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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Auf eBay-Kleinanzeigen kann sich ein genervter Autoverkäufer
einen Spruch nicht verkneifen: „Für 15 kannste ihn haben.“ Der
verspottete Kaufinteressant besteht auf Übereignung des Autos für
15 €. Wie kommt der Verkäufer da wieder raus?
Nach dem Urteil: OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.05.2017 – 8 U
170/16
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