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Beschreibung
vor 2 Jahren
Nachdem ein vermeintlicher Vertreter einen Mietvertrag über
mehrere Wohnungen abgeschlossen hat, verlangt der Vermieter die
Bezahlung des Mietzinses. Ob er gegen den vermeintlich
Vertretenen oder gegen den Vertreter selber Ansprüche hat,
besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen
Folge!
Nach dem Urteil: Bundesgerichtshof, 2.2.2000, Az. VIII ZR 12/99
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