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Neuordnung der IT-Berufe zum 01.08.2020 – IT-Berufe-Podcast #151

Neuordnung der IT-Berufe zum 01.08.2020 – IT-Berufe-Podcast #151

IT-Berufe-Podcast vor 6 Jahren
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Um die langersehnte Neuordnung der IT-Berufe zum 01.08.2020 geht es
in der einhunderteinundfünfzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
Inhalt Zusammenfassung der Änderungen Vergleich der
Ausbildungsverordnungen Prüfungsinhalte Teil 1 Neuer Rahmenplan vs.
alter Rahmenplan Alter Rahmenplan vs. neuer Rahmenplan Downloads
Links Zusammenfassung der Änderungen für Fachinformatiker
Einführung von zwei neuen Fachrichtungen: Daten- und Prozessanalyse
(FIDP) und Digitale Vernetzung (FIDV) FIDP ist quasi der "KIler"
unter den Fachinformatikern, aber auch in Richtung (SAP-)Beratung
unterwegs FIDV ist im Bereich Industrie 4.0 zuhause und hat einen
großen Bezug zu den Systemelektronikern Einführung einer
gestreckten Abschlussprüfung Teil 1: Einrichten eines IT-gestützten
Arbeitsplatzes für alle IT-Berufe identisch nach 18 Monaten ersetzt
die Zwischenprüfung und ist relevant für die Abschlussnote 90min
schriftliche Prüfung Neue Gewichtung der Prüfungsteile für die
Abschlussnote Teil 1: 20% Projektarbeit: 50% (davon jeweils 50% für
Dokumentation und Präsentation/Fachgespräch) zwei berufsspezifische
schriftliche Prüfungen (früher GA1 und GA2): jeweils 10%
Wirtschafts- und Sozialkunde: 10% Mehr Zeit für die
Projektarbeiten: 80h für FIAE, 40h für alle anderen (nach oben)
Vergleich der Ausbildungsverordnungen Neuer Paragraph Änderung
Alter Paragraph und Alter Inhalt §4 (1) Gliederung der
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (FKF) in-
fachrichtungsübergreifend berufsprofilgebend- berufsprofilgebend
nach Fachrichtung- fachrichtungsübergreifend, integrativ zu
vermitteln §10: Auflistung der Fertigkeiten und Kenntnisse §4
(2)-(7) Bündelung der FKF in sog. Berufsbildpositionen §4 (8)
Gemeinsame Berufsbildpositionen für alle IT-Berufe §5
Einsatzgebiete für FIAE und FISI §10 (3): gleich geblieben §5
(3)-(4) Einsatzgebiete für FIDP und FIDV §6 Ausbildungsplan muss
spätestens zu Beginn der Ausbildung vorliegen §12 §7 (1)
Abschlussprüfung in Teilen 1 und 2 §8 Inhalte Teil 1 sind die FKF
1.-7. der ersten 18 Monate aus dem Ausbildungsrahmenplan + dazu
passende Berufsschulinhalte §14: Zwischenprüfung §9 (1)
Prüfungsbereich "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes" §9
(2) Inhalte Prüfung Teil 11. Kundenbedarfe zielgruppengerecht
ermitteln2. Hard- und Software auswählen und ihre Beschaffung
einleiten3. einen IT-Arbeitsplatz konfigurieren und testen und
dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum
Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung
einhalten4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes
einweisen5. die Leistungserbringung kontrollieren und
protokollieren §9 (3)-(4) Teil 1: 90min schriftliche Prüfung §14
(3): 180min Zwischenprüfung §10 (1) Inhalte für Teil 2 der Prüfung
sind alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan + alle
Berufsschulinhalte §10 (2) Was schon in Teil 1 drankam, soll in
Teil 2 nicht noch einmal abgefragt werden §11 Prüfungsbereiche Teil
2 FIAE1. Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes2. Planen eines
Softwareproduktes3. Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen4.
Wirtschafts- und Sozialkunde §15 (3): GA1, GA2, WiSo §12 (2)
Inhalte Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes (Teil 1)1.
kundenspezifische Anforderungen analysieren2. eine Projektplanung
durchführen3. eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes
vornehmen4. eine Softwareanwendung erstellen oder anpassen5. die
erstellte oder angepasste Softwareanwendung testen und ihre
Einführung vorbereiten6. die Planung und Durchführung des Projektes
anforderungsgerecht dokumentieren §15 (2) 1.: Softwareprodukt oder
Pflichtenheft §15 (2): Projektantrag: das zu realisierende Konzept
einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur
Präsentation §15 (2) 1.: 70h "einschließlich" Dokumentation §12 (3)
Teil 21. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht präsentieren2.
Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit
begründen §15 (2): gleich geblieben §15 (2): insg. höchstens 30min
§12 (4) Doku und mdl. Prüfung zählen jeweils 50% §15 (2): gleich
geblieben §13 (1) Inhalte Planen eines Softwareproduktes1.
Entwicklungsumgebungen und -bibliotheken auswählen und einsetzen2.
Programmspezifikationen anwendungsgerecht festlegen3.
Bedienoberflächen funktionsgerecht und ergonomisch konzipieren4.
Maßnahmen zur Qualitätskontrolle planen und durchführen §15 (4) 1.:
Inhalte GA1Softwarekomponenten auswählenProgrammspezifikationen
anwendungsgerecht festlegenBedienoberflächen funktionsgerecht und
ergonomisch konzipieren §13 (2)-(3) 90min schriftliche Prüfung §15
(5) 1.: 90min für GA1 §14 (1) Inhalte Entwicklung und Umsetzung von
Algorithmen1. einen Programmcode interpretieren und eine Lösung in
einer Programmiersprache erstellen2. Algorithmen in eine
Programmierlogik übertragen und grafisch darzustellen3.
Testszenarien auswählen und Testdaten generieren4. Abfragen zur
Gewinnung und Manipulation von Daten erstellen §14 (2)-(3) 90min
schriftliche Prüfung §15 (5) 1.: 90min für GA1 §15 (1) Inhalte
WiSoallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
aus der Berufs- und Arbeitswelt §15 (2)-(3) 60min schriftliche
Prüfung §15 (5) 2.: 60min für WiSo §16 (1) Gewichtung1. Einrichten
eines IT-gestützten Arbeitsplatzes: 20%2. Planen und Umsetzen eines
Softwareprojektes: 50%3. Planen eines Softwareproduktes: 10%4.
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen: 10%5. Wirtschafts- und
Sozialkunde: 10% §15 (1)-(6): Teil A/B 50%/50%, Doku/mdl. 50%/50%,
GA1/GA2 je 20%, WiSo 10% §16 (2) Bestanden1. Gesamtergebnis von
Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend2. Ergebnis von Teil 2
mindestens ausreichend3. mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil
2 mit mindestens ausreichend4. kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit
ungenügend §15 (8): A/B jeweils mind. ausreichend, kein ungenügend
§17 Eine Ergänzungsprüfung von 15min ist für eine der schriftlichen
Prüfungen von Teil 2 möglich, die schlechter als ausreichend ist
und die Prüfung dadurch bestanden werden kann (man kann nun auch
ein ungenügend ausgleichen) §15 (7): nur mangelhafte Teile können
nachgeprüft werden, der Prüfling bestimmt das Thema, "etwa" 15min
§19 Prüfungsbereiche Teil 2 FISI1. Planen und Umsetzen eines
Projektes der Systemintegration2. Konzeption und Administration von
IT-Systemen3. Analyse und Entwicklung von Netzwerken4. Wirtschafts-
und Sozialkunde §20 (2) ...
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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