Ablauf der mündlichen Ergänzungsprüfung – Anwendungsentwickler-Podcast #34
Aufgrund vieler Nachfragen von Prüflingen erkläre ich den Ablauf
der mündlichen Ergänzungsprüfung in der vierunddreißigsten Episode
des Anwendungsentwickler-Podcasts. Inhalt Die Prüfung ist
bestanden, wenn man in Teil A und Teil B eine Vier hat.
15 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Jahren
Aufgrund vieler Nachfragen von Prüflingen erkläre ich den Ablauf
der mündlichen Ergänzungsprüfung in der vierunddreißigsten
Episode des Anwendungsentwickler-Podcasts.
Inhalt
Die Prüfung ist bestanden, wenn man in Teil A und Teil B eine
Vier hat.
Mit einer Sechs ist man direkt durchgefallen.
Wenn man in Teil B max. zwei Fünfen hat, kann die mündliche
Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, sofern ein Bestehen der
Prüfung noch möglich ist.
Das Themengebiet wird vom Prüfling vorgegeben (muss zum
Bereich des mangelhaften Prüfungsteils passen).
Die Prüfung dauert 15 Minuten.
Bei uns findet die Prüfung nach dem eigentlichen Fachgespräch
statt.
Beispiel Notenberechnung
Bisherige Note: 40%
Ergänzungsprüfung: 70%
Gesamtnote: (2 * 40% + 70%) / 3 = 150% / 3 = 50%
(bestanden)
Texte der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik
§15 Abs. 8
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A
und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden
die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich
Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich
Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit
„ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
§15 Abs. 7
Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei
Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in einem weiteren
Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertetet worden,
so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten
Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von
etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der
Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom
Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für
diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu
gewichten.
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Informations- und Telekommunikationstechnik
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