Tatbestand: Steuerhinterziehung

Tatbestand: Steuerhinterziehung

Es drohen Straf- und Verwaltungsverfahren
3 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten
In Spanien wie auch den Nachbarländern wird betrügerisches
Verhalten nicht nur durch das Steuerrecht bestraft, sondern ist in
vielen Fällen mit der Eröffnung von Strafverfahren verbunden. Das
überrascht viele unserer Mandanten. Der Tatbestand der
Steuerhinterziehung kann durch jedweden Vorgang mit den
Steuerbehörden erfüllt werden, wie zum Beispiel das Einreichen
falscher Steuerformulare. Ausschlaggebend für die Einleitung eines
Strafverfahrens ist der hinterzogene Betrag. Dieser muss in jedem
Steuerzeitraum mindestens 120.000 Euro betragen. Bei Steuerbetrug
droht in Spanien eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren sowie eine
Geldstrafe in Höhe des Doppelten bis Sechsfachen des hinterzogenen
Betrags mit sich. Die Selbstanzeige - also die Zahlung und
Anerkennung der Steuerschuld - hat oder hätte nur dann eine
strafbefreiende Wirkung, wenn sie vor einem Steuer- oder
Strafermittlungsverfahren erfolgt ist. Unser Expertenteam berät Sie
gern persönlich zu diesen Themen Mehr erfahren Sie unter:
https://steuerstrafrecht.plattes.net/

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