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58 Minuten
Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf! Christian Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit § 725 ABGB fort und besprechen weitere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen: • Was muss ich nach der Trennung tun, damit das bestehende Testament aufrecht bleibt? • Der Unterschied zwischem dem Ende einer Freundschaft und einer Lebensgemeinschaft • Wann liegt rechtlich eine Lebensgemeinschaft vor? • Muss man zusammenwohnen, um Lebensgefährten zu sein? • Welche Bedeutung haben getrennte Haushalte und getrennte Konten? • Was passiert bei der Trennung mit einer letztwilligen Verfügung, die vor der nun gescheiterten Ehe/Lebensgemeinschaft errichtet wurde? • Welche Rolle spielt der tatsächliche Wille des Verstorbenen? • Warum kann ein nach einer Trennung geäußerter Wille unter Umständen nicht ausreichen? • Und wann kann neben § 725 ABGB auch § 572 ABGB relevant werden? Anhand mehrerer Entscheidungen des OGH diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Grenzen des § 725 ABGB – von jahrzehntealten Testamenten über spätere Eheschließungen und Scheidungen bis zur Frage, wann eine Lebensgemeinschaft überhaupt besteht oder beendet ist.
57 Minuten
Ist die Erbseinsetzung des Ehegatten oder Lebensgefährten automatisch wirkungslos, wenn die Beziehung endet? In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel ausführlich über die mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 neu geschaffene Regelung des § 725 ABGB. Es geht es um diese spannenden Fragen: • Welche Wirkung hat die Scheidung oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft auf die letztwillige Begünstigung des Ex-Partners? • Wann wird eine testamentarische Begünstigung nach § 725 ABGB aufgehoben? • Was muss im Testament stehen, wenn die Begünstigung auch nach einer späteren Trennung aufrecht bleiben soll? • Reicht es aus für die Fortgeltung aus, wenn der Verstorbene nach der Trennung das Testament unberührt lässt und mündlich erklärt, dass es aufrecht bleiben soll? • Welche Bedeutung hat der tatsächliche Wille des Verstorbenen – und wann darf dieser überhaupt bewiesen werden? • Kann ein Fortgeltungswille bereits bei Errichtung des Testaments bestehen, obwohl die Ehe oder Lebensgemeinschaft zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht ist? Anhand Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Auslegung des § 725 ABGB und zeigen, welche schwierigen Fragen sich daraus für die Praxis ergeben können.
51 Minuten
Was passiert, wenn ein Testament errichtet wurde, sich danach aber die Lebensumstände oder persönlichen Beziehungen wesentlich verändern? In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel darüber, welche Auswirkungen geänderte Verhältnisse auf eine letztwillige Verfügung haben können. Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen: • Was passiert, wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, eine Freundschaft zerbricht oder sich das Verhältnis zu einer begünstigten Person verändert – das Testament aber nicht geändert wird? • Warum sollte ein Testament regelmäßig überprüft und an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst werden? • Welche Bedeutung haben Irrtümer und insbesondere Motivirrtümer bei der Errichtung eines Testaments? • Was gilt, wenn sich eine Annahme über zukünftige Entwicklungen später als falsch herausstellt? • Wie sollte ein Testament verwahrt und registriert werden – und was geschieht mit einem alten Testament, wenn ein neues errichtet wird? • Welche Auswirkungen kann die Insolvenz eines eingesetzten Erben haben? Anhand konkreter Beispiele und Entscheidungen wird gezeigt, warum ein einmal errichtetes Testament nicht zwangsläufig auch Jahre später noch dem tatsächlichen letzten Willen entsprechen muss.
45 Minuten
In dieser Folge startet ein neues Format bei Mount Erbrecht: Mount Erbrecht glossiert! In regelmäßigen Abständen besprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Erbrecht. Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen: • Reicht nach über Jahrzehnten ohne Kontakt eine späte Versöhnung zwischen Eltern und Kind aus, um eine Pflichtteilsminderung zu verhindern? • Kann der Anspruch aus einem Pflegevermächtnis auch gegenüber Beschenkten geltend gemacht werden, wenn die Verlassenschaft vermögenslos ist? Anhand aktueller OGH-Entscheidungen werden die rechtlichen Hintergründe erklärt und gezeigt, welche Bedeutung diese Urteile für die Praxis haben.
47 Minuten
In dieser Folge von Mount Erbrecht widmen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel jener Person, die das Verlassenschaftsverfahren tatsächlich führt: dem Notar/der Notarin als Gerichtskommissär. Dabei geht es unter anderem um die Fragen: • Kann ich mir den Gerichtskommissär aussuchen? • Welche Aufgaben hat der Gerichtskommissär? • Kann er irgendetwas entscheiden, zum Beispiel, wer der Erbe ist? • Wie läuft die Bekanntmachung von Testamenten ab? Gibt es so etwas wie eine Testamentseröffnung? • Wann ist ein Gerichtskommissär befangen? • Wie sollte der Gerichtskommissäre mit den Parteien umgehen?
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Über diesen Podcast

Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich. Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht. Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern. Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.
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„MOUNT ERBRECHT“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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