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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Eine Putzkraft in einer radiologischen Praxis fühlt sich von den
Warnsounds des MRT-Geräts genervt. Anstatt den „Stummschalten“
Knopf zu verwendet, drückt sie auf den großen roten Knopf „Magnet
Stop“. Das Gerät geht kaputt. In welchem Umfang
Arbeitnehmer*innen für Schädigungen ihrer Arbeitgeber*in haften
müssen, erfahrt Ihr in der neuen Folge Einfall im Recht von Klara
Dresselhaus und Tristan Rohner.
Nach dem Urteil: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 24.4.2009,
Az. 10 Sa 1402/08
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