Um die Prüfungsvorbereitung auf Teil 1 der gestreckten
Abschlussprüfung (nach der Neuordnung der IT-Berufe 2020) geht es
in der einhundertachtundsechzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
TL;DR Mit 20 Prozent deiner Abschlussnote zählt Teil 1 der
gestreckten Abschlussprüfung schon nach etwa 18 Monaten Ausbildung.
In der 90-minütigen schriftlichen Prüfung zum Einrichten eines
IT-gestützten Arbeitsplatzes werden die gemeinsamen Grundlagen
aller IT-Berufe geprüft, darunter Projektmanagement und
kaufmännische Themen sowie Programmiergrundlagen. Ich empfehle dir,
früh und regelmäßig mit passenden alten Prüfungsaufgaben und
Fachbüchern zu lernen, wobei dir die Berufsverordnung und die
Umsetzungshilfen zeigen, welche Inhalte dazugehören. Wenn du die
Methoden auch in eigenen Projekten ausprobierst, kannst du sie
später im Beruf anwenden. Kapitelmarken [00:00:01] Einstieg zur
schriftlichen IHK-Prüfung [00:00:37] Neuordnung und erste Termine
für Teil 1 [00:04:22] Ablauf, Dauer und Zulassung zur Prüfung
[00:06:36] Gewichtung und Bedingungen zum Bestehen [00:10:12]
Einfluss von Teil 1 auf deine Abschlussnote [00:11:19] Früh
anfangen und die Themen kennenlernen [00:14:19]
Programmiergrundlagen und Umfang des Prüfungsstoffs [00:16:59]
Fachliche Inhalte und Prüfungsvorbereitung parallel einplanen
[00:20:17] Mit alten IHK-Prüfungen lernen [00:22:02] Passende
Aufgaben aus früheren Prüfungen auswählen [00:23:26] Methoden in
eigenen Projekten ausprobieren [00:24:38] Deinen betrieblichen
Ausbildungsplan prüfen [00:27:24] Den Prüfungsstoff durch
Fachbücher ergänzen [00:29:07] Regelmäßig lernen und Wissen
langfristig behalten [00:32:25] Prüfungsinhalte und gesetzliche
Grundlagen [00:36:16] Aufgaben rund um einen IT-gestützten
Arbeitsplatz [00:38:51] Projektmanagement und konkrete Beispiele
aus den Umsetzungshilfen [00:43:06] Weitere Vorgaben zu
Arbeitsaufgaben und Aufträgen [00:44:08] Newsletter mit Hinweisen
für dein Ausbildungsjahr [00:45:09] Offizieller Prüfungskatalog
[00:45:51] Umsetzungshilfen für die IT-Berufe [00:46:50]
Westermann-Schulbuch und Arbeitsbuch für die Lernfelder 1 bis 5
[00:49:51] Übungsbuch "Prüfungsvorbereitung aktuell" [00:51:24]
IT-Handbuch von Westermann als Nachschlagewerk [00:53:37]
IT-Handbuch von Sascha Kersken [00:55:56] Themenlisten und
Literaturempfehlungen auf der Website Inhalt Art der Prüfung Teil 1
der gestreckten Abschlussprüfung der IT-Berufe ist eine
schriftliche Prüfung von 90 Minuten zum Themenbereich "Einrichten
eines IT-gestützten Arbeitsplatzes". Diese Prüfung ist für alle
IT-Berufe identisch, da die gemeinsamen Qualifikationen geprüft
werden, die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung vermittelt
werden müssen. Zulassungsvoraussetzung ist u.a. das ordnungsgemäße
Führen des Ausbildungsnachweises. Gewichtung des
Prüfungsergebnisses Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung
zählt - anders als die ehemalige Zwischenprüfung - voll zur
Abschlussnote. Und ihr Anteil liegt sogar bei 20%. Das heißt, ein
Fünftel der Abschlussnote wird bereits durch diese Prüfung
festgelegt. Daher sollte man - weder als Azubi noch als
Ausbilder:in - diesen Prüfungsteil unterschätzen, sondern sich gut
darauf vorbereiten. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen
Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind: im
Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend", in mindestens
drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend". (FIAusbV,
§16, Absatz 2) Demnach kann man seinen Abschluss auch schaffen,
wenn man in Teil 1 der Prüfung durchfällt, da lediglich das
Gesamtergebnis "ausreichend" sein muss und man eine schlechte Note
in Teil 1 mit einer guten in Teil 2 "ausgleichen" kann. Trotzdem
ist schon ab einem Ergebnis von 55% oder schlechter in Teil 1 rein
rechnerisch keine "sehr gute" Gesamtnote mehr möglich! Rechne es
dir gerne selbst nach: Notenrechner für die neue
IT-Abschlussprüfung. Allgemeine Prüfungsinhalte von Teil 1 Aufgrund
der Wichtigkeit der Prüfung für die Abschlussnote empfehle ich, so
früh wie möglich mit der Prüfungsvorbereitung anzufangen. Leider
sind die Inhalte von Teil 1 aber wenig fachspezifisch und/oder
technisch, sondern eher "allgemeiner" Natur (z.B.
Projektmanagement, Abrechnungen, Angebotsvergleich, Schulungen,
Präsentationen, Datenschutz). Ein wenig Technik wird eigentlich nur
durch die Grundlagen der Programmierung integriert. Insbesondere -
meiner Meinung nach - grundlegende IT-Themen wie Netzwerke, VPN,
RAID oder Backups sollen zwar laut Ausbildungsrahmenplan bereits im
1. Ausbildungsjahr vermittelt werden, sind aber nicht
prüfungsrelevant. Nur die ersten sieben Absätze der "Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen" werden in Teil
1 der Prüfung abgefragt. Teil 1 findet im vierten
Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
(FIAusbV, §7, Absatz 2) Das heißt, dass die IT-Azubis den ersten
Teil ihrer Ausbildung fast gar nicht mit den vermutlich für sie
spannenderen Themen ihres Berufs oder ihrer Fachrichtung verbringen
(z.B. Netzwerke beim FISI oder Machine Learning beim FIDP), was zu
Frustration führen könnte. Ein:e Anwendungsentwickler:in, der/die
im ersten Ausbildungsjahr nur Angebote einholt (überspitzt
dargestellt), hat sich das sicherlich anders vorgestellt (kein
Coooooode!). Und als Ausbilder:in bekommt man auch erst spät eine
Einschätzung über die Eignung der Azubis für die eigentlich
Kernthemen des Berufs. Daher schlage ich vor, zu Beginn der
Ausbildung die Probezeit für diese Kernthemen zu nutzen und erst
danach mit der parallelen Vermittlung der unten genannten Inhalte
zu beginnen. Dann haben die Azubis noch gut ein Jahr Zeit, sich auf
die Prüfung vorzubereiten und lernen trotzdem schon die für sie
interessanten Inhalte des Berufs (z.B. Programmieren oder
Netzwerkadministration). Strategie zur Vorbereitung Meine
empfohlende Vorgehensweise zur Prüfungsvorbereitung auf Teil 1 der
gestreckten Abschlussprüfung sieht wie folgt aus. Alte Prüfungen
durchgehen! Solange es noch keine bzw. wenige alte Prüfungen gibt
(bis ca. 2023) mit alten IHK-Abschlussprüfungen und
Zwischenprüfungen lernen. Dabei insbesondere die Aufgaben
bearbeiten, die den Inhalten der neuen Prüfung zuzuordnen sind. Die
erste Prüfung Teil 1 wird im Herbst 2021 stattfinden (für
Verkürzer). Echte Projekte in der Praxis umsetzen und dabei die
genannten Methodiken anwenden. Die Reihenfolge und zeitliche
Durchführung hängt vom gewählten Beruf und dem Unternehmen ab. Hier
gibt es keine allgemeingültige Empfehlung oder Vorgabe. Mit Hilfe
von (Schul-)Büchern und Beispielaufgaben gezielt Inhalte vertiefen,
die vielleicht nicht in der Praxis vermittelt werden (können). Für
die Prüfungsinhalte von Teil 1 sind inzwischen einige (gute) Bücher
verfügbar und auch einige "Standardwerke" können in Teilen
integriert werden. Regelmäßig üben (mit Feedback durch
Ausbilder:in) und kein "Bulimie-Lernen" kurz vor der Prüfung.
Azubis und Ausbilder:innen müssen sich diese Zeit auch reservieren
(z.B. 2 von 5 Tagen Lernen/Prüfen, Rest Praxis). Konkrete
Prüfungsinhalte von Teil 1 Die Paragraphen, die für Teil 1 der
gestreckten Abschlussprüfung relevant sind, können jeder
Berufsverordnung der neuen IT-Berufe entnommen werden, da sie für
alle IT-Berufe identisch sind. Beispiel: FIAusbV: Verordnung über
die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur
Fachinformatikerin. Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht
zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
(FIAusbV, §8) Zusammengefasst ergeben sich folgende
Prüfungsbereiche. Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten
Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage
ist, Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln, Hard- und
Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten, einen
IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die
Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur
IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten, Kunden und
Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und die
Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
(FIAusbV, §9, Absatz 2) Die den relativ allgemein und eher abstrakt
gehaltenen Paragraphen zugeordneten konkreten Inhalte der folgenden
Liste stammen aus den Umsetzungshilfen für
Fachinformatiker/Fachinformatikerin des BIBB*. Die Lektüre der
Umsetzungshilfen kann ich allen IT-Ausbilder:innen unbedingt
empfehlen! * 1 Planen, Vorbereiten und Durchführen von
Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts-
und Leistungsprozessen Mein Vorschlag: Konkretes Projekt "von vorne
bis hinten" umsetzen und parallel die genannten Methoden anwenden.
1a: Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden
Initiieren, Planen, Steuern, Kontrollieren und Abschließen von
Projekten nach aktuell gängigen Projektmanagementstandards
Anwendung von Methoden, Hilfsmitteln, Techniken und Kompetenzen in
einem Projekt, z.B.: Projektplan Meilensteine Risikoanalyse
Standards und Normen Projektmanagementsysteme Basiskenntnisse des
Veränderungsmanagements Unterscheiden verschiedener
Projektmanagementmethoden und Vorgehensmodelle, z.B.: agiles
Projektmanagement V-Modell Spiralmodell Wasserfallmodell Konkrete
Literaturempfehlungen Prüfungsvorbereitung aktuell Kapitel 2.1
Grundstufe Lernfelder 1-5 Kapitel 5.3 IT-Handbuch Kapitel 8
IT-Handbuch für Fachinformatiker:innen Kapitel 11 (Software-Enginee
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