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  4. #55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB
Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des
Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf! Christian
Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit §
725 ABGB fort und besprechen weitere Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofs. Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen: • Was
muss ich nach der Trennung tun, damit das bestehende Testament
aufrecht bleibt? • Der Unterschied zwischem dem Ende einer
Freundschaft und einer Lebensgemeinschaft • Wann liegt rechtlich
eine Lebensgemeinschaft vor? • Muss man zusammenwohnen, um
Lebensgefährten zu sein? • Welche Bedeutung haben getrennte
Haushalte und getrennte Konten? • Was passiert bei der Trennung mit
einer letztwilligen Verfügung, die vor der nun gescheiterten
Ehe/Lebensgemeinschaft errichtet wurde? • Welche Rolle spielt der
tatsächliche Wille des Verstorbenen? • Warum kann ein nach einer
Trennung geäußerter Wille unter Umständen nicht ausreichen? • Und
wann kann neben § 725 ABGB auch § 572 ABGB relevant werden? Anhand
mehrerer Entscheidungen des OGH diskutieren Christian Rabl und
Andreas Tschugguel die Grenzen des § 725 ABGB – von jahrzehntealten
Testamenten über spätere Eheschließungen und Scheidungen bis zur
Frage, wann eine Lebensgemeinschaft überhaupt besteht oder beendet
ist.
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„#55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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