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  4. Gerichtsurteil – Ist die Wertzuwachssteuer am Ende?
Das spanische Verfassungsgericht hat die Berechnungsweise der
Wertzuwachssteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Abgabe – auf
Spanisch plusvalía – fällt beim Verkauf, Vererben und Verschenken
von Immobilien an und besteuert die Wertsteigerung, die das
Grundstück in der Zeit seit dem Erwerb durch den Vorbesitzer
erfahren hat. Dier Berechnung erfolgt auf Grundlage des
Katasterwerts. Das Gericht erklärte die Berechnung der Steuer für
ungültig, weil ein Wertzuwachs vorausgesetzt wird – unabhängig
davon, wie sich der Wert des Grundstücks entwickelt hat. Damit aber
ist die Rechtmäßigkeit der gesamten Steuererhebung in Frage
gestellt. Das Urteil könnte gravierende Folgen für die Gemeinden
haben, für die Erhebung der Steuer verantwortlich sind. Rund 2,5
Milliarden Euro kamen im Jahr 2019 über die Abgabe rein, rund 6 bis
8 Prozent der Steuereinnahmen der lokalen Behörden. Unklar ist
noch, welche unmittelbaren Konsequenzen diese Entscheidung für die
Steuerzahler hat und für welche Zeiträume. Der detaillierte
Wortlaut des Urteils ist noch nicht bekannt, das Gericht hat dazu
lediglich eine Pressemitteilung ausgesendet. Das spanische
Finanzministerium hat angekündigt, einen Gesetzesvorschlag für eine
neue Art der Berechnung vorzulegen, damit die Steuer von nun an
gesetzeskonform erhoben werden kann.
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„Gerichtsurteil – Ist die Wertzuwachssteuer am Ende?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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