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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Zugeparkte Autos sind im Alltag (gerade in Düsseldorf), ja völlig
normal. Die Geschädigte in unserem heutigen Fall hatte zum Glück
sogar noch einen Zweitwagen. Sie wollte allerdings nicht damit,
sondern mit ihrem Porsche Cabrio in den Urlaub fahren. Ob sie für
den „entgangenen Fahrspaß“ eine Entschädigung bekommt, das klären
Klara Dresselhaus und Philipp Offergeld in dieser Folge.
Nach dem Urteil: Bundesgerichtshof, 11.10.2022, Az. VI ZR 35/22
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