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Seit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim durch
Russland steht für die Bundeswehr die „Landes- und
Bündnisverteidigung“ im Fokus. Damit verbunden sind vielfältige
und komplexe Herausforderungen an unsere Streitkräfte.

Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedererlangung der
deutschen Einheit wurde die Bundeswehr in vielfältigen Reformen
wiederholt umgebaut und reduziert. Fähigkeiten wurden aufgegeben,
andere sind hinzugekommen - vor allem im Rahmen des
Krisenmanagements im Ausland. So hat besonders der Einsatz in
Afghanistan lange Zeit das Erscheinungsbild der Bundeswehr
geprägt. Spätestens seit der Annexion der Krim im Jahr 2014
erweist sich jedoch Russland als politische und militärische
Bedrohung. Seit Februar 2022 lässt der russische Angriffs- und,
wie wir nun offiziell wissen, Eroberungskriegs keine Zweifel mehr
zu, dass die NATO willens und fähig sein muss, seine
Bündnisverpflichtungen gegenüber allen Partnern einzuhalten.

Was bedeutet das für die Bundeswehr? Welche Fähigkeiten muss die
Bundeswehr haben, um die geforderte „Kaltstartfähigkeit“ zu
erreichen. Und wie wurde die „Landes- und Bündnisverteidigung“ im
Kalten Krieg vorbereitet und organisiert?

In Folge 44 von „ZUGEHÖRT! Der Podcast des ZMSBwZentrum
für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr“
spricht Oberst Dr. Sven Lange mit dem Stellvertreter des
Generalinspekteurs der Bundeswehr, Generalleutnant Markus
Laubenthal, und dem Historiker Dr. Heiner Möllers über die
„Landes- und Bündnisverteidigung“ und die damit verbundenen
Herausforderungen früher und heute.
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„Landes- und Bündnisverteidigung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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