich ob die Klägerin hier ihr Geld zurückbekommt - das
erfahrt ihr in dieser Folge Einfall im Recht!
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„21 | Der neue Thermomix“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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