22 | Starthilfe

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vor 4 Jahren
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Beschreibung

vor 4 Jahren

Wusstet Ihr, dass ein Schaden i.H.v. 3.500 € entstehen kann, wenn
man Starthilfe gibt und dabei die Kabel falsch anschließt? Unser
Beklagter wusste das wahrscheinlich nicht, denn anderenfalls
hätte er sich wohl nicht darauf eingelassen, dem Kläger
angetrunken Starthilfe zu geben, ohne zu wissen, wie das geht. Ob
er für diesen Schaden dennoch einstehen muss erzählen euch diese
Woche Tristan und Fabian bei Einfall im Recht!
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