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Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast Archiv

384 Episoden
43 Minuten
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Das ist die 39. Ausgabe der Dunkelkammer und es geht – nicht zum ersten Mal – um die Presse- beziehungsweise die Meinungsfreiheit, das sind mittlerweile feste Begleiterinnen dieses Formats.

Im Studio begrüße ich dazu Maria Windhager, sie ist Rechtsanwältin in Wien und sie hat sich auf das Medienrecht spezialisiert.

Österreich, Ende 2023.

Es gab für Journalistinnen und Journalisten in diesem Land definitiv unbeschwertere Zeiten, ich kann es bezeugen, ich habe diese unbeschwerteren Zeiten erlebt.

 Ich weiß noch, wie es ist, wenn die Anzeigenabteilung oder die Geschäftsführung oder die Gesellschafter keinen Einfluss auf die Berichterstattung einer Zeitung nehmen können.

 Der wirtschaftliche Druck ist in vielen Medienhäusern aber mittlerweile so groß, dass die Redaktionen sich zunehmend genau überlegen müssen, welches Risiko sie mit kritischer Berichterstattung überhaupt noch eingehen wollen - oder dürfen.

Unabhängigkeit war immer schon ein großes Wort, jetzt ist es nur noch größer geworden.

Ich recherchiere gerade eben zu einer bekannten österreichischen Firma, die regelmäßig in vielen Zeitungen inseriert.

Von der Firma heißt es, sie hätte nicht nur keine Freude mit kritischer Berichterstattung – gut, wer hat das schon, -  sie bekommt faktisch auch keine Kritik mehr, weil man sie nicht reizen will, nicht dass da ein Anzeigenboykott ausgesprochen wird.

 Mal schauen, ob ich das auf den Boden bekomme. Ihr werdet es als Erste erfahren.

 Zum wirtschaftlichen Druck kommt der rechtliche.

 Stichwort: SLAPP-Klagen. SLAPP das ist ein englisches Akronym, es steht ausgeschrieben für Strategic Lawsuits Against Public Participation, also Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, Beteiligung im Sinne von Veröffentlichung. 

 SLAPP, das klingt auch nach Ohrfeige und genau darum geht es auch.

 Es geht bei SLAPP-Klagen um nichts als Einschüchterung.

 Man zieht kritische Stimmen selbst für Lappalien in langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren hinein, um sie jedenfalls zu beschäftigen, bestenfalls auch zum Schweigen zu bringen.

 Ich wurde in meinem Leben mehrfach geslappt und stehe noch immer, das ist dem Grunde nach auch kein neues Phänomen, aber es prägt sich immer deutlicher aus.

 Und das führt mich zu Maria Windhager.

 Sie ist, wie gesagt, Medienanwältin und sie ist seit vielen Jahren unter anderem die Hausanwältin des Standard.

 Wer ihre Arbeit kennt, weiß, dass sie Presse- und Meinungsfreiheit aus Überzeugung verteidigt.

 Neben dem Standard vertritt sie auch Personen und Organisationen, die in medienrechtliche Troubles geraten.

 So zum Beispiel die NGO SOS Balkan Route und deren Gründer Petar Rosandic, der wegen einer Meinungsäußerung gerichtlichen Ärger mit einer Institution bekommen hat, der ein gewisser Michael Spindelegger vorsteht.

 Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen.

 Ein Punktsieg für die Meinungsfreiheit, aber auch nicht mehr … 

 

 

 

 

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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
18 Minuten
Das ist die 38 Ausgabe der Dunkelkammer und heute geht’s um Geld, nicht um meins, da wären wir schnell durch.

 Nein, es geht um das Geld anderer Leute.

Leute, die mal einiges davon hatten, jetzt aber auch nicht mehr ganz so flüssig sind.

 Im ersten Teil geht’s um die Signa-Krise.

 René ne va plus: René Benko verliert nun offenbar tatsächlich die Kontrolle über seine Schöpfung Signa, und ist es unklar, wie viel von der Schöpfung übrig bleibt.

 Und im zweiten Teil geht’s um die Meinl Bank, eine Wiener Privatbank, die es schon länger nicht mehr gibt.

 Die Bank spielt auch eine Rolle in den Narco Files. Das ein internationales Rechercheprojekt zur Organisierten Kriminalität, über das ich in der vorangegangen Ausgabe Nummer 37 erstmals berichtet habe.

I. Die Signa-Krise also.

Ich habe mich vor einiger Zeit hingesetzt und damit begonnen, ein Schaubild der Signa-Struktur zu zeichnen. In so einem Fall nimmt man sich ein Blatt Papier und fängt Kästchen zu zeichnen.

Da entstehen dann mehrere Ebenen, von Kästchen, die mit Linien verbunden werden. Ganz oben stehen die Gesellschafter oder Aktionäre, in der Mitte die Konzerngesellschaft und darunter die Beteiligungen und deren Beteiligungen.

Die Idee dahinter ist, den Aufbau einer Firmengruppen auf einen Blick verständlich zu machen.

Im Falle der Signa hatte ich nicht ein Blatt Papier genommen, sondern zwei, und da gleich Format A3, dann hab ich Kästchen gemacht, viele Kästchen und noch mehr Linien und irgendwann habe ich aufgegeben.

Mir war klar: Signa kann man nicht zeichnen. 

Das beginnt schon damit, dass das nicht ein Konzern ist, der sich um eine Obergesellschaft herum organisiert.

Es ist ein Verbund mehrerer Obergesellschaften, die nebeneinander bestehen und unterschiedliche Eigentümer haben. Und unter diesen den Obergesellschaften,  diese heißen zum Beispiel Signa Holding oder Signa Prime Selection oder Signa Development Selection, hängen hunderte Beteiligungen im In- und Ausland, die teilweise auch untereinander verbunden sind.

Da versammeln sich Bürohäuser, Hotels, Luxusimmobilien, Kaufhäuser, Sporthändler und Medienbeteiligungen.

Ich habe zuletzt immer wieder gelesen, dass Signa aus 1000 Firmen besteht, wenn auch ohne Quellenangabe. Das dürfte eine ziemliche Übertreibung sein. Nach meinen Recherchen sind es eher um die 500 Signa-Firmen. Reicht aber auch.

 Wie gesagt. Signa kann man nicht zeichnen. Also jedenfalls nicht verständlich. Wenn man all die internen Verflechtungen berücksichtigt, dann hätte man am Ende kein Organigramm, sondern etwas das mehr ausschaut wie der Netzplan der U-Bahn von Tokio (die übrigens deutlich weniger Stationen hat, als es Signa-Firmen gibt).

 Transparent war Signa nie. Das war gewollt.

 Eine wirkliche Öffentlichkeitsarbeit hat es dort nicht gegeben, ich hatte da meistens mit mehr oder weniger gut aufgelegten Rechtsanwälten zu tun.

 Es gibt zwar öffentlich zugängliche Jahresabschlüsse von Signa-Firmen, aber die zeigen jeweils nur Ausschnitte.

 Einen gesammelten Überblick, eine so genannte Konzernbilanz, die gibt es nicht, die kann es auch nicht geben, weil es ja keinen Konzern im eigentlich Sinn gibt.

 Und weil das so ist, lässt es sich derzeit von außen nicht gut beurteilen, wie schlimm es wirklich um Signa bestellt ist.

 Tatsache ist, dass die Struktur erhebliche Schulden aufgetürmt hat und in ihrer jetzigen Form nicht weiterbestehen wird.

 Der Teilbereich Signa Sports ist bereits pleite.

 Signa Sports, das ist übrigens die Firma, wegen der Rene Benko mit Sebastian Kurz vergangenes Jahr mit Investoren aus Abu Dhabi verhandelte, um dort Geld für den Online-Sporthandel aufzutreiben. 

Was offensichtlich nicht gelungen ist.

Über Abu Dhabi, Benko und Kurz habe ich in der Dunkelkammer-Ausgabe Nummer 7 berichtet.

Das sichtbarste Zeichen der Signa-Krise ist derzeit vermutlich die stillstehende Baustelle Elbtower in Hamburg. Dort fürchtet man sich bereits, dass daraus eine Dauerbaustelle wird.

Der Elbtower ist ein Projekt der Signa Prime Selection AG und die hat im Vorjahr wegen der veränderten Marktlage, hurra Zinswende, eine Milliarde Euro netto versenkt.

 Diese Firma allein hat gut elf Milliarden Euro Schulden, etwa die Hälfte davon sind Bankschulden.

 Ich gehe jetzt mal davon aus, dass man die Signa-Krise gerade in der Raiffeisen-Organisation aufmerksam verfolgt.

 Raiffeisen ist einer der ganz großen Signa-Gläubiger.

 Es erstaunt mich mittlerweile übrigens nicht, wie oft ich im Zuge vom Recherchen irgendwann bei Raiffeisen lande.

 Gut, wenn man über Schulden spricht, dann muss man auch über Vermögen sprechen.

 Die genannte Signa Prime Selection AG hatte Ende 2022 insgesamt rund 14 Milliarden Euro an Investment Property in den Büchen. Also Immobilien.

 Dazu kamen noch weitere fast drei Milliarden Euro an sonstigen Vermögenswerten, aber ich wills jetzt nicht zu kompliziert machen.

 Machen wirs einfach: 11 Milliarden Schulden auf der einen Seite, 14 Milliarden Immobilienvermögen auf der anderen.

 Das schaut jetzt einmal grundsätzlich so schlimm aus.

 Aber und das ist eine der zentralen Fragen: Sind diese Immobilien die 14 Milliarden Euro auch wirklich wert?

 Wenn man sie alle auf einmal auf den Markt schmisse, dann gewiss nicht.

 Und sowieso muss man bei Immobiliengesellschaften immer fragen, wie realistisch sie es mit Bewertung der eigenen Immobilien nehmen.

 2021 zum Beispiel hat die genannte Signa Prime Selection den eigenen Immobilienbestand um 1,04 Milliarden aufgewertet, im Vorjahr hat dann man um 1,17 Milliarden abgewertet.

 Erinnert ein bisschen ans Jojo-spielen.

 Wie viel etwas wirklich wert ist, das weiß man aber eben erst, wenn mans verkauft hat.

Bis dahin sind Bewertungen notgedrungen immer eine Fiktion.

Abseits der Rechenspiele braucht Signa aber kurzfristig Cash, um Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für offene Rechnungen von Lieferanten, für Abgaben, für Bankschulden und so weiter.

 Allein bei der Signa Holding soll der kurzfristige Liquiditätsbedarf bei mehr als 400 Millionen Euro liegen.

 Das ist nicht gerade wenig, wir reden da von echtem Geld, nicht von Bewertungsspielchen, und das Geld muss von irgendwo her kommen.

Die Signa Holding war zuletzt auch der zentrale Schauplatz des Geschehens.

Sie ist eine dieser Signa-Dachgesellschaften, nicht die größte, aber die wichtigste. Benko hatte da bisher über Privatstiftungen die Mehrheit, und er war Vorsitzender des so genannten Beirats und der Gesellschafterkomitees.

 In diesem Gremium saßen zuletzt neben Benko lauter gescheite Leute, insgesamt sieben Männer und eine Frau, darunter Susanne Riess-Hahn, Alfred Gusenbauer und Karl Stoss.

 Der Beirat wurde immer als Beratungsgremium vorgestellt und eingedenk dieses Desasters stellt sich jetzt natürlich die Frage, was da eigentlich beraten wurde.

 Die Signa-Krise ist nicht von jetzt auf gleich passiert. Das hatte einen langen Vorlauf. Benko ist jetzt jedenfalls raus aus dem Beirat und aus dem Gesellschafterkomitee, auch wenn er weiterhin über seine Stiftungen die Mehrheit hat.

Spät aber doch haben ein paar Investoren Druck gemacht, hervorgetan hat sich da bisher vor allem Hans Peter Haselsteiner, der über eine Privatstiftung mit rund 15 Prozent bei der Holding dabei ist.

 Was mich an den bisherigen öffentlichen Erklärungen von Haselsteiner erstaunt hat, ist, dass die Signa offenbar nicht nur für Außenstehende intransparent war, sondern auch für die eigenen Mitgesellschafter.

 Die scheinen auch nicht so genau zu wissen, in was sie da eigentlich investiert haben.

 Gut, Signa war lange Zeit eine Gelddruckmaschine, da hat der Mangel an Transparenz vermutlich nicht so gestört.

 Jetzt soll es jedenfalls der deutsche Sanierer Arndt Geiwitz richten und Geiwitz wird das machen, was Sanierer immer machen.

 Er wird Signa entflechten und filetieren.

 Und am Ende wird die Struktur eine ganz andere sein.

 Mal schauen, was das zum Beispiel für die indirekten Anteile an Kronen Zeitungen und Kurier bedeutet, die Benko vor seit einigen Jahren über Deutschland erworben hat.

 Oder für die Jacht Roma, eines von Benkos Spielzeugen.

 Ich will noch nicht zu viel verraten, aber die Jacht wird mich demnächst ausführlicher beschäftigen.

 So oder so: Ich bleibe dran. 

II. Es war einmal die Meinl Bank.

 Ich habe in meinem Büro eine Fotowand, wo Bilder beruflicher Begegnungen hängen, ja ich hab auch eine sentimentale Seite.

 Auf einem der Fotos bin ich mit Peter Weinzierl zu sehen, der war einmal Direktor der Meinl Bank.

 Wir stehen in der Meinl Bank vor einem Gemälde von Julius Meinl II., das war der Gründer der Bank.

Julis Meinl II. hatte 1923 mit einem Spar- und Kreditverein für die Angestellten und Kunden seiner Firma begonnen,  Jahrzehnte später wars dann auch ein Spar- und Kreditverein für russische Oligarchen.

 2019 passierte dann etwas, das es hierorts bis dahin noch nicht gegeben hatte. Die Europäische Zentralbank entzog der kleinen Privatbank die Lizenz wegen mangelnder Sorgfalt im Geldverkehr, Stichwort: Geldwäscheprävention.

Die Haus musste daraufhin schließen, es hat sein 100-jähriges Jubiläum knapp nicht erlebt.

Das Foto mit Peter Weinzierl erinnert mich daran, welch merkwürdige Wendungen das Leben nehmen kann.

Entstanden ist es 2015 bei einem Interview, ich war damals profil, er Meinl Bank.

 Heute bin ich freier Podcaster, die Meinl Bank ist Geschichte und Peter Weinzierl sitzt in Großbritannien fest und bekämpft seine Auslieferung in die USA, die ihn wegen Geldwäscherei anklagen wollen.  

 Weinzierl soll für den brasilianischen Baukonzern Odebrecht jahrelang hunderte Millionen Dollar gewaschen haben.

 Was er bestreitet.

 Odebrecht, das ist ein Riesen-Skandal in Lateinamerika, aber eigentlich weit darüber hinaus.

 Die früheren Manager der Baufirma, heute heißt sie Novonor, haben über eineinhalb Jahrzehntelang Politiker und Beamte in etlichen Ländern mit hunderten Millionen Dollar geschmiert, um an öffentliche Aufträge zu kommen.

 Die hatten bei Oderbrecht dafür sogar eine eigene Bestechungsgeldabteilung eingerichtet.

 Und sie hatten die Meinl Bank.

 Also genau genommen hatten sie die Meinl Bank Antigua Limited.

 Richtig gehört, die kleine Wiener Meinl Bank hatte mal einen Ableger auf Antigua, das ist in der Karibik und in meiner Welt nennt man Antigua auch ein Offshore-Paradies.

 Das ist da, wo sich die Briefkastenfirmen besonders wohl fühlen.

 2011 hat eine Offshore-Firma die Mehrheit der Meinl Bank Antigua gekauft und später hat sich dann herausgestellt, dass hinter dieser Offshore-Firma Leute von Odebrecht standen.

 Ja und nicht nur das:

 Die Odebrecht-Leute sollen die Meinl Bank Antigua dann auch dazu verwendet haben, um Odebrecht-Bestechungsgelder auszuzahlen.

 Für Peter Weinzierl ist das insofern dumm gelaufen, als er da immer noch Direktor der Meinl Bank Antigua war.

Weinzierl hat später gesagt, dass er eine Zeit lang nur noch auf dem Papier Direktor in Antigua war. Durch den Verkauf der Mehrheit in Antigua habe die Meinl Bank dort operativ nichts mehr mitzureden gehabt, und er selbst sei da ins Nichts involviert gewesen.

Mittlerweile weiß man allerdings auch, dass der gesamte Antigua-Zahlungsverkehr über die Wiener Zentrale der Meinl Bank gelaufen ist, also über österreichische Bankkonten.

Was natürlich nicht heißen muss, dass Weinzierl das hier mitbekommen hätte.

 Er war als Bankdirektor schließlich vielbeschäftigt.

 Die Oderbrecht-Zahlungen über Wien sind auch der Grund, warum die WKStA in Österreich seit 2017 wegen Bestechung und Geldwäscherei ermittelt.

 Und so schließt sich dann der Kreis zu den “Narco Files” aus Kolumbien.

 “Narco Files”, das ist ein internationales Rechercheprojekt auf Grundlage gehackter E-Mails einer kolumbianischen Staatsanwaltschaft.

Das Projekt wird von der Investigativ-Plattform OCCRP koordiniert, in Österreich berichten der Standard, profil und eben die Dunkelkammer.

Laut den Datensätzen schickte die Staatsanwaltschaft in Bogota 2021 ein Rechtshilfeersuchen nach Wien. Denn auch Kolumbien hat Odebrecht seinerzeit fest geschmiert, um öffentliche Aufträge zu bekommen und auch da wurde ermittelt.

 Da gings unter anderem um ein mehr 500 Kilometer langes Autobahnteilstück, für das kolumbianische Politiker die Hand aufgehalten hatten.

 Auch da soll Bestechungsgeld über die Meinl Bank in Wien an Offshorefirmen verteilt worden sein. 

Die WKStA reagierte damals übrigens schnell und schickte einen ausführlichen Bericht des Bundeskriminalamts nach Kolumbien, wo eine Reihe von Transaktionen aufgeschlüsselt waren, für die sich die Staatsanwaltschaft dort eben interessierte.

Wie gesagt, das war 2021. Jetzt haben wir Ende 2023 und soweit es die WKStA betrifft … wird immer noch ermittelt.

 Laut einer Anfragebeantwortung an Stefan Melichar/profil und mich ermittelt man gegen derzeit noch gegen sieben namentlich bekannte Personen, acht Verbände und einen unbekannten Täter und zwar wegen des Vorwurfs der Bestechung und der Geldwäscherei.

Das Ermittlungsverfahren dauert laut WKStA noch an, es sind mehrere Rechtshilfeersuchen ergangen, wann die Ermittlungen abgeschlossen werden, kann die Behörde nicht sagen.

 Das ist jetzt deshalb bemerkenswert, weil es ja schon seit 2021 eine Anklage gegen Weinzierl gibt. Nur eben in den USA.

 Auch da geht’s um Odebrecht, auch da geht’s um Schmiergelder und auch da geht’s um die Meinl Bank.

 Bereits vor Jahren hat Odebrecht in den USA wegen der Korruptionsvorwürfe einen Deal mit der US-Justiz gemacht und dort 2,6 Milliarden Dollar Strafe gezahlt.

 In den USA selbst hat Odebrecht zwar nicht geschmiert, dafür aber auch US-amerikanische Bankkonten genutzt, und das reicht dort schon, um ordentlich Ärger zu bekommen.

 Peter Weinzierl und ein zweiter ehemaliger Manager der Meinl Bank werden von den Amerikanern nun als Teil der Odebrecht-conspiracy betrachtet und sollen deshalb vor Gericht.

 Weinzierl wurde 2021 bei einem Trip nach Großbritannien für ihn völlig überraschend festgenommen, mittlerweile darf er sich dort frei bewegen, er darf das Land aber nicht verlassen.

 Im September hat der zuständige Londoner Richter der Auslieferung zugestimmt, auch das Innenministerium hatte keine Einwände, jetzt liegt die Entscheidung beim Londoner High Court, den er angerufen hat.

 Da gibt es noch keine Entscheidung.

 Sollte Weinzierl aber in die USA ausgeliefert und dort angeklagt werden, dann wäre das erstens für die WKStA ziemlich peinlich, wie gesagt: die Amerikaner haben ihre Anklage seit 2021 fertig, die WkStA hat auch 2023 keine.

 Für Weinzierl wäre es das deutlich unangenehmer.

In Österreich hätte er bei einer Verurteilung - es gilt natürlich die Unschuldsvermutung - keine zehn Jahre zu erwarten, in den USA sind es bis zu 70 Jahre Gefängnis.

 Meine letzte Anfrage an die Meinl Bank war übrigens 2019, kurz bevor die Europäische Zentralbank den Stecker zog. Zum Ende hieß sie übrigens nicht mehr Meinl Bank AG, sondern Anglo Austrian AAB AG, was auch nichts mehr geholfen hat.

 In der Anfrage ging es um Kreditgeschäfte mit Kunden aus Russland und aus der Ukraine.

 Es kam eine knappe Antwort zurück und da stand im Wesentlichen drin, ich sei ein “williges Werkzeug” der Finanzmarktaufsicht.

 Dem Finanzplatz Wien fehlt die Meinl Bank nicht wirklich.

Mir irgendwie schon.

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15 Minuten
Das Transkript zu Episode 37:

 Das ist die 37. Ausgabe der Dunkelkammer und sie erscheint aus gegebenem Anlass außertourlich an einem Montag.

Außertourlich deshalb, da die heutige Ausgabe Teil einer internationalen Recherche ist.

 Sie trägt den Titel Narco Files.

 

Und wie der Name vermuten lässt, geht es um die Organisierte Kriminalität, es geht um Drogengeschäfte, es geht um Umweltverbrechen, es geht um Geldwäscherei, es geht um Korruption und einiges mehr.

Der Ausgangspunkt ist Kolumbien und von da weg geht es faktisch rund um den Globus.

Narco Files. Das ist der Titel eines Projekts, an dem dutzende Journalistinnen und Journalisten aus mehr als 40 Medienhäusern in 23 Ländern monatelang gearbeitet haben.

Ich war einer davon, zusammen mit meinem geschätzten Kollegen Stefan Melichar von profil, wir waren quasi Team Österreich.

Gleich vorneweg: Die Österreich-Bezüge in den Narco Files sind recht sehr schmal, darum wird es heute auch noch nicht gehen.

Mit Stefan Melichar habe ich übrigens in bereits in Episode 2 über eine damalige internationale Recherche zu illegalen Holzgeschäften gesprochen, an der wir beide beteiligt waren.

Auch Der Standard berichtet über dieses Projekt, in dem Fall kommt die Beteiligung über die deutsche Plattform Paper Trail Media von Bastian Obermayer und Frederik Obermaier, die mit dem Standard kooperieren.

Auch Frederick und Bastian waren bereits meine Gäste und zwar in Ausgabe Nummer elf.

 Ja, in gewisser Weise haben diese internationalen Projekte auch immer etwas von einem Familienausflug ins Ungewisse, wenngleich wir natürlich alle wissen, was wir aneinander haben.

 Das Projekt Narco Files ist auch ein guter Anlass, um euch mal eine internationale Recherchekooperation aus der Nähe zu beschreiben.

Eines der Feedbacks, das ich regelmäßig erhalte, ist ja, erzähl doch mal, wie so eine länderübergreifende Sache eigentlich abläuft.

An sich gibt es zwei Wege, wie so etwas zustande kommt.

 Auf kleinerer Ebene schließen sich Journalistinnen und Journalisten mehrerer Medien zusammen, um gemeinsam an etwas zu arbeiten. Das kann regional passieren, national oder auch international.

 Auf einer größeren Ebene läuft es dann über institutionalisierte große Recherchenetzwerke, davon gibt es global einige, mit zweien arbeite ich seit iniger Zeit eng zusammen.

Da ist einmal die US-amerikanische Investigativ-Plattform ICIJ, das ist einerseits ein spendenfinanziertes Medienhaus, zugleich aber auch Netzwerk, dem weltweit 290 Mitglieder angehören, in Österreich sind das drei Leute Stefan Melichar, Ulla Kramar-Schmid vom ORF, die jetzt demnächst auch bei mir vorbeischauen wird, und ich selbst.

 Ein zweites internationales Netzwerk ist das Organized Crime and Corruption Reporting Project, kurz OCCRP, das in Europa und Amerika tätig ist.

 Auch OCCRP ist eine spendenfinanzierte Non-Profit-Organisation, mit der in der Vergangenheit mehrfach zusammengearbeitet habe, das sind ganz wunderbare Leute dort.

 Einer der Gründer von OCCRP ist Paul Radu, ein Mann dessen Unerschrockenheit ich aufrichtig bewundere, er ist mir ein großes Vorbild.

 Die aktuelle Recherche Narco Files ist zugleich auch ein OCCRP-Projekt.

Wie man von solchen Projekten erfährt? Nun, es läutet in aller Regel das Telefon, und man wird gefragt, ob man mittun möchte.

 Und in meinem Geschäft sagt eh nie jemand nein.

Es gibt also kleinere und größere Netzwerke, manche entstehen spontan, andere sind institutionalisiert, was sie verbindet ist, dass Leute medienübergreifend gemeinsam an einer Sache arbeiten.

 Was ist nun die Sache? Auch das ist unterschiedlich.

 Man kann sich vornehmen, etwas aufzuarbeiten, ohne zunächst besonderes Insiderwissen zu haben.

 Schon aus öffentlich zugänglichen Datenquellen lassen sich immer wieder herausragende Recherchen machen.

 Manchmal kommst du aber ohne Insiderwissen, ohne Whistleblower nicht mehr weiter.

 Und da kommt die zweite Ebene ins Spiel: Das Datenleck. 

 Ihr erinnert euch möglicherweise an frühere Enthüllungen wie

Panama Papers, Paradise Papers, Pandora Papers, FinCen Files Ukio Leaks oder Suisse Secrets.

 In all diesen Fällen waren Journalisten vertrauliche Datensätze zugespielt worden.  

 Diese Recherchen gab es also nur, weil es die jeweiligen Datensätze gab, ohne die wäre das gar nicht möglich gewesen.

 Und das führt mich zu den Narco Files. Auch hier handelt es sich um ein Datenleck, richtigerweise um einen Datenhack.

 2022 hatte sich ein Hacker-Kollektiv namens Guacamaya Zugang zu den Email-Postfächern der kolumbianischen Staatsanwaltschaft Fiscalía General de la Nación verschafft.

Die Datensätze gingen dann an OCCRP und mehrere lateinamerikanische Medienhäuser darunter die Investigativ-Plattform CLIP.

 Ja und bei OCCRP setzten sich dann Leute ans Telefon und holten sich Leute rund um den Globus an Bord, um die Datensätze gemeinsam auszuwerten.

 Da erhält man dann als Projektpartner Zugang zu einem gesicherten Datenraum, wo man die Dokumente einsehen kann.

 Die Kommunikation zu einem solchen Projekt läuft zum weitaus größten Teil über Chatgruppen, wobei jedes Projekt eine Hauptgruppe und dazu oft mehrere Untergruppen hat.

Weil nicht selten mehrere Projekte in mehreren Netzwerken gleichzeitig laufen,

 kann das schon dazu führen, dass man zwischendurch mal die Übersicht verliert, wer wann wem was wo geschrieben hat.

Wie gesagt, mehr als 40 Medienhäuser aus 23 Ländern machen bei den Narco Files mit, wobei die Dunkelkammer der einzige reine Podcast ist, soweit ich das überblicke

Was irgendwie auch cool ist.

 Was sind nun die Narco Files?

 Es sind mehr als sieben Millionen gehackte Emails der kolumbianischen Staatsanwaltschaft aus den Jahren 2001 bis 2022.

Mit den zahlreichen Anhängen ist der Datensatz insgesamt fünf Terabyte groß. Das ist also nicht gerade wenig.

Jetzt gibt es natürlich zwei ganz zentrale Fragen, die da auftauchen.

Erstens: Ist das Material authentisch, unverfälscht und vollständig?

Gerade OCCRP hat für österreichische Verhältnisse ein geradezu unglaubliches Fact cheking-Selbstverständnis. Dort geht nichts raus, dass nicht x-mal umgedreht wurde.

 Fact checking bei OCCRP bedeutet nicht, die Aussagen von politischen Entscheidungsträgern auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

 Es bedeutet, dass jede Journalistin und jeder Journalist, der/die auf der Website von OCCRP publiziert, die eigene Geschichte einem Fact check unterziehen muss.

 Da muss nahezu jeder Bestrich gegenüber dem fact checking department belegt werden.

 Ich habe diese Erfahrung bereits gemacht.

 Für Geschichten, die bei profil mal eben so von der Chefredaktion durchgewunken wurden, bin ich mit OCCRP bis zu acht Stunden beim Fact check gesessen.

 Acht Stunden musste ich belegen, dass das was ich da geschrieben habe, auch den Tatsachen entspricht.

 Das ist eine unglaubliche gute Schule, die durch im österreichischen Journalismus nur sehr wenige Leute gehen, kann man leider täglich nachlesen.

 OCCRP hat die kolumbianischen Datensätze intensiv geprüft, wie auch alle anderen Partner, die ja damit gearbeitet haben und darauf aufbauend zum Beispiel Anfragen gestellt haben.

Das Material ist also authentisch, es kann allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

 Vollständig sind solche Datensätze ohnehin nie, was bedeutet schon vollständig bei einer Sammlung von E-Mails. 

 Zweite Zentrale Frage: Dürfens das denn überhaupt? Ich mein, es sind ja immerhin E-Mails, die einer Behörde geklaut wurden.

 Darüber haben wir intensiv gesprochen, das passiert eigentlich bei jeder Recherche, die auf einem Leak oder Hack aufbaut, denn am Ende ist es ja einerlei, ob ein Mitarbeiter Daten seines Arbeitgebers leakt, oder ein Hacker von außen darauf zugreift. In beiden Fällen haben die Besitzer der Daten der Weitergabe an Dritte ja nicht zugestimmt.

Nun, die alles entscheidende Frage für uns ist: Gibt es ein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Informationen? Ist es also wichtig, dass die Öffentlichkeit von bestimmten Dingen in der Welt rund um sie erfahren?

Soweit es jetzt die Narco Files betrifft war die Antwort offensichtlich ja, sonst spräche ich hier nicht.

Die ausgewerteten E-Mails zeichnen ein erschütterndes Bild einer Welt, die den Kampf gegen die Drogen offensichtlich verloren hat.

Die Organisierte Kriminalität ist nicht nur globalisierter Wirtschaftszweig der unfassbare Gewinne erzielt, in vielen Teilen der Welt sind Drogenbarone zu einflussreichen politischen Kräften aufgestiegen.

Die Strafverfolgung? Scheitert oft. Sie kämpft mit mangelnden Ressourcen und Möglichkeiten, sie scheitert an Landesgrenzen.   

Wenn ein Verbrechen grenzüberschreitend passiert, ist sind Behörden auf Kooperation angewiesen.

Und die läuft mal besser mal schlechter, oft aber nur langsam.

Wenn das Verbrechen aber global passiert, dann wird die Verfolgung umso zäher.

Und genau das zeigen diese Datensätze: Dass sich nämlich vermeintlich isoliert arbeitende Drogenhandelsgruppierungen zu transkontinentalen Netzwerken zusammengeschlossen haben, manche dieser Gruppierungen sind institutionalisiert, andere entstehen ad hoc aus einem gemeinsamen Interesse heraus und lösen sich anschließend wieder auf.

 Da tut sich durchaus eine Parallele zur den Arbeit von Journalisten-Netzwerken auf.

 Mit Namen werden sich die beteiligten Medien im Laufe der Berichterstattung übrigens eher zurückhalten, man will weder laufende Ermittlungen gefährden, noch sich selbst.

Wie es bei solchen Projekten üblich ist, wird auch nie alles auf einmal und überall veröffentlicht, das passiert dann immer gestaffelt.

Auf der Website von OCCRP und denen der Partnermedien erscheinen zum Start große Stories, die anhand staatsanwaltschaftlicher Akten Veränderungen im Kokain-Geschäft beschreiben.

Die traditionellen Coca-Anbaugebiete in Kolumbien, Peru und Bolivien bekommen Konkurrenz aus dem Nordwesten, der Coca-Anbau wandert nach und nach Richtung Guatemala, Mexiko, Belize und Honduras.

Diese Staaten galten bisher als Durchgangsländer, jetzt wird dort eben auch angebaut.

Ja und soweit es die Herstellung des Endprodukts betrifft, diese Produktionen wandern nach und nach nach Europa. Nach Spanien, nach Belgien oder in die Niederlande. Wobei das Know How hier wiederum aus Südamerika kommt.

Allein in den Niederlanden wurden seit 2018 dutzende Koks-Küchen von der Polizei ausgehoben,

In den Narco Files ist unter anderem der Fall einer niederländischen Gruppierung dokumentiert, die mit Hilfe kolumbianischer Partner einen Reitstall um mehr als 1,5 Millionen Euro zu einem großen Koks-Labor umbaute.

Nach Europa gelangt die Droge mittlerweile oftmals, in dem sie vorgibt, alles Mögliche zu sein. Holzkohle zum Beispiel. Oder eine Imprägnierung auf Textilien. Oder Zement. Oder als Reisekoffer, in dessen Hartschale das Koks eingearbeitet wird.

Teils wird auch Kokain auch als Paste verschifft.

Am Ende ist ja alles nur Chemie.

Die Kokain-Basis wird auf ein unverdächtiges Trägermaterial aufgebracht und am Zielort wird dann extrahiert.

Das kann nicht gesund sein, und das ist es übrigens auch nicht.

Also zumindest nicht für die, die es herstellen oder die, die es konsumieren.

Einer unserer Projektpartner, das spezialisierte spanische Medium Narco Diario konnte mit einem kolumbianischen Kokain-Koch sprechen, der in Spanien ein sechsköpfiges Team leitete. Warum sie das machen?

 „Es ist das, was wir gut können”, sagt er. Er sei in einer Region in Kolumbien aufgewachsen, in der Kinder die Arbeit mit Koka erlernten, bevor sie schreiben und lesen könnten.

Den Job in Spanien und die Einreise als Tourist hatten ihm seine kolumbianischen Auftraggeber verschafft, gearbeitet hat er auf einem Bauernhof irgendwo am Land.

Eine Schicht dauerte 15 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt.

Für die aufwändige und aufgrund der Dämpfe gefährliche Herstellung von einem 1 Kilo Koks-Pulver im Wert von mehr als 100.000 Euro bekam er übrigens 450 Euro.

Für die, die Kokain  herstellen und verkaufen lassen, war und ist das a ein sehr sehr einträgliches Geschäft.

Und sie haben natürlich Helfer aus der Mitte der Gesellschaft. Rechtsanwälte, Banker, Steuerberater, Logistik-Firmen, Behördenvertreter, ja sogar korrupte Journalisten.

Das und noch mehr, wollen die beteiligten Medien in den kommenden Tagen und Wochen ausrollen, ich schau mir kommende Ausgabe unter anderem den wie gesagt schmalen Bezug zu Österreich an.

Da geht’s um allerdings nicht um Drogen, sondern um eine mittlerweile verblichene kleine österreichische Bank, deren Namen man nun auch in Kolumbien kennt.

Mehr dazu in der Dunkelkammer Nummer 38.

// Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit.

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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
33 Minuten
Das Transkript zu Episode 36 (noch ohne das Interview selbst)

Das ist die 36 Ausgabe der Dunkelkammer und heute geht’s um mal wieder um das Erdgas aus Russland.

Bis heute ist Österreich in hohem Maße von russischen Gaslieferungen abhängig.

Das ist an sich schon ein Problem, und das könnte Anfang 2025, also in etwas mehr als einem Jahr, noch größer werden.

Denn der weitaus größte Teil des russischen Gases läuft durch Pipelines in der Ukraine Richtung Österreich.

Und die Ukraine will den sogenannten Gastransit Ende 2024 auslaufen lassen.

Ab dann käme zumindest auf diesem Weg kein russisches Gas mehr zu uns.

Klingt jetzt nach einem potenziell frostigen Winter 2024/25.

Was da möglicherweise auf uns zukommt, darüber spreche ich gleich mit dem früheren OMV-Generaldirektor Gerhard Roiss.

Die heutige Episode führt mich auch ein bisschen an die Anfänge der Dunkelkammer zurück,

In Ausgabe Nummer 2 hatte ich mich mit den geheimen Gaslieferverträgen zwischen der OMV und Gazprom beschäftigt, die auf das Jahr 1968 zurückgehen.

Seit damals importieren wir Gas aus Russland und es wurde im Laufe der Zeit mehr und mehr.

Angefangen hat man Ende der 1960er Jahre mit 1,5 Milliarden Kubikmetern jährlich, die letzte Vertragsverlängerung erfolgte 2018.

 Da wurde der Vertrag vom damaligen OMV-Chef Rainer Seele vorzeitig bis 2040 verlängert – und Seele hatte damals ein Liefervolumen von bereits acht Milliarden Kubikmetern im Jahr vereinbart (Anm.: Im Podcast spreche ich an dieser Stelle irrtümlich von sieben Milliarden Kubikmetern).

 Als der Ukraine-Krieg im Februar 2022 losbrach, stammten 79 Prozent aller Gasimporte aus russischen Quellen, mittlerweile ist es weniger geworden.

 Im heurigen Sommer waren es 60 Prozent im Juni, 66 Prozent im Juli, im August dann nur 43 Prozent, die Werte schwanken allerdings von Monat zu Monat recht stark.

 So oder so: Die Abhängigkeit geht zurück, aber von einem Ausstieg aus russischen Gaslieferungen sind wir weit weit weg.

 Und nun das: Vor wenigen Tagen hat der Chef des ukrainischen Energiekonzerns Naftogas dem ukrainischen Auslandssender Radio Svoboda ein Interview gegeben; Radio Svoboda ist ein Teil der US-Senderkette Radio Liberty.

 Ja und in dem Interview hat Olexij Tschernyschow, so heißt der Chef von Natfogas,  den Ausstieg der Ukraine aus dem russischen Gastransit angekündigt.

Da geht es konkret um die Transgas-Pipelinetrasse, über die seit Jahrzehnten russisches Erdgas nach Österreich kommt.

Es durchquert die Ukraine und die Slowakei und langt dann beim großen Gasknoten im niederösterreichischen Baumgarten ein.

Das Interview mit Olexij Tschernyschow in ukrainischer Sprache kann man auf der Website von Radio Svoboda nachsehen und -lesen.

 Ich habe das mit einem Online-Übersetzer gemacht.

Tatsächlich wurde der Manager gefragt, warum die Ukraine ungeachtet des Kriegs weiterhin russisches Gas über ihr Territorium in den Westen transportiert.

 Tschernyschow sagte darauf, dass man einerseits noch einen Vertrag mit Gazprom habe, an den man sich halte, und andererseits seien ja europäische Partnerländer auf das russische Gas angewiesen.

 Er sagte aber auch, dass der Transit-Vertrag mit Gazprom Ende 2024 ausläuft und die Ukrainer nicht die Absicht hätten, diesen Vertrag zu verlängern.

 Ohne die Transgas-Pipeline wird die Welt aber ziemlich kompliziert, denn auch andere Pipelines wie Jamal in Polen oder die sabotierte Nordstream 1 liefern kein russisches Gas mehr in den Westen.

Gut, jetzt kann man einwenden: Erdgas ist als fossiler Energieträger ohnehin böse, und russisches Gas ist da nur noch böser.

 So what.

 So einfach ist es natürlich nicht. Wir sind ja auch deshalb sehr von russischen Gaslieferungen abhängig, weil wir insgesamt vom Gas abhängen. Stichwort Heizungen, Warmwasser, Industrieproduktionen.

 Aber was heißt das jetzt wirklich für die nahe Zukunft?

 Darüber spreche ich mit jetzt mit Gerhard Roiss, er hat viele Jahre für die OMV gearbeitet zwischen 2011 und 2015 war er dort Generaldirektor, dann musste er das Unternehmen verlassen.

 Roiss hat die hastige Russland-Expansion seines Nachfolgers Rainer Seele zuletzt immer wieder scharf kritisiert, ich habe mit ihm 2022 in profil zwei ausführliche Interviews gemacht – 2022 und profil, mein Gott, ist das mittlerweile weit für mich weg –

und bereits im Frühjahr dieses Jahres hat Gerhard Roiss erstmals vor dem Ausfall des ukrainischen Gastransits gewarnt.

Das Gespräch wurde telefonisch aufgezeichnet.

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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
1 Stunde 17 Minuten
I. Das ist die 35 Ausgabe der Dunkelkammer und heute geht’s um Plagiate im Hochschulbetrieb, ich spreche mit dem Plagiatsgutachter Stefan Weber.

 Seit Jahren deckt Weber Unregelmäßigkeiten in akademischen Abschlussarbeiten auf, doch seine Methoden sind diskussionswürdig und in jüngerer Vergangenheit war er selbst Gegenstand von Kontroversen.

Was ist Stefan Weber nun? Ist er ein investigativer Kommunikationswissenschafter, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die gute wissenschaftliche Praxis nach Kräften zu verteidigen? Oder ist er ein erlebnisorientierter Kopfgeldjäger, dem die Waffe locker sitzt und der damit das Vertrauen in die Wissenschaft untergräbt?

 Darüber spreche ich gleich mit Stefan Weber.

II. Einleitend noch ein Rückblick auf die Verhandlungstage zwei und drei im Falschaussageprozess gegen Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli.

Die Angeklagten wurden mittlerweile befragt.

Beide haben sich nicht schuldig bekannt und beide fahren im Prozess eine gleichlautende Strategie, nämlich

Sie hätten den Ibiza-Untersuchungsausschuss niemals vorsätzlich angelogen – sollten sie sich bei ihren damaligen Befragungen zu den Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG da und dort etwas unscharf ausgedrückt haben, dann nur deshalb, weil sie strafrechtliche Verfolgung fürchteten.

Das ist der bereits beschriebene Aussagenotstand.

Soweit es ich verstehe, muss man beim Aussagenotstand allerdings erst eine Falschaussage zugeben, sonst kann man diesen nicht geltend machen.

Und das ist bisher nicht geschehen.

Kurz und Bonelli waren nach eigener Darstellung schlecht auf den U-Ausschuss vorbereitet, was schon viel über das Selbstverständnis der Herren aussagt.

Und zur schlechten Vorbereitung kam dann irgendwie auch noch ein schlechtes Sentiment dazu.

Beide sprachen sie vom Druck, dem sich bei der jeweiligen Befragung ausgesetzt fühlten.

Die Opposition habe ihn zerstören wollen, sagte etwa Sebastian Kurz bei seiner Befragung durch den Richter.

Mit der WKStA wollte er übrigens nicht sprechen.

Bonelli wiederum beschrieb die U-Ausschuss-Erfahrung als "herabwürdigendst" und er warf der WKStA vor, ihn überhaupt nur deshalb angeklagt zu haben, weil er einst in einem Positionspapier die Zerschlagung der Staatsanwaltschaft angeregt hatte.

Beide haben auch viel Energie darauf verwendet, sich von Thomas Schmid abzugrenzen.

Laut Sebastian Kurz soll Schmid zu damaligen gemeinsamen Zeiten zunehmend ein Eigenleben entwickelt und dabei immer mehr Macht beansprucht haben.

Erstaunlich ist, dass Kurz Thomas Schmid damals aber nicht rausgeschmissen hat, sondern offenbar gewähren hat lassen.

Was für mich die Frage aufwirft, mit welchem Managementverständnis Sebastian Kurz an den Job des Bundeskanzlers herangegangen ist.

Managementversagen ist allerdings keine strafbare Kategorie, so viel ist sicher.

Am Ende blieb irgendwie der Eindruck hängen, Thomas Schmid hätte sich gleichsam selbst zum Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG bestellt.

Thomas Schmid wird im November vor Gericht erwartet. Er ist neben dem früheren Finanzminister Hartwig Löger ein ganz zentraler Zeuge in einem Verfahren, das uns noch eine Weile beschäftigen wird.

 

III. Stefan Weber ist ein österreichischer Kommunikationswissenschafter und Publizist.

Einer breiteren Öffentlichkeit ist er als Plagiatsjäger bekannt geworden.

Tatsächlich hat er ein Geschäftsmodell daraus gemacht, akademische Abschlussarbeiten, also Dissertationen, Diplomarbeiten, Bachelors oder Masters mittels Software auf Plagiate hin zu untersuchen.

Man kann ihn also beauftragen.

Das passiert auch immer wieder, wenngleich die Auftraggeber niemals offengelegt werden.

Dafür ist es dann oftmals der Gutachter selbst, der an die Öffentlichkeit geht, um Plagiatsvorwürfe zu erheben.

So hat Weber eine ganze Reihe prominenten Akademikerinnen und Akademikern in Verlegenheit gebracht. Beispielhaft der Fall der früheren ÖVP-Arbeitsministerin Christine Aschbacher, die nach Webers Plagiatsvorwürfen zurücktreten musste.

Ikonisch sind Sätze aus Aschbachers Dissertation an der TU Bratislava wie: "Annahmen sind wie Seepocken an der Seite eines Bootes, sie verlangsamen uns.“

 Das ist reine Poesie, was soll man sagen

 Trotz der Vorwürfe durfte Aschbacher aber sowohl ihren Magistergrad der FH Wiener Neustadt als auch ihren Doktortitel der TU Bratislava behalten.

 Da wie dort sah man keine Täuschungsabsicht.  Und es passiert sehr oft, dass nach Webers Untersuchungen, nichts passiert. Also akademische Titel nicht aberkannt werden.

 Aber was heißt das jetzt? Dass die Hochschulen bei der Aufarbeitung von Plagiatsfällen zu lasch vorgehen – oder dass Weber umgekehrt zu hart austeilt?

Der Fall Aschbacher ist übrigens einer von 16 Plagiatsfällen, die Weber in seinem eben erschienen Buch „Auf Plagiatsjagd“ beschreibt.

Erschienen ist das Buch im Verlag Edition Atelier Wien, einen Link findet ihr in den show notes, also hier

Und weil ich letztens völlig zu recht gefragt wurde, was eigentlich diese show notes sind, von denen ich da dauernd rede.

Das ist die Textbeschreibung jeder Podcastfolge, also der Podcast zum Nachlesen.

Und da gibt es dann eben auch Links zu Dokumenten, Videos oder auch die Transkripts von Interviews.

Zurück zu Stefan Weber: Rund um das Erscheinen des Buches gab es Brösel, eine Buchpräsentation am 18. Oktober in Wien musste abgesagt werden, weil laut Weber das gesamte Podium einer geplanten Podiumsdiskussion kurzfristig abgesprungen war.

Weber begründet das mit einer hasserfüllten Stimmung gegen ihn, die nun auch dazu führe, dass er aus dem universitären Forschungsbetrieb gedrängt werde.

Was ist da grad los?

Das Gespräch mit Stefan Weber wurde über eine Videoschaltung aufgezeichnet – sobald das Transkript vorliegt, wird es hier nachgereicht.

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19 Minuten
Vorneweg ein Aviso: Am 21. November zeichnen wir wieder eine Folge der Dunkelkammer in der Kulisse Wien auf.  Mein Gast: der frühere ÖVP-Chef und -Vizekanzler Reinhold Mitterlehner.  Zu den Karten geht es hier entlang!

Das Transkript von Episode #34

18. Oktober 2023, Landesgericht für Strafsachen Wien, erster Tag des Strafprozesses gegen Bettina Glatz-Kremsner, Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli.

 Das Haus ist gut besucht, mehr als 80 Medienleute haben sich akkreditiert, ich habe übrigens die Startnummer 26 zugewiesen bekommen.

 Große Strafverfahren sind für Journalistinnen und Journalisten übrigens immer auch irgendwie ein Klassentreffen.

 Man sieht dann Leute, die man sonst nicht so oft sieht.

 Kurz vor Prozessbeginn hat Sebastian Kurz im Foyer des Großen Schwurgerichtssaals ein erstes Statement abgegeben:

Siehe dazu etwa folgenden Link (0:00 bis 0:55)

Ok, das Narrativ ist dem Grunde nach bekannt, Kurz hat das in der Vergangenheit bereits mehrfach so oder ähnlich gesagt.

Die WKStA verfolgt ihn aus rein politischen Motiven und verdreht ihm dabei die Worte im Mund.

 Interessant ist, dass Sebastian Kurz den ersten Tag seines Falschaussageprozesses mit einer irreführenden Aussage eröffnet.

Er spricht ja in seinem Pressestatement von einem Zusammenspiel aus Politik und WKStA, das ihm dieses Verfahren eingetragen hat.

Es seien die Abgeordneten im U-Ausschuss gewesen, die ihn nicht nur befragt hätten, sondern "danach auch gleich" Anzeige erstattet hätten.

"Auch gleich" ist ziemlich gewagt. Kurz hatte die jetzt inkriminierten Äußerungen vor dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss am 24. Juni 2020 getätigt.

 Die Sachverhaltsdarstellung der NEOS-Abgeordneten Stefanie Krisper, die dieses Verfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, folgte allerdings nicht "auch gleich", wie Kurz sagt, sondern fast ein Jahr später, am 29. März 2021 nämlich.

 Das gesagt, kurz nach 9.30 hat Einzelrichter Michael Radasztics dann das Verfahren gegen „Bettina Glatz-Kremsner und andere“ aufgerufen.

 Über die Vorwürfe habe ich bereits ausführlich berichtet, zusammengefasst:

Kurz und Bonelli sollen im Ibiza-Untersuchungsausschuss mehrfach die Unwahrheit gesagt haben, als es um Kurz‘ Einfluss auf Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG ging.

 Glatz-Kremsner wiederum wurden Unwahrheiten im Ausschuss und bei einer Einvernahme   als Zeugin durch die Staatsanwaltschaft angelastet. Da ging es wiederum um Absprachen rund um eine Postenbesetzung bei der Casinos Austria AG.

 Wer das nachlesen will, den Strafantrag habe ich bereits in Episode 29 zum Download bereitgestellt, einen Link zum Dokument findet ihr hier.

 Der Große Schwurgerichtssaal in Wien ist übrigens weitaus schöner als er praktisch ist.

 Erstens ist er für seine Größe alles andere als optimal bestuhlt, zweitens ist die Akustik wirklich schlecht, ohne Mikros hörst du weiter hinten faktisch nichts mehr, und manchmal reden Staatsanwälte und Richter an den Mikros vorbei, und dann hast du Lücken im Vortrag.

 Aus unerfindlichen Gründen hat das Justizpersonal immer noch keine Headsets bekommen.

Das WLAN im Saal ist recht zerbrechlich, was die Arbeit für die aktuell tickernden Kolleginnen und Kollegen zuweilen echt zach macht.

 Aber gut, man ist ja auch nicht zum Spaß da.

 Begonnen hat der Prozess übrigens so, wie zuletzt auch der Buwog-Prozess begonnen hat.

 Mit einem Befangenheitsantrag.

Im Buwog Prozess richtete er sich gegen Richterin Marion Hohenecker, nun gegen Richter Michael Radasztics.

 Eingebracht hat diesen Antrag gleich zu Prozessbeginn der Anwalt von Sebastian Kurz, er heißt Otto Dietrich,

 Dietrich hat im Wesentlichen vorgebracht, dass Radasztics als früherer Staatsanwalt im Eurofighter-Verfahren immer wieder engen Kontakt zu Peter Pilz hatte

 Und Peter Pilz sei bekanntermaßen ein politischer Gegner von Sebastian Kurz.

 Dietrich sprach von einer Relation zwischen Pilz und Radasztics, und hat daraus abgeleitet, dass Radasztics schon allein deshalb eine Anti-Kurz-Haltung haben könnte.

 Im Juristendeutsch spricht man da von einer Anscheinsbefangenheit,

 und diese wäre tatsächlich ein Ausschließungsgrund, weil man sonst ja kein faires Verfahren mehr bekäme.

 Vor Gericht saßen in diesem Verfahren ja drei Angeklagte, vertreten durch drei Anwälte.

 Lukas Kollmann für die Erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner, die frühere Casinos Austria-Managerin und stellvertretende ÖVP-Bundesparteiobfrau

 Otto Dietrich für den Zweitangeklagten Sebastian Kurz,

 und Werner Suppan für den drittangeklagten Bernhard Bonelli, den früheren Kabinettschef von Sebastian Kurz.

 Dem Befangenheitsantrag von Dietrich schloss sich aber nur Werner Suppan für seinen Mandanten Bonelli an,

 Der Anwalt von Bettina Glatz-Kremsner tat das nicht, was schon ein Zeichen war.

 Und gleich aufgefallen war mir auch, dass Sebastian Kurz und Bonelli sich nebeneinander hingesetzt hatten, Glatz Kremsner aber zwischen sich und Kurz zwei Plätze freigelassen hatte. Sie saß quasi auf Distanz.

 Noch eine Wahrnehmung: Ich bin mehrere Stunden im Saal gesessen und habe Sebastian Kurz kein einziges Mal mit seinem Handy spielen gesehen. Das war neu.

 Der Antrag von Otto Dietrich und Werner Suppan wurde letztlich abgelehnt. Und zwar von Richter Radasztics selbst.

 Das klingt originell, aber tatsächlich entscheiden in solchen Fällen die Richterinnen und Richter selbst darüber, ob sie auf Dritte den Anschein einer Befangenheit ausüben oder nicht.

 Der Richter argumentierte, dass ihn Meinungen seines Freundeskreises, zu dem er Pilz übrigens ausdrücklich nicht zählt, grundsätzlich nicht interessieren.

 Er fühle sich dem Gesetz, dem Amt und sich verpflichtet und sah demnach keinen Grund, sich aus dem Verfahren auszuschließen.

 Peter Pilz hat übrigens umgehend reagiert. Er bezichtigt Otto Dietrich Unwahrheiten rund um die behaupteten Relation zum Richter zu verbreiten und will ihn klagen. Mal sehen, was da wirklich kommt.

 Für Anwälte ist so ein Befangenheitsantrag allerdings aus einem weiteren Grund wichtig, weil man damit später eine sogenannte Nichtigkeit begründen kann, um ein Urteil zu kippen.

Wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, die unterlegene Seite wird wohl berufen, und dann geht der Fall an das Oberlandesgericht Wien.

 Sollten Kurz und Bonelli in erster Instanz verurteilt werden, könnten die Anwälte von Kurz und Bonelli anschließend versuchen das Urteil eben mit dem Hinweis auf einen anscheinend befangenen Richter zu kippen.

 A propos Richter. Solltet ihr dereinst mal vor einem stehen, ein kleiner Life hack.

 Einzelrichterinnen und -richter lassen sich gerne mit Herr oder Frau Rat ansprechen, bei Schöffen- oder Geschworenenverfahren ist Herr oder Frau Vorsitzende die Usance.

 Wenn ihr aber Lacher haben wollt, könnt ihr es natürlich auch mit euer ehren probieren.  

 Warum machen jetzt alle so einen Fass wegen eines solchen Prozesses auf?

 Es geht ja um den Vorwurf der falschen Beweisaussage.

Das ist ein Vergehen, das mit maximal drei Jahren Gefängnis bedroht ist und es war nicht zu erwarten, dass auch nur einer unbescholtenen Angeklagten je zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt werden könnte.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein ganz zentrales Element demokratischer Kontrolle und das kann nicht funktionieren, wenn es den Auskunftspersonen eigentlich eh wurscht sein kann, was sie unter Wahrheitspflicht aussagen, weil das ohnehin niemand strafrechtlich verfolgen wird.

Das würde jeden U-Ausschuss überflüssig machen.

 Insofern ist das schon wichtiges Verfahren. Aber hier kommt natürlich dazu, dass erstmals auch das System Sebastian Kurz vor Gericht verhandelt wird.

 Neben den Angeklagten werden ja Zeugen wie Thomas Schmid, Gernot Blümel, Hartwig Löger und Stefan Steiner erwartet.

 Wo stehen wir nun nach Tag eins des Verfahrens und was ist für den weiteren Verlauf zu erwarten?

 Mittlerweile ist bereits klar, dass die ursprünglich drei Verhandlungstage nicht halten werden, es gibt bereits vier neue, den letzten im Dezember.

 Ein Urteil erster Instanz könnte aber noch heuer ergehen.

 Auf der Anklagebank sitzen dann allerdings nur mehr Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli.

 Für Bettina Glatz-Kremsner ist das Verfahren schon nach Tag eins erst einmal vorbei.

 Sie hat von Richter Radasztics ein Diversionsangebot bekommen. Wenn sie 104.060 Euro Geldbuße bezahlt, dann wird das Verfahren gegen sie ohne Schuldspruch und Verurteilung eingestellt, der Strafregisterauszug bleibt sauber.

 Die Diversion kommt ursprünglich aus dem Jugendstrafrecht und kann dann angewendet werden, wenn kein schweres Delikt vorliegt und die Tat grundsätzlich geklärt erscheint.

 Der oder die Angeklagte übernimmt dabei Verantwortung ohne wirklich ein Geständnis ablegen zu müssen.

 So war das auch bei Bettina Glatz-Kremsner.

 Sie gestand bei ihrer Befragung durch den Richter ein, Fehler gemacht zu haben, sie hätte da und dort Dinge sagen sollen, die sie eben nicht gesagt hat, aber gemacht hat sie all das nur im besten Willen, die Interessen der Casinos Austria zu schützen.

 Mehr musste sie nicht machen, sie musste auch keine einzige Frage der WKStA beantworten.

 Und das waren einige.

 Auch das ist übrigens eine Verteidigerstrategie, die ich neuerdings öfter beobachte.

 Angeklagte weigern sich konsequent, Fragen der WKStA zu beantworten.

 Das muss man nämlich tatsächlich nicht.

 A propos WKStA: Der ist im Strafantrag leider wieder ein Fail passiert, an einer Stelle wurde der Ausschnitt einer Einvernahme von Gernot Blümel doppelt einkopiert.

 Einmal als Aussage von Gernot Blümel und einmal als Aussage von Hartwig Löger, der so tatsächlich nicht wörtlich ausgesagt hatte.

 Wenn ihr das nachlesen wollt, die Passage findet ihr auf Seite 91 des Strafantrags.

 Anwalt Werner Suppan erkannte und nutzte den Lapsus, um scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA zu üben.

 Auch das gehört zur Grundausstattung von Verteidigern.

 Man klopft die Arbeit der Staatsanwaltschaft auf Schwachstellen ab, um die Anklage zu erschüttern.

 Soweit es die Diversion von Bettina Glatz-Kremsner betrifft, haben wir übrigens noch keine Rechtskraft, ihr Verfahren wurde abgetrennt.

 Sie hat zwei Wochen Zeit, die Geldbuße zu leisten, die WKStA könnte die Diversion aber noch aus generalpräventiven Erwägungen heraus anfechten,

 Das hat sie in jüngerer Vergangenheit in einem Fall anderen auch getan, das Oberlandesgericht hat die Diversion daraufhin auch aufgehoben.

 Ob die WKStA in diesem Fall gut sein lässt, wir werden es erfahren.

 Für Kurz und Bonelli kann es keine Diversion mehr geben.

 Da ist die Verteidigungslinie auch eine gänzlich andere, viel angriffiger. Siehe den Befangenheitsantrag gegen die Richter, siehe die scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA.

 Beide Angeklagte nehmen für sich in Anspruch, immer nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt zu haben und keiner will auch nur die leiseste Absicht gehabt haben, den U-Ausschuss anzulügen.

 Soweit es jetzt Sebastian Kurz betrifft, kam erst jüngst ein zweites Erklärmodell dazu. Der Aussagenotstand.

 Niemand in Österreich kann gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen, wenn er oder sie sich damit strafrechtlich selbst belastet.

 Davon hat kürzlich der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs in seinem Strafverfahren erfolgreich Gebrauch gemacht.

 Daraus ergibt sich bei Kurz allerdings eine ungewöhnliche argumentative Konstellation.

 Einerseits hat er immer die Wahrheit gesagt, sollte er aber andererseits gelogen haben, dann nur deshalb, weil er eine Strafverfolgung fürchtete.

 Wir werden sehen, wie sich das im weiteren Prozessverlauf entwickelt.

 Die Ankläger der WKStA, Gregor Adamovic und Roland Koch, sehen darin jedenfalls einen "Argumentationsspagat".

 Roland Koch hat dazu am ersten Prozesstag unter anderem bemerkt, dass Kurz sich strafrechtlich gar nicht belasten hätte können.

 Die vermuteten Absprachen rund um die Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG waren eine rein politische Sache, strafrechtlich ohne jeden Relevanz.

 Wenn überhaupt hat Kurz also nicht eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden wollen, sondern lediglich einen Reputationsschaden.

 Und auf den kann man den Aussagenotstand nicht anwenden.

 Im Kern wird dieses Verfahren zwei Ebenen haben: Es wird einerseits um den Wortlaut von Aussagen von Kurz und Bonelli im Untersuchungsausschuss gehen – und anderseits um die Frage, was damit jeweils gemeint war.

 Da gibt es zwischen der WKStA und den Anklagten teils erhebliche Interpretationsunterschiede.

 Was da nun glaubwürdiger wirkt, oder wie wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher eine Verurteilung von Sebastian kurz nach Tag eins geworden ist, dazu darf ich mir bestenfalls etwas denken.

 Tatsächlich besteht mit Beginn jedes Strafprozesses ein öffentliches Beweismittelwertungsverbot.

 Wer zum Beispiel die Qualität von Zeugenaussagen bewertet oder gar ein Urteil vorwegnimmt, macht sich selbst strafbar.

 Abseits einer strafrechtlichen Verantwortung könnte in diesem Verfahren übrigens auch eine politische Verantwortung geklärt werden.

 Konkret die Frage, wer denn nun wirklich in der ÖVP für die Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG verantwortlich zeichnete.

 Der damalige Finanzminister Hartwig Löger, wie das Kurz und Löger selbst ausgesagt haben?

 Oder nicht doch Sebastian Kurz, wie das etwa Thomas Schmid ausgesagt hat?  

 Apropos Schmid: Er ist ein zentraler Zeuge der Anklage,

 die Verteidigung wird sich – auch das gehört dazu – nach Kräften bemühen, seine Glaubwürdigkeit und seine Motive in Zweifel zu ziehen.

 Für Arbeit ist also erst einmal gesorgt.

 Am 20. Oktober wird weiterverhandelt, ich werde berichten.

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1 Stunde 10 Minuten
Zu diesem Gespräch liegt auch schon ein Transkript vor. Und zum genannten Trailer von "Kurz - der Film" geht es hier entlang   

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Über Folge #32: 

"Falter-Affäre : Verdacht auf Untreue, Bestechung": So betitelte die Kronen Zeitung am 27. September einen Exklusiv-Bericht über schwere Vorwürfe gegen die Wiener Stadtzeitung und Florian Klenk, zwei weitere Artikel folgten. 

Die Kronen Zeitung stützte sich dabei einzig und allein auf eine ihr zugespielte anonyme Sachverhaltsdarstellung an die WKStA, da waren viele Behauptungen enthalten, aber kein einziger Beleg. 

Handwerklich gesehen ist eine anonyme Ansammlung von Behauptungen ohne einen einzigen Beleg zunächst einmal völlig wertlos. 

Dennoch hat es die Kronen Zeitung veröffentlicht, wohl wissend, dass die WKStA dazu noch gar kein formelles Verfahren eingeleitet hat. 

Medienrechtlich ist das Veröffentlichen anonymer Vorwürfe ohne irgendeinen Beleg für irgendwas sowieso schon ein Problem, medienethisch ist es noch viel schlimmer. 

Denn da geht es um natürlich mehr.

Die Kronen Zeitung selbst steckt im ÖVP-Inseratensumpf, da kommen Vorwürfe gegen den Falter nicht ungelegen. Nicht nur das. 

Der oder die Verfasser dieser Sachverhaltsdarstellung haben einen direkten Zusammenhang zur ÖVP-Inseratenaffäre hergestellt. 

Das Finanzministerium soll bekanntlich auf Veranlassung seines damaligen Generalsekretärs Thomas Schmid für Millionen Euro Steuergeld Inserate im Boulevard gekauft haben, also in der Kronen Zeitung, in Österreich und in Heute. 

Im Abtausch dafür sollen diese dann überaus freundlich und vor allem oft über Sebastian Kurz berichtet haben. 

Genau hier setzt die Sachverhaltsdarstellung gegen den Falter an. Tenor: Wenn die WKSTA wegen mutmaßlicher ÖVP-Inseratenkorruption bei der Kronen Zeitung ermittelt, dann muss sie das auch beim Falter machen. Der bekommt nämlich überproportional viel Anzeigengeld der Stadt Wien und der Arbeiterkammer. Und dafür schreiben sie dann nett über die Wiener SPÖ. Sie ja schließlich alles Linke dort. 

Also, was da nun wirklich los? Darüber habe ich mit einem Kollegen gesprochen, mit dem ich erst kürzlich über die Pressefreiheit gesprochen habe: Florian Klenk.

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Über Folge #31

"Russland von innen / Leben in Zeiten des Krieges": Das ist der Titel eines druckfrischen Buches, das im Verlag Zsolnay erschienen ist. 

Geschrieben haben es Paul Krisai und Miriam, die seit Jahren für den ORF aus Moskau berichten.

Seit Russland Überfall auf die Ukraine hat sich dort vieles verändert und das nicht zum Guten.

Es sind bedrückende Schilderungen aus einem Land, das die Pressefreiheit abgeschafft und kritische Stimmen ausgeschaltet hat, ein Land in dem Militärzensur und Kriegspropaganda die Gesellschaft durchdringen.

Kann man da überhaupt noch journalistisch arbeiten? Und warum tut man sich das an? 

Darüber spreche ich im Studio mit Miriam Beller und Paul Krisai. Das Transkript des Gesprächs wird in Kürze hier nachgereicht. 

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Über Folge #30

Der Klappentext des Buches verspricht nicht zu viel: 

Angst ist gut für das Geschäft. Wo Hilfsgelder in Strömen fließen, entsteht Goldgräberstimmung. Auch in Südtirol. Spätestens im Jänner 2023 wird der Südtiroler Masken-Skandal zum internationalen Wirtschaftskrimi. Inzwischen befassen sich sieben Staatsanwaltschaften in drei europäischen Ländern mit diesem Fall. Dieses Buch ist die faszinierende und unglaubliche Geschichte einer einjährigen journalistischen Recherche und Spurensuche, die aufdeckt, was bislang verborgen war: Wie „unverdächtige“ Politiker, Manager und öffentliche Verwalter, die sich niemandem mehr verantwortlich glaubten, die Corona-Panik in Profit verwandeln wollten. Die Protagonisten dieses handfesten und rasanten Wirtschaftskrimis haben nicht nur öffentliche Gelder verprasst, sie haben wissentlich die Gesundheit vieler Menschen aufs Spiel gesetzt.

Zum Buch: Das Geschäft mit der Angst  - ein Südtiroler Wirtschaftskrimi / edition AROB   / ISBN 978-88-88396-32-3

Die Affäre um die Covid-Schutzmasken hatte 2020 auch in Österreich für Schlagzeilen gesorgt: Die Republik Österreich hatte damaks über das Rote Kreuz für Millionen Euro Covid-Schutzausrüstung beim Südtiroler Sportartikelkonzern Oberalp bestellen lassen, der die Ware  in China herstellen ließ, ehe sie mit einer AUA-Luftbrücke nach Österreich gebracht und weiterverteilt wurde. Es stellte sich allerdings schnell heraus, dass einige Chargen der Schutzmasken teils gravierende Mängel aufwiesen, dazu gab es auch zwei Gutachten. 

Doch die Gutachten blieben unter Verschluss. Die Öffentlichkeit erfuhr davon erst durch eine Enthüllung von Christoph Franceschini im Südtiroler Online-Medium Salto.

Gemeinsam mit meinem STANDARD-Kollegen Fabian Schmid habe ich Christoph Franceschini zur Entstehung des Buches und zu den politische Verwicklungen rund um das Millionengeschäft befragt. Für alle in dem Interview genannten Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. 

Seitens der Südtiroler Oberalp-Gruppe heißt es auf auf Anfrage: 

Wir selbst hatten noch nicht die Möglichkeit, Einsicht in das Buch zu nehmen, und sehen deshalb zu diesem Zeitpunkt von einer Stellungnahme ab.

Seitens des Roten Kreuzes heißt es: 

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzmaterialien Mangelware, alle haben sich nach Kräften bemüht, den Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die Beschaffungsmaßnahmen wurden dabei im Auftrag der Republik Österreich umfangreich geprüft und der ÖRK E&S dabei ein gutes Zeugnis ausgestellt. Ein Lieferant ist in Italien und Österreich Gegenstand von Ermittlungen. Wir leisten unseren Beitrag zu den Ermittlungen im Rahmen des rechtsstaatlichen Verfahrens.

Die WKStA schreibt auf Anfrage: 

Zu Ihrer heutigen Anfrage darf ich mitteilen, dass das Ermittlungsverfahren noch andauert. Zum (unveränderten) Gegenstand darf ich auf unsere Pressemitteilung aus Jänner 2022 verweisen. 

Das Verfahren wird gegen 4 namentlich bekannte Beschuldigte, 3 Verbände sowie einen unbekannten Täter wegen des Vorwurfs des schweren Betruges (§§ 146, 147 Abs 3 StGB) sowie der Untreue (§§ 153 Abs 1 und Abs 3 StGB) zum Nachteil der Republik Österreich im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken (FFP2) bzw Schutzausrüstungen für den medizinischen Bereich zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie geführt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand beläuft sich der Schaden auf rund 40 Millionen Euro.

 

 

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Über Folge #29

Am 18. Oktober startet der Prozess gegen Sebastian Kurz, die frühere stellvertretende ÖVP-Bundesparteiobfrau und Casinos Austria Managerin Bettina Glatz-Kremsner und Bernhard Bonelli, den früheren Kabinettschef von Sebastian Kurz. Und es geht in allen drei Fällen um falsche Beweisaussage. 

Die Verteidigungslinie von Sebastian Kurz ist grundsätzlich bekannt: 

Die Anklagevorwürfe sind konstruiert, er hat im Untersuchungsausschuss niemals vorsätzlich die Unwahrheit gesagt und er fühlt sich von der WKStA politisch verfolgt. 

Vor wenigen Tagen gab Sebastian Kurz der Kronen Zeitung ein Interview, wo er unter anderem auch sagte: 

Ich habe mir strafrechtlich nie etwas zuschulden kommen lassen. Auch wenn vonseiten der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft hartnäckig versucht wird, einen anderen Eindruck zu erwecken.

Ist das wirklich so? Was steht überhaupt drin in dieser Anklageschrift, die richtigerweise Strafantrag heißt?

Ist dieser eine Gefahr für Kurz? Oder doch nur heiße Luft?

Die Antwort darauf wird zunächst Richter Michael Radasztics geben müssen. 

Um zu verdeutlichen, worum es in diesem Verfahren  geht, stelle ich  den Strafantrag als PDF zum Download bereit.

Wie immer in solchen Fällen habe ich personenbezogene Angaben geschwärzt. 

Soweit es  Sebastian Kurz betrifft, geht es um die Frage, ob er als Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht an mehreren Stellen die Unwahrheit gesagt hat. Die WKStA meint ja, er sagt nein.

Im Ibiza-Ausschuss ging es 2020 unter anderem darum, ob Sebastian Kurz um das Jahr 2018 herum unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der neuen Staatsholding ÖBAG genommen hat. 

Kurz hat das damals verneint und auf den zuständigen Finanzminister Hartwig Löger verwiesen, der dafür politisch verantwortlich war. 

Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, das zu widerlegen. 

Und zwar mit Chatnachrichten und Aussagen von Thomas Schmid, den Sebastian Kurz ja umgekehrt bezichtigt, die Unwahrheit zu sagen, wenn es ihm gerade passt. 

Im Strafantrag ist mir  ein Punkt aufgefallen, der mich an eine Recherche aus dem Jahr 2022 erinnert hat. Und die hatte mit Siegfried Wolf zu tun. 

Ich hatte damals mit Stefan Melichar für profil Chats zwischen Siegfried Wolf und Sebastian Kurz aus den Jahren 2018 bis 2020 analysiert. Da ging es um mehrere Interventionen von Wolf. 

Er bat Kurz damals um Unterstützung wegen der damaligen US-Sanktionen gegen die Unternehmensgruppe von Oleg Deripaska, das ist Wolfs langjähriger russischer Geschäftspartner, ein Kreml-treuer Oligarch.

Den Link zu profil-Story findet ihr hier

Unabhängig davon war Wolf auch ein erklärter Wunschkandidat von Sebastian Kurz für den ersten Aufsichtsratsvorsitz der neuen Staatsholding gewesen, tatsächlich kam Siegfried Wolf kam aber nicht zum Zug. 

Und genau das hat Sebastian Kurz dann auch als Argument verwendet, um zu zeigen, dass er eben keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nehmen konnte. 

Kurz wollte Wolf, Finanzminister Löger wollte ihn aber nicht und deshalb ist Wolf auch nie Aufsichtsrat geworden. Beweis quasi erbracht: Kurz konnte keinen Einfluss geltend machen, folglich hat er im Ausschuss auch nicht Unwahrheit gesagt. 

An diesem Punkt kommt nun ein ganz anderes Verfahren ins Spiel. 

Die Causa Eurofighter nämlich, in der Wolf ja ebenfalls eine Rolle spielt. Wolfs Handy war in Zusammenhang mit den Eurofighter-Ermittlungen schon einiger Zeit sichergestellt worden und beim Auslesen stieß die Staatsanwaltschaft auf Chats mit Sebastian Kurz, die jetzt wiederum im Falschaussage-Verfahren eine Rolle spielen werden. 

Für die WKStA scheint nämlich gesichert, dass Siegfried Wolf nicht deshalb nicht ÖBAG-Aufsichtsrat wurde, weil der zuständige Finanzminister Hartwig Löger ihn dort nicht wollte. Sondern weil die US-Sanktionen gegen Deripaskas Gruppe ein nicht lösbares Problem darstellten, wie es die WKStA ausdrückt. 

In dem Strafantrag steht dazu:

Die Auswertung der Nachrichten zwischen KURZ und WOLF zeigt , dass die beiden über längere Zeit in intensivem Austausch zur ÖBIB/ÖBAG waren,  dass KURZ selbst initiativ wurde, dass es ein Versprechen von KURZ an WOLF gab, und dass WOLF erst aufgrund des trotz intensiver Bemühungen nicht lösbaren Problems der US-Sanktionen nicht als Aufsichtsratsvorsitzender bestellt wurde, sondern ein Überbrückungskandidat gesucht werden musste, der den Platz für WOLF übernimmt und auf Aufforderung freimachen würde.

Jetzt könntet ihr euch fragen, warum US-Sanktionen da eine Rolle spielten und was das mit der Staatsholding ÖBAG und der Personalie Wolf zu tun haben soll. 

An der Staatsholding hängen ja Beteiligungen an einigen große Firmen, wie OMV, A1 Telekom, Verbund, Post, die sind alle an der Börse und da will man natürlich auch amerikanische Investorinnen und Investoren ansprechen. Wenn ja jetzt im Umfeld eines Aufsichtsrats der Staatsholding US-Sanktionen bestehen, dann ist das dem Investoreninteresse eher nicht zuträglich. 

Die Angst vor US-Sanktionen war übrigens auch der Grund, warum Siegfried Wolf 2018 zunächst nicht in den Aufsichtsrat in der deutschen Porsche Holding einziehen konnte, auch dort hatte man erst einmal Bedenken. Und auch das war in den Chats zwischen Kurz und Wolf ein Thema. 

2019 wurde Wolf dann zumindest Aufsichtsrat von Porsche, nicht aber der ÖBAG.

Das lässt sich alles im Strafantrag nachlesen, und bevor euch jetzt die 108 Seiten abschrecken: Die Vorwürfe gegen Kurz sind ab Seite 25 auf sieben Seiten zusammengefasst, das ist schneller gelesen als die heutige Episode gedauert hat.

 

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Über Folge #28

Im September kommt Sebastian Kurz gleich zweimal in die Kinos. Am 21. September startet die länger erwartete Dokumentation "Projekt Ballhausplatz" von Regisseur Kurt Langbein. Zwischenzeitlich sorgt eine weiteres Projekt für Kontroversen: "Kurz - der Film" von Sascha Köllnreitner (in dem auch ich ein paar Zeilen Text habe). Dieser zweite Streifen wurde kurzfristig angekündigt und startet bereits am 8. September. Zwei Kurz-Filme, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Ich habe beide Regisseure zu ihrem jeweiligen Film interviewt.

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Über Folge #27

I. Die Affäre um Christian Kern. 

Der frühere SPÖ-Bundeskanzler und nunmehrige Manager wird zusammen mit dem Bauunternehmer S: bezichtigt, die Wiener Immobilienfirma Sveta Group in betrügerischer Absicht um rund eine Million Euro geschädigt zu haben – dies in Zusammenhang mit einem gescheiterten Bauvorhaben in Wien. Kern bestreitet die Vorwürfe vehement, und dem folgt jetzt auch Bauunternehmer S., den ich für den STANDARD interviewt habe. S. sagt: „Faktisch jede Behauptung von Sveta ist falsch. Da wurden Dinge erfunden, um Herrn Kern und mich zu verleumden. Dabei haben weder er noch ich irgendeine Schuld. Die Verantwortung für das Scheitern des Projekts liegt allein bei Sveta.“

Was S. sonst noch zu sagen hatte, daraus zitiere ich im ersten Beitrag. 

II. Spion vs. Spion.

Im 22. Wiener Gemeindebezirk steht ein großer weißer Gebäudekomplex – dort sind diplomatische Vertretungen der Russischen Föderation untergebracht. Da gibt es auch einen achteckigen Turm und auf dessen Dach stehen deutlich mehr Satelliten-Schüsseln, als es zum Fernsehen braucht. Was machen die dort? Darüber habe ich mit dem Investigativ-Journalisten und Nachrichtentechnik-Experten Erich Moechel gesprochen.

 

er spielt eine Schlüsselrolle in einer Affäre, die mich bereits in der Dunkelkammer Ausgabe Nummer 25 beschäftigt hat 

 

– die Recherchen dazu habe ich auch im Standard veröffentlicht. 

 

Ja, Christian Kern und der Bauunternehmer S. werden von einer Wiener Immobilienfirma namens Sveta Group des Betrugs bezichtigt. 

 

Und zwar im Zusammenhang mit einem gescheiterten Bauvorhaben in der Eßlinger Hauptstraße im 22. Bezirk.

 

Kern hat die Vorwürfe bereits entschieden zurückweisen lassen, ja und das macht jetzt auch der Bauunternehmer S.. Zitat: „Faktisch jede Behauptung von Sveta ist falsch. Da wurden Dinge erfunden, um Herrn Kern und mich zu verleumden. Dabei haben weder er noch ich irgendeine Schuld. Die Verantwortung für das Scheitern des Projekts liegt allein bei Sveta.“ 

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Über Folge #26

Heiß umfehdet, wild umstritten. An diese Zeile aus der österreichischen Bundeshymne fühle ich mich immer wieder einmal erinnert, wenn es um die WKStA geht. 

Heiß umfehdet, wild umstritten. 

Das ist die WKStA spätestens seit der Aufnahme der so genannten Casinos-Ermittlungen, mit denen ich mich in der Dunkelkammer nun schon einige Male beschäftigt habe. 

Gerade die ÖVP behandelt die WKStA mittlerweile mehr als eine politische Mitbewerberin denn als rechtsstaatliche Institution. 

Ja und was macht richtigerweise mit einer Mitbewerberin? Man versucht sie zu schwächen, wo man nur kann. 

Siehe die wiederkehrenden Angriffe gegen die angeblichen roten Netzwerke in der WSKtA für deren Existenz freilich bis heute der Beleg fehlt. 

Es sind keine einfachen Zeiten für die seit 2011 in dieser Form bestehende Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, wie sie formell heißt. 

Geleitet wird die Behörde seit mittlerweile gut zehn Jahren von Ilse-Maria Vrabl-Sanda, sie hat den Job seit 1. Dezember 2012.

Die Juristin gilt als furchtlos und unbestechlich, was im Zweifelsfall nicht die schlechtesten Attribute sind, um sich gegen Widerstände durchzusetzen. 

Ich habe die leitende Staatsanwältin gemeinsam mit dem Dunkelkammer-Producer Rainer Klement in ihrem Büro besucht. 

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Die Unternehmer und frühere SPÖ-Bundeskanzler wird von Geschäftspartnern des schweren Betrugs rund um ein geplatztes Bauprojekt in Wien bezichtigt, bei dem knapp mehr als eine Million Euro versandete. Kern widerspricht dem entschieden – er habe bei dem Geschäft selbst auch Geld verloren. 

Was genau Kern vorgeworfen wird – und wie er darauf reagiert, das habe ich in diesem Text für den STANDARD zusammengefasst. 

Die sehr ausführliche Stellungnahme von Christian Kerns Anwalt Paul Kessler gibt den Sachverhalt aus Kerns Sicht wieder: 

Sveta hat mit einem Modulbauer aus Osteuropa eine Vereinbarung über den Bau eines modularen Bausystems auf zwei Liegenschaften der Sveta abgeschlossen. Diese beiden Generalunternehmerverträge wurden zwischen SVETA und der ... SVK (Anm. Name der Firma des mitbeschuldigten Bauunternehmers) unterzeichnet und zwar im Oktober und November 2020. Einem GU-Vertrag geht naturgemäß eine längere Prüfungs- und Verhandlungsphase voraus sowie Bauprojektbesprechungen, Planänderungen, da die Einreichplanung an die Modulbauweise angepasst werden muss etc. Dies entspricht auch der Stellungnahme der involvierten Personen (zB Architekten). Dh Sveta und ... SVK waren bereits in ausführlichen Geschäftsbeziehungen bevor Herr Boris Yosopov im Dezember 2020 Herrn Kern als Geschäftspartner der ... SVK vorgestellt wurde.

Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist (die Blue Minds Living), war an der Technologie der ... interessiert, die auf Basis von Stahlbau im Bezirk Brcko eine Wohnmodulfertigung hochzogen. Der Standort war insofern attraktiv, weil er über eine gute infrastrukturelle Anbindung verfügt, Unternehmen umfangreiche Steuervorteile genießen und der Zugang zu qualifizierten, kostengünstigen Facharbeitern gewährleistet war. 

Die Eigentümer der ... SVK verfügten dort über eine passende Fertigungshalle und über den entsprechenden Maschinenpark.  Angesichts massiv steigender konventioneller Baukosten in den Jahren 2020/21 und einem spürbaren Personalengpass in Deutschland und Österreich bestand in dem Geschäftsmodell ein erhebliches Geschäftspotential im Fall technischer Machbarkeit. Nicht zuletzt verfügte ... SVK mit den Sveta-Projekten über einen entsprechenden Auftragseingang, der für die Auslastung der Kapazitäten sorgen sollte.

Blue Minds Living war an der Bautechnologie interessiert, da diese erhebliches Skalierungspotential versprach. Die Technologie war international bereits erprobt, die Betriebsmittel und Technologie hinter dem Modulsystem wurde später von einem Branchenkenner gekauft und werden nunmehr weiterverwendet. Erste Projekte sind bereits erfolgreich umgesetzt.

Die beiden SVETA-Projekte waren also wichtige Referenzfälle für eine spätere breitere Ausrollung des Stahlmodulbaus. Da die BML nunmehr ein wirtschaftliches Interesse am Gelingen des Projektes in Essling hatte, andernfalls die Option nichts wert gewesen wäre, hat man sich bei einer nachträglichen Anpassung des GU um eine Absicherung der BML-Ansprüche bemüht und sich die Rolle der Zahlstelle – nicht des bauausführenden Baumeisters – gesichert, dementsprechend war man auch kein Vertragspartner von Sveta oder dem Modulbauer bei der Projektumsetzung, sondern lediglich bei der Abwicklung der Zahlungen.

Die Blue Minds Living (BML) hat in der Folge als reine Zahlstelle die vereinbarten Zahlungen der Sveta an den Modulbauer weitergeleitet. Sämtliche erhaltenen Zahlungen wurde weitergeleitet, es wurde hierfür weder eine Provision noch ein Honorar vereinnahmt.

Insofern ist nachweisbar kein Vermögensschaden dokumentiert, den die Blue Minds Living hätte verursachen können. Im Gegenteil: Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist, halt selbst in das Projekt investiert, musste dieses Investment jedoch in der Folge abschreiben.

Der Grund dafür war, dass SVETA und ... SVK vereinbart hatten, die Module zu einem höchst attraktiven Preis zu liefern, dafür aber einen zügigen Zahlungsplan umzusetzen. Der unterscheidet sich beim Modulbau insofern, dass die Bauphase wesentlich rascher in einer Halle stattfindet und dafür bereits zu Projektbeginn alle nötigen Materialen zur Verfügung stehen müssen, es andernfalls zu Verzögerungen kommt. Da Sveta nicht dem vereinbarten Zahlungsplan folgte, ist genau das passiert, noch dazu in einer Phase, in der die Baumaterialpreise massiv angestiegen sind, sich teilweise verdoppelt haben (zB Baustahl).

Die Situation war also, dass die Eigentümer der .. nicht die nötige Kapitaldecke hatten, um die Lücke zu schließen und SVETA offenbar aufgrund der Finanzierungsverträge, die in diesem Fall auf die unbrauchbaren Zahlungspläne konventionellen Bauens setzen, nicht zahlen konnte oder wollte. Da dieser Streit nicht zu überbrücken war und mit gegenseitigen Bezichtigungen der beiden Seiten einherging, hat sich BML entschlossen, den Kauf der notwendigen Baumaterialien mit 130.000 € vorzufinanzieren. Dem vorangegangen sind mehrere Besuche vor Ort in Brcko mit einschlägigen Sachkundigungen, die zum evidenten Ergebnis geführt hatten, dass die Arbeiten vor Ort im Rahmen des Erwartbaren vorangeschritten sind. Im Ergebnis aber hat BML einen wirtschaftlichen Beitrag geleistet, damit das Projekt umgesetzt werden kann.

Da die Projektpartner ihren Streit über Rechte und Pflichten nicht beilegen wollten, und damit klar wurde, dass das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hat BML SVETA angeboten, dass Projekt zur Gänze zu übernehmen. Eine entsprechenden Due Dilligence hatte bereits stattgefunden, ein Abschluss scheiterte jedoch an den unrealistischen Preisvorstellungen von SVETA.

Da mittlerweile erhebliche Zweifel an der Professionalität der Geschäftspartner aufgekommen waren, hatte BML im Verlauf der Monate, das Interesse am Projekt aufgegeben und aus Reputationsgründen einem Generalvergleich zugestimmt. BML hat dabei auf die Option und weitere Ansprüche gegen ESH und SVETA wechselweise verzichtet und in der Folge den Wert der Option und den Kredit abgeschrieben.

Nun wird der Vorwurf erhoben, Mag. Kern persönlich hätte der Sveta einen Schaden verursacht. Dieser Vorwurf wird lediglich durch Mutmaßungen getragen, denen jedoch jegliche Grundlage fehlt. Sämtliche Zahlungen durch die BML, an der Mag. Kern lediglich beteiligt ist, wurden weitergeleitet, die Gesellschaft selbst hat einen Kredit und den Wert der Option abschreiben müssen, weil das Projekt, letztlich scheiterte. Warum hier gerade Mag. Kern eine besondere Rolle zukommt, wird von der Anzeigerin nicht einmal versucht zu erklären. Die Projektanbahnung war es jedenfalls dezidiert nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen strafrechtlichen Vorwurf gegen Mag. Kern begründet, ist unerklärlich. Die Vorwürfe sind verleumderisch und werden nur deshalb getätigt, um Kern persönlich zu schaden. Die Anzeigerin will lediglich davon ablenken, dass sie Verträge nicht eingehalten hat und sich mit dem Investment offenbar übernommen hat. Mag. Kern wird den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten und behält sich vor, sämtliche juristischen Mittel auszuschöpfen, um sich alle negative Folgen aus diesen haltlosen Vorwürfen entschädigen zu lassen.

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