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TAXpod Archiv
94 Episoden
20 Minuten
Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (I R 35/20 „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung „Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören!
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42 Minuten
Zukunftsfinanzierungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Finanzielle Eingliederung bei Umwandlungen und ertragsteuerliche Organschaft, Liebhaberei bei der Vermietung von Luxusobjekten, Geschäftsführerhaftung für Bierentnahmen, Einlagekonto für Stiftungen – Neben Updates zu den wichtigsten Steuergesetzgebungsverfahren besprechen wir in dieser TAXpod-Episode zusätzlich einige aktuelle BFH-Entscheidungen zum Jahresende und nehmen uns auch einen Ausschnitt des neuen Umwandlungssteuererlass-Entwurfs vor. Viel Spaß beim Hören!
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1 Stunde 6 Minuten
Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks.
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Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst.
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Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst.
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1 Stunde 2 Minuten
Was bedeutet die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung praktisch für große Familienunternehmen? Dieser Frage sind wir gemeinsam mit Benjamin Badetz von der Dr. August Oetker KG nachgegangen. Fest steht bereits jetzt: Ein Bürokratie-Monstrum ist die globale Mindestbesteuerung in jedem Fall. Und Stichwort Bürokratie: Wie sieht die bürokratische Landschaft derzeit eigentlich aus, in der sich Unternehmen zum Zeitpunkt der Einführung ohnehin zurechtfinden müssen? Wie geht man als Unternehmen an die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung heran? Ist es empfehlenswert, sich nur auf Safe Harbor-Regeln zu verlassen? Darüber hinaus speziell für deutsche Familienunternehmen nach wie vor besonders wichtig: Welche Herausforderungen gibt es insbesondere für Personengesellschaften? Wie soll man als Unternehmen mit Daten umgehen, die ausländische Untereinheiten zuliefern und die für die globale Mindeststeuer-Steuererklärung im Inland erforderlich sind? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um die globale Mindestbesteuerung gibt es in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!
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42 Minuten
Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen. Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.? Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend – warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche, die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel Spaß beim Hören!
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35 Minuten
In this TAXpod episode, we discuss upcoming U.S. legislation under the “Defending American Jobs and Investment Act” and the proposed section 899. Our special guest is Loren Ponds, partner with Miller & Chevalier in Washington D.C., who is guiding us through the announced changes. The proposed sec. 899 introduces increased tax rates (up to 20%) on companies with business in the U.S. which are headquartered in countries that impose extraterritorial or discriminatory taxes, and is meant to be a retaliatory measure against such countries. With the proposed rule, the U.S.A. target some country’s “Undertaxed Profits Rules”, “Digital Services Taxes” and – this being the reason for addressing this issue in a German podcast – presumably Sec. 49 of the German Income Tax Act. As a result, the application of Sec. 49 could have a much wider impact – even on taxpayers who have nothing to do with Sec. 49 – than was generally expected in Germany. It should not be underestimated that the USA is not only a defensible democracy, but also a defensible tax juristdiction that will prevent extraterritorial taxation, if necessary without shying away from confrontation… Enjoy listening!
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1 Stunde 14 Minuten
Im aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes verspricht dieses, die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Zugleich soll das Steuersystem vereinfacht werden und die Fairness gegenüber allen Steuerzahlern erhöht werden.
Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch.
Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen:
Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie
Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann
Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG
Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG) – Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen
Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung
Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen
Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG
Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen
Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen
Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren
Viel Spaß beim Hören!
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Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch.
Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen:
Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie
Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann
Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG
Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG) – Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen
Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung
Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen
Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG
Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen
Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen
Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren
Viel Spaß beim Hören!
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43 Minuten
Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an.
In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben.
Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (II R 44/18) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (II R 40/20 und (II R 33/20) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen.
Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat?
Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (II R 13/20 und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023).
Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören!
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In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben.
Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (II R 44/18) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (II R 40/20 und (II R 33/20) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen.
Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat?
Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (II R 13/20 und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023).
Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören!
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53 Minuten
Besonders bei Personengesellschaften bestehen vielfältige wirtschaftliche Motive dafür, disquotale Gewinnverteilungen zu vereinbaren. Doch auch für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind Abweichungen der Gewinnverteilung von der kapitalmäßigen Beteiligung von großer praktischer Bedeutung. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, inwieweit sie zivilrechtlich sowie steuerlich zulässig sind bzw. akzeptiert werden.
Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (VIII R 25/19), dass eine wirksam vereinbarte abweichende Gewinnverwendung steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (VIII R 20/20) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende Gewinnverteilung gilt.
Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis?
Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören!
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Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (VIII R 25/19), dass eine wirksam vereinbarte abweichende Gewinnverwendung steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (VIII R 20/20) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende Gewinnverteilung gilt.
Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis?
Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören!
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28 Minuten
Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!
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35 Minuten
Steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen? Das zumindest sieht der aktuelle Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vor. Besonders für Startups und junge Unternehmen dienen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bisher als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -Incentivierung sowie zur Gewinnung neuer High Potentials. Mit der Neufassung des 19a EstG im Zuge des ZuFinG soll der Zugang zu Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun vereinfacht und steuerlich attraktiver gestaltet werden. Welche Unternehmen sollen zukünftig etwa von der Ausweitung des Anwendungsbereichs profitieren? Nachgelagerte Besteuerung – Was soll bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber gelten? Und (wie) können sich Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auch mit Holding Gesellschaften beteiligen? Gemeinsam mit unserem Kollegen und VC- sowie Startup-Experten Christian Vandersmissen analysieren wir in dieser TAXpod-Episode die geplanten Verbesserungen durch das ZuFinG und zeigen auf, welche Schwachstellen offensichtlich weiterhin bestehen bleiben werden und welche Alternativen weiterhin für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme existieren. Viel Spaß beim Hören!
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22 Minuten
Gewisse Erleichterung für Wegzügler: Der BFH (I R 55/19) hat kürzlich entschieden, dass der Entfall der Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 3 AStG a.F. bei Rückkehr binnen fünf Jahren keine Rückkehrabsicht voraussetzt. Bisher war von der Finanzverwaltung und dem FG Münster für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6 Abs. 3 AStG bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs eine glaubhafte Rückkehrabsicht als Voraussetzung der nur vorübergehenden Abwesenheit vorausgesetzt worden. Damit tritt der BFH der Finanzverwaltung nun deutlich entgegen. Was bedeutet die Entscheidung für die Verlängerungsoption nach § 6 Abs. 3 Satz 3 AStG a.F.? Und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für § 6 Abs. 3 AStG in der neuen Fassung? Mit dabei ist dieses Mal FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck, der eingefleischten TAXpod-Fans bereits aus Episoden der vergangenen Jahre bekannt sein sollte. Mit ihm diskutieren wir diese aktuelle Entscheidung des BFH und geben gemeinsam Antworten auf die zuvor genannten und weiteren Fragen. Viel Spaß beim Hören!
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50 Minuten
Das UmRUG (Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie) ist in Kraft getreten. War die Umsetzungsfrist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen, ist das neue Recht für grenzüberschreitende Umwandlungen mit dem 1. März schließlich nur leicht verzögert umgesetzt worden. Im Kern soll durch das UmRUG innerhalb Europas neue Mobilität für Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Doch was für Umwandlungsvorgänge sind dabei eigentlich erfasst und welche nicht? Gibt es darüber hinaus auch Änderungen für Personengesellschaften, etwa für die in Deutschland so beliebte GmbH & Co. KG, und auf welche Weise können diese Gesellschaften nun ihren Satzungssitz grenzüberschreitend verlegen? Wie genau sieht die neue Missbrauchsprüfung aus? Und ganz allgemein gefragt: Kann das Steuerrecht bei dieser Form der Öffnung des Gesellschaftsrechts Schritt halten? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um das neue Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie gibt es in dieser TAXpod-Episode mit unserem Hamburger Kollegen und Gesellschaftsrecht-Experten Christian Bochmann. Viel Spaß beim Hören!
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58 Minuten
Ist die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der DAC 6 unionsrechtswidrig? Teilweise ja, sagt der EuGH! Zumindest, wenn es um die Pflicht zur Offenlegung des Mandatsverhältnisses durch Rechtsanwälte gegenüber anderen Intermediären geht. Hintergrund ist der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses durch die Unionsgrundrechte. Über diese aktuelle Entscheidung des EuGH diskutieren wir gemeinsam mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Zugleich nehmen wir das Urteil zum Anlass, um uns mit der Bedeutung der Unionsgrundrechte für das (Europäische) Steuerrecht zu befassen. Warum ist die DAC 6 überhaupt an den Unionsgrundrechten zu prüfen? Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die deutsche Rechtslage? Sind Rechtsanwälte überhaupt noch zur Anzeige verpflichtet? Und welche Rolle können die Unionsgrundrechte zukünftig noch spielen? Ein spannendes und zukunftsträchtiges Thema, das auch uns als Berater immer häufiger beschäftigt. Viel Spaß beim Hören!
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1 Stunde 6 Minuten
Erst wenige Wochen ist das neue Jahr alt. Grund genug, um in erweiterter Runde das Jahressteuergesetz 2022 zu diskutieren. Welche Anpassungen gab es bei der Immobilienabschreibung? Wie sieht’s aus mit der Grunderwerbsteuer im Rahmen des Optionsmodells nach § 1a KStG? Können Signing und Closing eigentlich jeweils GrESt auslösen? Mit dabei sind dieses Mal auch unsere lieben Kollegen und FGS-Partner Jan König, der mit uns über Veränderungen in der Immobilienbewertung spricht, sowie Umsatzsteuer-Experte Rainald Vobbe, der mit uns nicht nur das JStG und den Bereich Photovoltaik, sondern auch das große USt-Thema 2023 – nämlich die Entwicklungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft – beleuchtet. Darüber hinaus: Sperrfristverschärfungen bei § 6 Abs. 5 Satz 7 EstG und mehr – Welche Änderungen sind am Ende doch nicht gekommen? Und was steckt eigentlich hinter dem BAFA-Zuschuss INVEST für Business Angels? All das und mehr erfahrt ihr in der aktuellen TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!
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