Der "Blasphemieparagraph" - Peter Bußjäger
31 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Folge 8: Der § 188 StGB, der die "Herabwürdigung religiöser Lehren"
unter Strafe stellt, wirkt ein wenig aus der Zeit gefallen. Er wird
auch gerne als "Blasphemieparagraph" bezeichnet, was seinem Wesen
allerdings sowohl in seiner Formulierung als auch in der
praktischen Judikatur nicht (mehr) entspricht. Ist der besondere
Schutz des "religiösen Friedens", der sich in der Praxis nur auf
die gesetzlich anerkannten Religionen erstreckt, im 21. Jahrhundert
auch in seiner entschärften Version noch gerechtfertigt? Wieviel
Toleranz für derartige Ausnahmen kann einer zunehmend
pluralistischen Bevölkerung zugemutet werden? Sich Antworten auf
diese und andere Fragen anzunähern, versuchen Peter Bußjäger und
Niko Alm im Gespräch, das sie von verschiedenen Positionen aus in
Angriff nehmen. Peter Bußjäger ist Universitätsprofessor für
Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck; er
gilt als der Föderalismusexperte.
unter Strafe stellt, wirkt ein wenig aus der Zeit gefallen. Er wird
auch gerne als "Blasphemieparagraph" bezeichnet, was seinem Wesen
allerdings sowohl in seiner Formulierung als auch in der
praktischen Judikatur nicht (mehr) entspricht. Ist der besondere
Schutz des "religiösen Friedens", der sich in der Praxis nur auf
die gesetzlich anerkannten Religionen erstreckt, im 21. Jahrhundert
auch in seiner entschärften Version noch gerechtfertigt? Wieviel
Toleranz für derartige Ausnahmen kann einer zunehmend
pluralistischen Bevölkerung zugemutet werden? Sich Antworten auf
diese und andere Fragen anzunähern, versuchen Peter Bußjäger und
Niko Alm im Gespräch, das sie von verschiedenen Positionen aus in
Angriff nehmen. Peter Bußjäger ist Universitätsprofessor für
Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck; er
gilt als der Föderalismusexperte.
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