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Beschreibung
vor 5 Tagen
In dem zweiten Teil unserer Reihe beleuchten wir, wie gut
Betroffene tatsächlich vor sexueller Belästigung geschützt sind.
Laut einer Rechtsanalyse der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes sind Männer und Frauen jedoch nur im Rahmen von
Arbeitsverhältnissen vor sexueller Belästigung geschützt.
Ausserhalb des Arbeitsrechts greift das einschlägige "Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) jedoch gar nicht. Laut der Analyse
ist Deutschland damit Schlusslicht in Europa. Kein einziges Land
- ausser Deutschland- verbietet sexuelle Belästigung nur im
Arbeitsleben.
Aber ist wenigstens der Schutz im Arbeitsleben umfassend? Wir
würden gerne mit "Ja" antworten. Doch dem ist nicht so. Viele
Betroffene entscheiden sich gerade auch deshalb gegen konkretes
Handeln. Wir zeigen, an welche Stellen man sich wenden kann und
zu was der Arbeitgeber verpflichtet ist.
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