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Beschreibung
vor 3 Jahren
Mit nur 17 Jahren lässt sich die Klägerin spontan tätowieren,
doch schon nach einer Woche gefällt ihr das Motiv nicht mehr. Was
kann sie nun machen? Ob ĂĽberhaupt ein wirksamer Vertrag
entstanden ist und ob sie ihr Geld zurĂĽckverlangen oder den Preis
jedenfalls mindern kann, erfahrt Ihr in der neuen Folge Einfall
im Recht von Anna Kronenberg und Philipp Offergeld.
Nach dem Urteil AG MĂĽnchen, 17.3.2011, Az. 213 C 917/11
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