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Revolutionäre Änderungen bei „LEX BECKHAM“: Seit dem 1. Januar
haben wir in Spanien ein neues, an die heutige Zeit angepasstes
Gesetz. Einige Vorteile: - Lohneinkünfte bis zu 600.000,00 Euro
werden mit einer Flatrate von nur 24 Prozent besteuert. - Nicht das
Weltvermögen unterliegt der spanischen Vermögensteuer, sondern nur
noch das in Spanien belegene Vermögen. - Es lässt sich verhindern,
dass die deutsche Wegzugsteuer anfällt bzw. zu zahlen ist. - Wenn
Sie in Spanien das Regime „Lex Beckham“ nutzen und sonst nirgends
ansässig sind, kann Ihnen beispielsweise ein Gewinn aus Dubai
steuerfrei zufließen. FAZIT: Durch die neue Gesetzgebung können Sie
für einen Zeitraum von ca. sechs Jahren einen attraktiven
Schnupper-Wegzug nach Mallorca gestalten.
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„Lex Beckham: Express-Folge“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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