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Beschreibung
vor 2 Jahren
Dass der ein oder andere schon einmal Ärger mit Handwerkern
hatte, ist ja bekannt. In dem Fall aus der aktuellen Folge von
„Einfall im Recht“ wurden die Rollen aber getauscht: Hier
erklärte der Kläger dem Handwerker den Widerruf, trotz
vollständig erbrachter Leistung! Er verlangt den gezahlten
Werklohn heraus, ohne aber etwas zurückgewähren zu wollen.
Ob der Unternehmer wirklich leer ausgeht, besprechen Elisabeth
Wondracek und Moritz Hörnig in der neuen Folge von Einfall im
Recht!
Nach dem Urteil: OLG Karlsruhe, 14.4.2023, Az. 8 U 17/23
Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
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