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Beschreibung
vor 4 Jahren
Gerade während Corona waren viele Mitarbeiter bereit von zu Hause
aus zu arbeiten und dem Arbeitgeber mit Kurzarbeit entgegen zu
kommen. Die Diskussion um die Frage was der Arbeitgeber anweisen
darf, blieb jedoch nie aus und verstärkte sich gerade um die
Frage der Impf- und der Maskentragungspflicht. Juristisch gesehen
geht es um zwei Grundrechte. Das Persönlichkeitsrecht des
Mitarbeiters und das Recht des Arbeitgebers auf einen ungestörten
Betrieb. Wir erklären an praktischen Fällen Ihre Rechte.
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