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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein naiver Verkäufer gibt seine 12.000€ teure Armbanduhr an einen
vermeintlichen Interessenten zur Prüfung der Echtheit heraus, der
verschwindet mit der Uhr und verkauft sie an einen Dritten. Kann
der ursprüngliche Eigentümer seine Uhr wiederbekommen? Das
besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen
Folge Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: OLG Hamm, 12.7.2018, Az. 5 U 133/17
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