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Risikobasierter Ansatz Archiv

438 Episoden
14 Minuten
In dieser Folge sprechen wir über ein juristisch-literarisches Buch zum Thema künstliche Intelligenz im Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht das Werk von Marvin Jeschke, das als überarbeitete und erweiterte Dissertation erschienen ist und die urheberrechtliche Einordnung moderner KI umfassend behandelt. Wir ordnen das Buch als sehr tiefgehende Gesamtbetrachtung ein, die sich ausschließlich auf das Urheberrecht konzentriert. Behandelt werden dabei sowohl KI-Systeme als auch ihre Arbeitsprozesse und die von ihnen erzeugten Ergebnisse. Das Werk geht dabei weit über eine knappe Einordnung hinaus und arbeitet das Thema sehr detailliert auf. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Ergebnisse generativer KI urheberrechtlich geschützt sein können. Wir erläutern, dass nach herrschender Ansicht in der Regel kein Schutz besteht, weil nicht der Mensch, sondern die KI die eigentliche Umsetzung übernimmt. Gleichzeitig werden auch Gegenmeinungen und Sonderfälle angesprochen, etwa wenn Inhalte sehr nah an bestehende Werke heranreichen. Außerdem geht das Buch auf die KI-Systeme selbst ein und fragt, ob etwa ein Schutz als Computerprogramm denkbar ist. Hervorgehoben wird, dass das Werk nicht nur den aktuellen Stand darstellt, sondern auch Vorschläge macht, wie man mit den praktischen Problemen umgehen könnte, etwa durch ein ergänzendes Leistungsschutzrecht oder mögliche gesetzliche Anpassungen. Abschließend bewerten wir das Buch als sehr wertvoll für alle, die sich juristisch tief mit dem Thema befassen müssen. Für eine schnelle praktische Orientierung ist es weniger geeignet, für fundierte Analyse und Beratung aber ein umfangreicher Wissensfundus.
20 Minuten
Neue Serie: Wir testen KI-Tools für Datenschutzaufgaben wie Verzeichnisse, Löschkonzepte und DSFA sowie allgemeine und juristische Modelle im Vergleich.
17 Minuten
Es wird ein juristisches Werk zum Thema künstliche Intelligenz vorgestellt, das als Stichwortkommentar aufgebaut ist. Besprochen werden die Herausgeber Tim Dornis, Jan Eichelberg und Margret Seckelmann. Das Buch umfasst 892 Seiten, ist als Hardcover erschienen und kostet 149 Euro. Das Besondere an dem Werk ist die Struktur: Es folgt nicht einer klassischen Norm-für-Norm-Kommentierung, sondern einzelnen Stichworten. Die Kapitel reichen alphabetisch von „AI as a Service“ bis „Zurechnung und Verantwortung“. Behandelt werden dabei unter anderem Begriffe wie Ethik, Dilemmasituation, Finanzdienstleistungen, Justiz, Lauterkeitsrecht und Bildungswesen. Inhaltlich wird das Werk als wissenschaftlich tiefgehend beschrieben. Es arbeitet mit vielen Literaturhinweisen und behandelt neben der KI-Verordnung auch weitere Rechtsquellen wie die DSGVO und weitere Richtlinien. Außerdem werden juristische, technische, wirtschaftliche und ethische Aspekte der KI zusammengeführt. Kritisch angemerkt wird, dass der Praxisbezug teilweise noch stärker hätte ausgearbeitet sein können. So werde etwa der Begriff „KI-System“ nicht als eigenes Stichwort geführt, obwohl er zentral sei. Auch bei der KI-Kompetenz und beim Text- und Data-Mining hätten konkretere Praxisbeispiele und Zusammenfassungen noch mehr Nutzen gebracht. Trotz dieser Kritik wird das Buch als hilfreiches Nachschlagewerk bewertet, gerade weil man zu konkreten Stichworten schnell einschlägige Informationen findet. Positiv hervorgehoben werden außerdem die heterogene Autorenschaft und die vielfältigen Perspektiven aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verwaltung.
53 Minuten
Andreas Jaspers wird als Rechtsanwalt, Mitgeschäftsführer der DSZ-Datenschutz-Zertifizierungsgesellschaft und Geschäftsführer der GDD vorgestellt. Im Gespräch geht es um seinen beruflichen Werdegang, seinen Alltag und darum, wie er zu dieser Funktion gekommen ist. Er berichtet, dass ihn vor allem Sprache interessierte; seine Leistungskurse waren Deutsch und Latein. Ein Gespräch mit einem Jurastudenten habe sein Interesse an Jura verstärkt. Studiert hat er Rechtswissenschaften in Bonn, als einer der ersten Akademiker in seiner Familie. Zum Jurastudium sagt Jaspers, dass es Disziplin erfordert habe, ihm aber auch half, Sachverhalte sprachlich und strukturiert darzustellen. Früh zeigte sich für ihn ein Bezug zum Arbeitsrecht. Schon im Referendariat arbeitete er in einer Bonner Kanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und hielt zudem Fachvorträge zum Arbeitsrecht in den neuen Bundesländern. Der Einstieg in den Datenschutz kam über eine Stellenausschreibung der GDD. Er hatte zunächst nur einzelne Bezüge aus dem Arbeitsrecht und wenig technisches Vorwissen. Erste Berührungspunkte gab es im Studium durch eine Einführung in die Rechtsinformatik. Später arbeitete er sich in das Thema ein und bezeichnet den Beschäftigtendatenschutz bis heute als einen seiner Schwerpunkte. Anfangs war die GDD klein und hatte nur wenige Mitarbeiter. Jaspers begann dort zunächst in einer fachlichen Funktion und übernahm dann mehrfach vertretungsweise die Geschäftsführung. 1997 wurde er schließlich dauerhaft Geschäftsführer. Seine Arbeit umfasst heute vor allem Organisation, Verbandsarbeit und politische Kontakte, während die Mitgliederberatung von weiteren Mitarbeitern übernommen wird. Zur Entwicklung des Datenschutzrechts erklärt er, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte historisch als Entbürokratisierung gedacht war. Die DSGVO habe dann 2018 zu einem starken Anstieg von Nachfrage, Beratungsbedarf und Mitgliedszahlen geführt. Heute prägen zusätzlich KI-Verordnung, NIS2 und weitere Digitalgesetze seine Arbeit. Jaspers spricht sich dafür aus, die Rolle des Datenschutzbeauftragten in der DSGVO zu stärken statt sie abzubauen. Eine bloße Streichung der Bestellpflicht würde aus seiner Sicht nicht zur Entlastung führen. Am Ende lobt er die sachliche und wohlwollende Herangehensweise des Gesprächs.
22 Minuten
Wir sprechen in dieser Folge über das Buch **„Überleben mit KI – Wie wir uns gegen die Maschine behaupten“** von Rolf Schwartmann. Es handelt sich um ein aktuelles Rezensionsexemplar, das zunächst nur als E-Book vorlag, inhaltlich aber bereits vollständig besprochen werden konnte. Rolf Schwartmann ist Jurist und als Vorsitzender der GDD mit Datenschutz und Datensicherheit verbunden. Das Buch ist jedoch kein klassisches juristisches Fachbuch, sondern ein allgemein verständlich geschriebenes Sachbuch über Künstliche Intelligenz. Wir ordnen es als leicht zugängliche Mischung aus Technik-, Rechts- und Alltagsthemen ein. Inhaltlich gliedert sich das Buch in mehrere größere Bereiche, unter anderem zu Grundlagen, Kontrolle und Nutzung von KI. Besonders betont werden Themen wie KI in Bildung, Wissenschaft, Gesundheitswesen und auch im Krieg. Außerdem geht es um den Umgang mit Risiken sowie um einen KI-Pakt als mögliche gesellschaftliche Einhegung. Wir heben vor allem den Schreibstil hervor: Das Buch erklärt juristische und technische Inhalte einfach, bildhaft und ohne unnötige Fachsprache. Schwartmann arbeitet mit Beispielen, Vergleichen und Abbildungen, sodass das Werk auch für Leser ohne Vorkenntnisse verständlich bleibt. Unser Gesamteindruck ist positiv. Das Buch vermittelt eine ausgewogene Haltung gegenüber KI: Es warnt nicht nur vor Gefahren, sondern zeigt auch sinnvolle Einsatzmöglichkeiten und den Nutzen der Technologie. Für Leser, die einen verständlichen Einstieg oder eine anschauliche Erklärung zu KI suchen, halten wir es für geeignet.
13 Minuten
In dieser Folge sprechen wir über ein juristisches Fachbuch zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis. Im Mittelpunkt steht das Handbuch „Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis – Rechtshandbuch zum Einsatz von KI im Arbeitsrecht“ von Stefan Müller, Marc Becker und Michael Funke aus dem Nomos Verlag. Wir ordnen das Buch als kompaktes Praxiswerk ein, das sich vor allem mit den zentralen Fragen der KI-Nutzung im Arbeitskontext befasst. Behandelt werden insbesondere typische Probleme für Arbeitgeber, aber auch Themen, die für interne Rechtsabteilungen, externe Berater sowie Betriebs- und Personalräte relevant sind. Wir heben hervor, dass das Buch verständlich und knapp geschrieben ist und mit Tabellen, Checklisten und Musterformulierungen arbeitet. Positiv erwähnt wird vor allem die enthaltene Musterbetriebsvereinbarung für den Einsatz von KI. Gleichzeitig merken wir an, dass an einigen Stellen mehr Tiefe wünschenswert gewesen wäre. Als Beispiel nennen wir den Hinweis auf eine Datenschutzfolgenabschätzung vor der Einführung von KI-Systemen, zu der wir uns noch konkretere Ausführungen oder ein Muster gewünscht hätten. Wir sehen das Buch insgesamt als nützliche Hilfe für Organisationen, die KI rechtssicher einführen oder begleiten wollen. Am Ende verweisen wir noch auf das Glossar mit wichtigen Begriffen von A bis Z, etwa zu AI Act, Text- und Data-Mining, Scraping, Recruiting, Krankheit, Kündigung und Zeugnis.
24 Minuten
In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Paul Vogt, Partner und Leiter der Praxisgruppe Technology Media & Telecoms bei Taylor Wessing, über sein Buch „IT-Sicherheitsrecht – Pflichten und Haftung im Unternehmen“. Wir ordnen das Werk als praxisorientiertes Buch ein, das sich an Unternehmen richtet und einen Einstieg in das Thema Informationssicherheit aus rechtlicher Sicht geben soll. Wir sprechen darüber, wie das Buch aus einem Vortragsformat entstanden ist und warum sich das Thema für ein Buch eignet. Dabei geht es nicht nur um klassische IT-Sicherheitsfragen, sondern auch um angrenzende Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Compliance, Vertragsrecht, Zivilrecht, Schadensersatz, Produktsicherheit und Aufbewahrungspflichten. Wir gehen auch darauf ein, wie sich das Werk entwickelt hat. Die erste Auflage erschien 2018, die dritte bearbeitete Auflage 2026 ist deutlich umfangreicher geworden, weil in den vergangenen Jahren viele neue gesetzliche Anforderungen hinzugekommen sind. Das Buch ist als alleinige Autorenschaft von Paul Vogt angelegt und wurde vom Verlag schnell positiv aufgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, wie sich ein solches Projekt mit dem Arbeitsalltag in einer großen Kanzlei verbinden lässt. Wir sprechen über Zeitmanagement, Priorisierung und darüber, dass Veröffentlichungen, Webinare und Vorträge auch zur fachlichen Positionierung beitragen. Außerdem diskutieren wir, welche Rolle Bücher heute noch spielen und wie sich das durch KI in Zukunft verändern könnte. Zum Schluss sprechen wir über die Lage in Deutschland und Europa beim IT-Sicherheitsrecht. Wir thematisieren die hohe Gefährdungslage, die besondere Rolle des Mittelstands, Angriffe von außen und Risiken von innen sowie die Bedeutung von IT-Sicherheit als Managementthema. Wir ordnen außerdem ein, dass Regelwerke wie NIS-2 Unternehmen stärker für das Thema sensibilisieren können und dass eine vierte Auflage grundsätzlich möglich bleibt.
1 Minute
In der Folge wird ein juristisches Fachbuch vorgestellt: **„Praxishandbuch KI und Daten“** von **Fabian Pfuhl und Jasper Siems**. Es handelt sich um ein Rezensionsexemplar aus der Reihe **„Kommunikation und Recht“** des **R&W Verlags** in Kooperation mit der **DFV Mediengruppe**. Das Buch kostet **119 Euro** als Printausgabe und **99,99 Euro** als E-Book; ein Bundle wird nicht angeboten. Genannt werden außerdem die Eckdaten: **373 Seiten**, **broschiert**, **erste Auflage 2026** und **A5-Format**. Der erste Eindruck fällt positiv aus, weil das Buch handlich ist und sich als Werk **„aus der Praxis für die Praxis“** versteht. Die Darstellung beginnt mit einer kurzen Einführung in technische Grundlagen, bevor der Schwerpunkt auf den rechtlichen Fragen liegt. Inhaltlich behandelt das Buch vor allem die Verbindung von **KI und Recht**. Genannt werden unter anderem **KI-Verordnung**, **Urheberrecht und KI**, sowie **Data Act und KI**. Nach Aussage der Sprecher liefert das Werk einen breiten Überblick über die wichtigsten Praxisfragen und stellt zu vielen Problemen auch **Lösungsansätze** vor. Kritisch angemerkt wird, dass es **kaum Checklisten, Musterformulierungen oder Grafiken** gibt. Der Text ist überwiegend Fließtext, wird aber als gut lesbar und übersichtlich beschrieben. Das Buch eignet sich daher vor allem als **Nachschlagewerk** für einzelne Themenkapitel. Erwähnt werden auch **Spezialbereiche** wie KI im **Gesundheitswesen** und bei **Unternehmenstransaktionen**. Als Zielgruppen werden vor allem **Datenschutzbeauftragte**, **Rechtsabteilungen**, **externe Berater** und Personen in **KI-Projektgruppen** genannt. Auch für Unternehmen und Behörden, die KI einführen oder bereits einsetzen, wird das Buch empfohlen. Zum Thema **Data Governance** heißt es, dass es nur **am Rand** berücksichtigt wird, vor allem über den Bezug zum **Data Act**. Eine systematische Behandlung von Data Governance sei nicht der Schwerpunkt des Buches. Dafür verweise der Sprecher auf andere, eigenständige Werke als Ergänzung. Abschließend fällt das Urteil insgesamt positiv aus: Das Buch wird als **solides und nützliches Praxishandbuch** beschrieben, das die wichtigsten Fragen verständlich und praxisnah behandelt.
47 Minuten
In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Kim Manuel Künstler, Rechtsanwalt und Partner bei Schulte Rechtsanwälte in Frankfurt. Im Mittelpunkt steht sein beruflicher Werdegang und die Frage, wie er vom frühen Interesse an Sprache und Argumentation in die Juristerei gekommen ist, mit einem Schwerpunkt auf Kartellrecht, Datenschutz, IT-Sicherheit und digitale Governance. Wir erzählen, dass für ihn schon früh klar war, Jura zu studieren. Aus ersten Erfahrungen mit Rollenspielen zu Gerichtsverhandlungen und seiner Freude an aktiven Rollen entwickelte sich ein starkes Interesse daran, mit Worten zu argumentieren und Menschen zu überzeugen. Er beschreibt das Jurastudium als befreiend, weil es weniger verschult war und ihm mehr Eigenständigkeit ließ. Außerdem sprechen wir über seine Studienzeit in Heidelberg, seine Promotion und die Arbeit neben dem Studium. Er kam eher zufällig mit Großkanzleien in Kontakt, arbeitete promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter und zog auch eine akademische Laufbahn in Betracht. Für die Familienplanung entschied er sich später jedoch gegen eine unsichere wissenschaftliche Karriere und für einen Standort in der Rhein-Neckar-Region. Ein weiterer Schwerpunkt ist seine Hinwendung zum Kartellrecht. Er erklärt, dass ihn die Verbindung von europäischem und deutschem Recht, von Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Bußgeldverfahren besonders fasziniert. Wir besprechen die drei zentralen Säulen des Kartellrechts: das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle. Schließlich geht es um seine anwaltliche Praxis und die Nähe zwischen Kartellrecht, Datenschutz und Digitalthemen. Er schildert, dass seine Arbeit Compliance, Durchsuchungen, Verfahren, Vertragsberatung und Schadensersatzstreitigkeiten umfasst. Zum Abschluss sprechen wir über Datenschutz, IT-Sicherheit und NIS2 sowie darüber, wie wichtig es ist, dass Juristen und IT-Verantwortliche im Unternehmen miteinander ins Gespräch kommen.
14 Minuten
In dieser Folge sprechen wir über ein juristisches Fachbuch zum IT-Recht, das sich mit Datenschutz, europäischem Recht und nationalen Vorschriften befasst. Wir stellen das Werk als umfangreichen Kommentar vor und ordnen es als schwergewichtiges Buch mit starkem Praxisbezug ein. Wir nennen die Eckdaten der Neuauflage: Das Buch ist im Otto-Schmidt-Verlag erschienen, kostet 249 Euro und umfasst 2762 Seiten. Herausgeber sind Fabian Schuster und Malte Grützmacher; dazu kommen zahlreiche weitere Autorinnen und Autoren. Das Werk ist nicht als eigenständiges E-Book verfügbar, sondern in Online-Modulen enthalten. Inhaltlich ist das Buch in mehrere große Bereiche gegliedert. Wir besprechen EU-Recht mit Kommentierungen etwa zur DSGVO, zum Data Act und zum Digital Markets Act, dazu nationale Regelungen mit Auszügen aus dem BGB und weiteren Gesetzen sowie spezielle Lizenzbestimmungen wie GPL und Creative Commons. Wir erläutern, dass das Werk vor allem die rechtliche Begleitung von IT-Projekten abdeckt. Dazu gehören Vertragsgestaltung, AGB, Beratung im Vorfeld und die Behandlung von Problemen bei digitalen Produkten und Dienstleistungen. Als Beispiel nennen wir Fragen zu Sachmängeln bei Waren mit digitalen Elementen. Wir heben den hohen Praxiswert des Kommentars hervor, sehen aber auch Grenzen des Formats. Grafiken, Tabellen oder Checklisten fehlen, und einige Themen wie der Cyber Resilience Act oder bestimmte DSGVO-Normen sind nicht enthalten. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die Online-Version an manchen Stellen aktueller ist als die Druckfassung. Unterm Strich halten wir das Werk für ein umfassendes und nützliches Standardwerk für alle, die im IT-Recht beraten oder damit arbeiten.
1 Minute
In dieser Folge sprechen wir über ein juristisches Buch zum Datenschutzrecht mit dem Titel „Der Datenschutzverstoß“. Wir ordnen zunächst ein, dass das Werk im Nomos Verlag erschienen ist und von Hans-Hermann Schild und Katja Holbeck verfasst wurde. Außerdem nennen wir die Eckdaten wie Umfang und Preis des Buches. Inhaltlich setzen wir uns mit dem eigentlichen Schwerpunkt des Buches auseinander: Es geht nicht darum, wie ein Datenschutzverstoß entsteht, sondern was danach passiert. Das Buch behandelt das aufsichtsbehördliche und gerichtliche Verfahren, also den Weg von einer Reaktion der Behörde über Bescheide, Verwarnungen oder Bußgelder bis hin zu möglichen Rechtsmitteln. Wir erklären, dass das Werk verwaltungsrechtliche Grundlagen verständlich aufgreift, etwa was ein Verwaltungsakt ist und wie man sich gegen behördliche Maßnahmen wehren kann. Dabei wird auch der weitere Verlauf eines Verfahrens beschrieben, wenn eine Behörde bei ihrer Entscheidung bleibt und der Fall vor Gericht weitergeht. Ein weiterer Schwerpunkt ist das gerichtliche Verfahren bis hin zum EuGH. Wir heben hervor, dass das Buch viele praktische Hinweise enthält und gerade für Personen hilfreich sein kann, die in Unternehmen, Behörden oder in der Beratung mit Datenschutzaufsichtsverfahren zu tun haben. Abschließend bewerten wir das Buch als praxisnah und nützlich, auch wenn der Haupttitel etwas missverständlich wirkt. Besonders betonen wir die Perspektiven der beiden Autor:innen aus Verwaltung, Gericht und Datenschutzpraxis sowie das aus unserer Sicht gute Preis-Leistungs-Verhältnis.
19 Minuten
In dieser Episode diskutieren wir ein relevantes juristisches Werk, das sich eingehend mit dem datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt. Unser Gesprächspartner Michael und ich haben uns intensiv mit dem Buch von Dr. Robert Fausner auseinandergesetzt, welches als Dissertation im Verlag Dunker und Humblot veröffentlicht wurde. Die detaillierte Analyse bietet einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung und die Forschung zur Thematik in Deutschland und Österreich, was durch die vergleichende Betrachtung besonders spannend wird. Das Buch umfasst etwa 344 Seiten und behandelt die komplexen rechtlichen Fragestellungen rund um den Artikel 82 DSGVO. Insbesondere wird die Frage erörtert, ob ein Verstoß gegen die DSGVO zwingend einen materiellen oder immateriellen Schaden nach sich ziehen muss, um einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen zu können. Fausner beleuchtet, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Uns wurde schnell klar, dass auch wenn das Werk akademisch ist und juristische Fachtermini verwendet werden, es für jeden, der sich für Datenschutz und dessen rechtliche Implikationen interessiert, durchaus zugänglich ist. Des Weiteren haben wir über die Struktur des Buches gesprochen. Zwar ist es in einem klassischen, juristischen Stil verfasst – das heißt, es finden sich kein unterhaltsames Layout oder Grafiken –, jedoch ist der Inhalt durch die Vielzahl an EuGH-Urteilen und die detaillierte Aufschlüsselung der Normen äußerst praxisrelevant. Fausner deckt wichtige Detailfragen ab, wie die Beweislast bei Schadensersatzforderungen und die möglichen Restriktionen des Anspruchs. Interessant war auch die Diskussion über die wirtschaftlichen Konsequenzen von Datenschutzverletzungen, insbesondere im Hinblick auf Massenklagen, die potenziell hohe finanzielle Belastungen für Unternehmen und öffentliche Stellen mit sich bringen können. Ein zentraler Punkt unserer Diskussion war, dass Unternehmen und Behörden sich trotz der eher bescheidenen Ansprüche pro Schadensfall, die typischerweise in Deutschland gelten, der potenziellen Risiken der Schadensersatzansprüche bewusst sein müssen. Gerade im Fall einer Datenpanne können schnell hohe Summen entstehen, wenn man die Anzahl der betroffenen Personen berücksichtigt. Michael und ich waren uns einig, dass gerade öffentliche Stellen hierzu oft noch nicht genügend sensibilisiert sind und ihre Verantwortung im Datenschutz nicht ausreichend wahrnehmen. Abschließend kamen wir zu dem Schluss, dass Fausner ein fundamentales Werk für alle Juristen, Datenschutzbeauftragte und auch interessierte Laien geschaffen hat, die sich mit den rechtlichen Aspekten der DSGVO intensiver befassen möchten. Trotz der wissenschaftlichen Tiefe ist es ein Muss für jeden, der in diesem Bereich tätig ist oder Interesse daran hat, sich mit den Herausforderungen und Möglichkeiten des Datenschutzes auseinanderzusetzen. Wir empfehlen das Buch als wertvolle Ressource für die Analysen und die praktische Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland und Österreich.
48 Minuten
In einem umfassenden und aufschlussreichen Interview berichten Marc und Michael von der Datenschutzkonferenz und begrüßen Dr. Tobias Keber, den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg. Das Gespräch fokussiert sich auf die ersten 100 Tage seiner Amtszeit als Vorsitzender der Datenschutzkonferenz (DSK) und behandelt eine Vielzahl relevanter Themen, die den Datenschutz in Deutschland betreffen. Zu Beginn erklärt Dr. Keber die grundlegenden Funktionalitäten der Datenschutzkonferenz. Diese fungiert als ein wichtiges Abstimmungsgremium innerhalb Deutschlands, welches es den 17 Landesdatenschützern sowie dem Bundesdatenschutzbeauftragten ermöglicht, gemeinsame Standards und Richtlinien zu entwicklen. Die DSK trifft sich regelmäßig, um über relevante datenschutzpolitische Fragen zu diskutieren und Koordination zwischen den unterschiedlichen Häfen der Aufsicht zu gewährleisten. Hier wird auch auf die Hitze der Debatte eingegangen, wenn es um die Wahrnehmung von Uneinigkeiten zwischen den Bundesländern geht, was jedoch oft auf Missverständnisse und unterschiedliches Landesrecht zurückzuführen ist. Ein zentraler Punkt des Gesprächs ist die Notwendigkeit einer eigenen Geschäftsstelle für die DSK, um die Effizienz und Organisation zu verbessern. Dr. Keber schildert den zusätzlichen Aufwand, der durch die jährliche Rotation des Vorsitzes entsteht, und gibt Einblicke in die Herausforderungen, die mit der Koordination zwischen den verschiedenen Datenschutzbehörden verbunden sind. Darüber hinaus wird thematisiert, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen innerhalb der DSK auf kollegialer Ebene vorbereitet werden, um eine einheitliche Stimme in Europa zu präsentieren. Ein weiterer wichtiger Punkt des Interviews ist die Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten von Dokumenten, die auf der Webseite der DSK veröffentlicht werden. Dr. Keber erläutert, was Entschließungen, Beschlüsse und Orientierungshilfen sind und wie sie in der Praxis angewendet werden. Dies bietet Zuhörern, die mit den juristischen Begrifflichkeiten nicht vertraut sind, eine klare Vorstellung davon, wie die DSK arbeitet und welche Bedeutung diese Dokumente haben. Das Interview geht auch auf aktuelle Herausforderungen im Datenschutz ein, insbesondere im Hinblick auf die steigenden Beschwerden über den Datenschutz, die teilweise durch den Einsatz von KI-unterstützten Technologien assistiert werden. Dr. Keber hebt hervor, dass die steigende Beschwerdezahlen teilweise auf das erhöhte Bewusstsein für Datenschutzfragen zurückzuführen sind und dass die DSK die Anliegen der Bürger ernst nimmt. Dennoch gibt er zu bedenken, dass diese neuen Technologien auch fehlerhafte Erwartungen wecken können, was zu weiteren rechtlichen Konflikten führen könnte. Abschließend diskutieren die Interviewpartner die aktuellen Entwicklungen in der europäischen Datenschutzgesetzgebung, einschließlich der digitalen Omnibus-Gesetzgebung, welche Veränderungen in der DSGVO und der KI-Verordnung mit sich bringen könnte. Dr. Keber bleibt optimistisch, weist jedoch auch auf die Komplexität und Herausforderungen hin, die mit den notwendigen Anpassungen verbunden sind. Er betont die Notwendigkeit, dass Datenschutz nicht als hemmend, sondern als förderlich für Innovationen betrachtet werden sollte. Das Interview bietet einen tiefen Einblick in die erste Amtszeit von Dr. Keber als Vorsitzender der DSK und beleuchtet sowohl die bürokratischen Hürden als auch die strategischen Ansätze, die zur Förderung eines einheitlichen Datenschutzes in Deutschland und Europa nötig sind.
13 Minuten
In dieser Episode widmen wir uns den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), und zwar durch die Linse eines bedeutenden neuen Werkes, das sich intensiv mit der KI-Verordnung auseinandersetzt. Ich freue mich, mit meinem Kollegen Michael – einem Juristen mit umfassendem Fachwissen – über diesen komplexen Themenkreis zu sprechen. Gemeinsam werfen wir einen detaillierten Blick auf das Buch, dessen Titel Programm ist: "KI-Verordnung – Kommentar". Unser Gespräch beginnt mit einer Einführung in das Buch und dessen herausragende Merkmale. Die Veröffentlichung, die vom Erich-Schmidt-Verlag stammt, umfasst beeindruckende 1437 Seiten und verspricht, Juristen und Praktikern gleichermaßen wertvolle Orientierung in diesem neuen Rechtsgebiet zu bieten. Während Michael das Werk kritisch analysiert, wird schnell klar, dass die Herausforderung, sowohl den Bedürfnissen von Wissenschaftlern als auch den praktischen Anforderungen gerecht zu werden, nicht einfach zu meistern ist. Er hebt hervor, dass, trotz der ausführlichen Kommentierungen zu den wesentlichen Artikeln, eine stärkere Praxisnähe in Form von konkreten Anwendungshinweisen oder simplen Beispielen wünschenswert gewesen wäre. Wir diskutieren insbesondere die Definition von KI-Systemen und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Michael äußert seine Bedenken zur Tiefe der Kommentierungen und stellt fest, dass es oft an einfachen, praxisnahen Erklärungen fehlt. Ein Beispiel wird diskutiert: die vage Formulierung "andere Personen", die in den Vorschriften zur KI-Kompetenz auftaucht. Hierbei zeigt sich, dass zentrale Fragen, die Praktiker beschäftigen, häufig nicht ausreichend adressiert werden. Trotz dieser Kritikpunkte bleibt der Gesamteindruck des Buches überwiegend positiv. Es enthält viele gut gelungene Stellen und wird als umfassendes und wertvolles Werk betrachtet, das dennoch in künftigen Auflagen durch zusätzliche praxisrelevante Details und Klarstellungen profitieren könnte. Zudem sprechen wir über die Notwendigkeit eines Index und eines Stichwortverzeichnisses, was die Benutzerfreundlichkeit für die Leser erheblich verbessert. Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass wir uns in einem neuen rechtlichen Terrain befinden, und dass ein solches Werk sicherlich nicht alle Fragen sofort klären kann. Das Gespräch schließt mit einer Diskussion über den Preis des Buches und die Bedeutung von Leseproben, um potenziellen Käufern eine bessere Vorstellung vom Inhalt zu geben. Insgesamt verstehen wir die Wichtigkeit, diese rechtlichen Belange im Kontext der digitalen Transformation zu beleuchten und hoffen, dass unser Austausch der Zuhörerschaft hilfreiche Einblicke bietet. Wir laden die Hörer ein, sich aktiv am Diskurs zu beteiligen, sei es durch Kommentare oder Fragen, um gemeinsam mit uns die vielschichtigen Aspekte der KI-Verordnung zu erkunden.
Risikobasierter Ansatz

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