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Sie wollen Ihre Ferienimmobilie auf Mallorca veräußern? Ob sich aus
steuerlicher Sicht ein Blitzverkauf noch in diesem Jahr lohnt,
verrät Vermögensteuer-Experte Thomas Fitzner. Gemeinsam mit Jörg
Jung diskutiert er die aktuelle Situation bezüglich des
Immobilienverkaufs auf Mallorca zum Jahresende 2023. Sie legen die
Unterschiede für Residenten und Nichtansässige dar. Wenige Tage
entscheiden über ein Jahr Vermögensteuer Für einen Nichtresidenten
kann es sich empfehlen, die Immobilie noch vor dem 31. Dezember
loszuwerden - also den Notartermin noch vor Jahresende
anzuberaumen. Warum? Weil er sich möglicherweise Vermögensteuer
spart, erklärt Thomas FItzner. Diese Steuer ist eine
Stichtagssteuer, d.h. steuerlich zählt das Eigentum per 31.
Dezember. Wenn ein deutscher Nichtresident, der laut
Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien nur auf unbewegliches
Eigentum den „impuesto de patrimonio“ bezahlt, seine Ferienvilla
noch rechtzeitig vor der Silvesterfeier verkauft und das Geld nicht
in eine andere Finca steckt, hat demnach am 31. keine spanische
Immobilie mehr und spart sich somit für ein ganzes Jahr die
Vermögenssteuer. Residenten müssen hier allerdings aufpassen. Denn
wer aus Ziegeln Bares macht, muss unter Umständen wesentlich mehr
Vermögensteuer zahlen als noch vor der Veräußerung, da die
Immobilie in den meisten Fällen über all die Jahre zum
Anschaffungswert veranlagt wurde und nicht zum Verkehrswert. Das
bedeutet, dass er mit dem Verkauf möglicherweise vermögensteuerlich
reicher wird. Zukunft der Vermögensteuer hängt am Schicksal der
Regierung „Was die Vermögensteuer betrifft, haben wir im zu Ende
gehenden Jahr eine Achterbahnfahrt hinter uns“, betont Thomas
Fitzner in der Podcast-Folge. Er spricht rechtliche
Herausforderungen und Klagen gegen die Vermögenssteuer an. Sein
Einschätzung lautet allerdings: Die Chancen auf ihre Abschaffung
sind gering.
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„Vermögensteuer, quo vadis?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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