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Sei doch nicht besteuert! Archiv

217 Episoden
39 Minuten
In der aktuellen Folge wir die verschiedenen Aspekte und Vorteile einer Immobilien-GmbH beim Kauf und der Verwaltung von Immobilien. Wir gehen auf konkrete Fallbeispiele ein, um die steuerlichen Vorteile und Nachteile dieser Rechtsform im Vergleich zum privaten Immobilienkauf zu veranschaulichen. Ein zentrales Beispiel ist der Erwerb einer 100 m² Wohnung in Freiburg für 800.000 Euro. Wir berechnen die Steuerbelastung für Einkünfte aus Vermietung sowohl im privaten als auch im GmbH-Kontext. Privat würden auf jährliche Mieteinnahmen von 24.000 Euro etwa 10.080 Euro Steuern anfallen, während bei einer VV-GmbH lediglich 3.798 Euro zu versteuern wären. Allerdings bringt die VV-GmbH auch Nachteile mit sich, wie z.B. keine komplett steuerfreien Immobilienverkäufe und höhere Verwaltungskosten. Zudem sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Vermietung zulässig, was Einschränkungen für andere betriebliche Aktivitäten bedeutet. Ein weiteres Thema ist der Umgang mit Anfangsverlusten durch z.B. Sanierung. Hier wird das Modell der GmbH & Co. KG vorgestellt, bei dem Verluste direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden können, bevor später eine Option zur Körperschaftsteuer gewählt wird. Wir diskutieren ebenfalls die steuerlichen Auswirkungen beim Verkauf von Immobilien durch eine Immobilien-GmbH und wie man durch die 6b-Rücklage Steuern in die Zukunft verschieben kann. Ein Verkauf ist steuerlich günstiger, wenn die Immobilie nicht das letzte Grundstück im Besitz der Immobilien-GmbH ist und eine Mindesthaltedauer von sechs Jahren eingehalten wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermeidung von Betriebsaufspaltungen bei der Vermietung von Immobilien zwischen Schwesterkapitalgesellschaften. Hier wird erläutert, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht und welche steuerlichen Nachteile sie mit sich bringt. Wir stellen das "Wiesbadener Modell" als Alternative vor, um eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Abschließend wird das Thema Grunderwerbsteuer bei sogenannten Sharedeals behandelt. Wir erläutern, wie durch das Halten von mindestens 10,1 % der Anteile über zehn Jahre hinweg Grunderwerbsteuer vermieden werden kann und welche rechtlichen Schritte dafür erforderlich sind. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
52 Minuten
In der aktuellen Episode des Podcasts "Sei doch nicht besteuert" diskutieren Christian Gebert und Fabian Walter die vielfältigen Aspekte von Holding-Strukturen, die derzeit eine erhöhte Aufmerksamkeit in den sozialen Medien genießen. Trotz einer gleichbleibenden Steuerbelastung auf laufende Gewinne von etwa 32% kann eine Holding-Struktur viele Vorteile bieten. Die allgemeinen Vorteile von Holding-Strukturen sind die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne und laufende Ausschüttungen, die Möglichkeit der Reinvestition steuerbegünstigt erwirtschafteter Gewinne auf der Ebene der Holding ("Spardoseneffekt") und den Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe. Ein zentrales Thema ist die Steuerfreiheit bei Veräußerungsgewinnen, die zu 95% bei Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt, was zu einer Steuerbelastung von lediglich 1,5% führt. Diese Gewinne können reinvestiert werden, während bei privater Versteuerung eine Belastung von 25% anfiele. Weiterhin wird erläutert, wie Beteiligungen über 10% bzw. 15% zu steuerfreien Gewinnausschüttungen führen können und welche Vorteile sich durch Ergebnisabführungsverträge und die verbesserte Refinanzierung über steuerfreie Gewinnausschüttungen ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Kapitalanlagen in Holding-Strukturen. Hier wird erklärt, welche Kapitalanlagen sinnvoll sind und wie sie steuerlich behandelt werden. Besonders interessant sind ETFs, die eine Teilfreistellung von 80% für Körperschaftsteuer und 40% für Gewerbesteuer bieten, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von nur 12% führt. Allerdings müssen Investoren die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs ab 2023 beachten. Die Episode gibt außerdem eine ausführliche Anleitung zur Gründung einer Holding-Struktur. Für Einzelunternehmer bedeutet dies die Umwandlung in eine GmbH/UG mittels Einbringung nach § 20 UmwStG. Für bestehende GmbHs wird der Prozess der Kapitalerhöhung und des steuerneutralen Anteilstauschs gemäß § 21 UmwStG erläutert. Praktische Fallbeispiele veranschaulichen diese komplexen Prozesse und bieten hilfreiche Einblicke in die Umsetzung. Christian Gebert und Fabian Walter diskutieren auch spezifische Szenarien und Fallstricke bei der Gründung einer Holding-Struktur, wie die verdeckte Einlage und die Notwendigkeit der Beachtung der Sperrfristen gemäß § 22 UmwStG. Zudem werden Beispiele zur betrieblichen Vorteilhaftigkeit einer Holding gegeben, einschließlich der Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung. Abschließend wird auf Situationen eingegangen, in denen die Errichtung einer Holding-Struktur nicht vorteilhaft ist, wie z.B. bei geplantem Wegzug oder notwendiger privater Vermögensverwendung. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
52 Minuten
In dieser Podcast-Folge besprechen Christian Gebert und Fabian Walter detaillierte steuerliche Vorteile und Strategien, die Eltern nutzen können, um mit Kindern Steuern zu sparen. Das Elterngeld reicht von 300 bis 1.800 Euro monatlich, abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Es wird maximal 14 Monate gezahlt. Ein Lohnsteuerklassenwechsel vor der Geburt kann das Nettogehalt erhöhen. Der Partner mit höherem Einkommen sollte in die ungünstigere Steuerklasse wechseln, der Partner mit niedrigerem Einkommen in die günstigere, um vor der Geburt ein höheres Nettogehalt zu erhalten und damit auch eine höhere Auszahlung von Elterngeld. Elterngeld steht Eltern zu, deren zu versteuerndes Einkommen unter 200.000 Euro liegt, ab 1. April 2025 wird die Grenze auf 175.000 Euro gesenkt. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wir zeigen im Podcast Gestaltungen auf mit denen man das zu versteuernde Einkommen reduzieren kann, falls die Einkommensgrenze überschritten wird. Das Kindergeld beträgt einheitlich 250 Euro monatlich, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Kinder. Der Kinderfreibetrag kann über die Steuererklärung beantragt werden und beträgt 9.312 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option günstiger ist. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 3,4% des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen 4% und damit um 0,6% höher. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgabe im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden, einschließlich Ausgaben für Babysitter, Kindergarten und Hort. Es kann aber vorteilhaft sein, Kindergartenkosten über den Arbeitgeber abzuwickeln. Besonders hohes Sparpotential ergibt sich, wenn die Kinder eigene Einkünfte erzielen. Denn die Kinder können auch den Grundfreibetrag nutzen und somit eigene Einkünfte erzielen ohne Steuern zahlen zu müssen. Kinder können eigene Einkünfte bis zur Höhe von von 505 Euro monatlich erzielen, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Investitionen in ein Kinderdepot können bis zum 18. Lebensjahr erhebliche Erträge bringen. Minderjährige benötigen für bestimmte Vermögensübertragungen besondere Schutzmaßnahmen und oft einen Ergänzungspfleger der vom Familiengericht bestellt wird. Kinder können Kommanditanteile oder atypisch stille Beteiligungen erhalten, wobei die Haftung beschränkt ist. Übertragungen von Forderungen oder Grundstücken können rechtlich vorteilhaft sein, so dass auf die Einschaltung des Familiengerichtes verzichtet werden kann. Diese Podcast-Folge bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Vorteile, die Eltern nutzen können, um finanziell zu profitieren und die Zukunft ihrer Kinder abzusichern Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
45 Minuten
In dieser Episode des Podcasts „Sei doch nicht besteuert“ beleuchten wir die neuesten steuerrechtlichen Änderungen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 sowie die geplanten Steuerentlastungen durch Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ein zentrales Thema dieser Folge ist die Einführung der Wohngemeinnützigkeit in § 52 der Abgabenordnung (AO). Diese Regelung sieht steuerliche Begünstigungen für Vermieter vor, die dauerhaft Wohnraum zu günstigen Preisen anbieten. Dabei geht es insbesondere um die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen. Die Wohngemeinnützigkeit soll durch eine Erweiterung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in der AO erreicht werden. Demnach dürfen die Bezüge der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses nicht höher sein als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe, bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Sechsfache. Die Miete muss dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen und darf lediglich die tatsächlichen Aufwendungen decken. Gemeinnützige Vermieter sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Wirtschaftlich betrachtet erwartet die Bundesregierung, dass etwa 100 Vereine, Stiftungen oder Unternehmen die neuen Möglichkeiten nutzen werden. Allerdings bleibt unklar, wie viele neue Wohnungen dadurch tatsächlich entstehen und welche Auswirkungen dies auf die Steuereinnahmen haben wird. Kritische Stimmen aus der Wirtschaft weisen auf hohe Baukosten hin, die die Schaffung neuer, günstig vermieteter Wohnungen erschweren könnten. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass in Österreich etwa 40 % der Mietwohnungen gefördert sind. Dort verzichtet der Staat auf Gewinnsteuern, was im Gegenzug zu regulierten Mietpreisen führt. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Folge sind die geplanten Steuerentlastungen bis 2026. Bundesfinanzminister Christian Lindner plant Entlastungen in Höhe von 23 Milliarden Euro. Ein wichtiger Aspekt ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, der rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen soll. Bis 2026 sind weitere Erhöhungen vorgesehen, was insgesamt zu einer Verringerung der Steuereinnahmen um etwa 2 Milliarden Euro führen wird. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und das subjektive Nettoprinzip sind zentrale verfassungsrechtliche Grundlagen, die durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurden. Demnach muss der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen, als es zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins benötigt wird. Darüber hinaus wird die Kalte Progression abgebaut, indem die Tarifgrenzen verschoben werden. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls rückwirkend angepasst und bis 2026 schrittweise erhöht. Interessanterweise bleibt die Reichensteuer unverändert bei einem Startwert von 278.000 Euro, was Fragen aufwirft, warum diese Grenze nicht auch an die Inflation angepasst wird. Die geplanten Entlastungen sind nicht unumstritten. Besonders SPD und Grüne sehen die Maßnahmen kritisch und empfinden sie als ungerecht. Die Anpassungen werden jedoch als notwendig erachtet, um die gestiegene Steuerbelastung aufgrund der Inflation auszugleichen. Schließlich wird auch die Diskussion um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags aufgegriffen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken bleibt eine vollständige Abschaffung bisher aus. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
1 Stunde 9 Minuten
Anzeige | In dieser Episode von "Sei doch nicht besteuert" begrüßen wir unseren Gast Christian Steiger, Geschäftsführer von Lexware. Gemeinsam diskutieren sie die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen der elektronischen Rechnung (E-Rechnung). Was ist eine E-Rechnung? Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat, wie z.B. XML, erstellt wird. Eine E-Mail mit PDF-Anhang zählt dabei nicht als E-Rechnung. Stattdessen muss ein strukturiertes Dateiformat verwendet werden, das elektronisch auswertbar ist, gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der europäischen Norm EN 16931. Hierzu zählen z. B. bisher genutzte Formate wie die X-Rechnung und das hybride Zugpferd-Format, welches eine Kombination aus XML und einem PDF-Bild darstellt. Verschiedene Länder haben die E-Rechnung bereits eingeführt. In Italien wird sie seit 2019 genutzt. Ab 2025 wird im B2B-Bereich die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich sein. Das heißt, alle Unternehmen müssen ab 2025 in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen. Bis 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro E-Rechnungen im CEN-Format versenden. Ab 2028 gilt diese Pflicht für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz. Die Einführung der E-Rechnung bringt zahlreiche praktische Vorteile mit sich, wie die maschinelle Auslesbarkeit von Artikeln, Umsatzsteuer und Steuerschlüsseln. Dennoch gibt es Herausforderungen, beispielsweise im B2C-Bereich oder bei der Handhabung von Kleinstbeträgen. Wir diskutieren mit Christian Steiger zudem die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der E-Rechnung und deren Auswirkungen auf die Buchhaltung. Es wird erörtert, wie Unternehmen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können und welche Lösungen Lexware anbietet, um den Übergang zur E-Rechnung zu erleichtern. Steuerfabi empfiehlt lexoffice. Hier informieren und 50% sparen: http://www.lexoffice.de/steuerfabi Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
1 Stunde
In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören: *Mobilitätsbudgets* Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden, wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu vermeiden. *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften* Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden. *Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen* Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären, ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen Anlagen zulässig ist. *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern* Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden. *Bonusleistungen der Krankenversicherungen* Bonusleistungen der Krankenversicherungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren. *Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden* Eine Neuregelung stellt klar, dass Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche Entscheidungen zu beseitigen. *Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen* Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer* Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu berücksichtigen. *Reform der Kleinunternehmerregelung* Die Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt. *Rentenpaket* Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD) zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab 2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen, während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
29 Minuten
Die hohe Steuerbelastung bei Schenkungen stellt insbesondere für Paare ohne Trauschein ein kritisches Thema dar, da hier der Schenkungssteuerfreibetrag lediglich bei 20.000 Euro liegt. Und auch verheiratete Paare mit einem Freibetrag von 500.000 Euro können schnell an steuerliche Grenzen stoßen. Diese Episode unseres Podcasts widmet sich der Herausforderung, wie man trotz dieser Grenzen geschickt Steuern sparen kann. Unsere Analyse beginnt mit der Erörterung, wie teure Geschenke zwischen Partnern, illustriert anhand prominenter Beispiele wie Cristiano Ronaldo und Jennifer Lopez, steuerliche Konsequenzen haben können. Wir diskutieren verschiedene Strategien, um diese Steuerlast zu umgehen, darunter Gegenleistungen, Rückforderungsrechte und die Option der Eheschließung. Die dreijährige Behaltefrist (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG): https://datenbank.nwb.de/Dokument/204659/#headline-id18 Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
45 Minuten
*Einleitung:* Diese Episode fokussiert sich darauf, wie das Finanzamt den Wert eines Unternehmens festlegt, basierend auf verschiedenen etablierten Bewertungsmethoden. *Hauptthemen:* 1. *Ableitung des Unternehmenswerts aus Verkäufen unter fremden Dritten:* Erläuterung dieser Methode nach § 11 Abs. 2 BewG, angewendet, wenn relevante Verkaufsdaten vorliegen. 2. *Vereinfachtes Ertragswertverfahren:* Beschreibung dieses gesetzlich festgelegten Verfahrens nach §§ 199-203 ErbStG, das eine einfache und objektivierte Bewertung ermöglicht. 3. *Substanzwertverfahren:* Erklärung der Nutzung des Substanzwerts als Mindestwert bei der Unternehmensbewertung, besonders relevant bei Unternehmen mit geringen Gewinnen oder Verlusten. 4. *Ertragswertverfahren und Wertgutachten nach IDW S1:* Diskussion über die umfassenden Bewertungsansätze, insbesondere das IDW S1-Gutachten, das den Unternehmenswert auf Basis zukünftiger Erträge bestimmt. *Zusammenfassung:* Die Episode gibt einen Einblick in die Methoden, die das Finanzamt nutzt, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Diese Kenntnisse sind essenziell für Unternehmer, um die steuerlichen Bewertungsprozesse ihres Unternehmens zu verstehen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
38 Minuten
Fabian analysiert, wie viel Einkommen nötig ist, um eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro zu erwerben. Ergänzend dazu diskutieren wir drei wichtige BFH-Urteile, die steuerliche Implikationen beim Verkauf von Immobilien betreffen: 1. *BFH Urteil IX R 14/22 vom 26.09.2023*: Keine Steuerbefreiung für die Veräußerung eines Gartengrundstücks. 2. *BFH Urteil IX R 10/22 vom 14. November 2023*: Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners. 3. *BFH Urteil IX R 13/23 vom 14. November 2023*: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
45 Minuten
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland beschäftigen? Dieser Podcast erläutert die steuerlichen Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant sind. Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Weiterhin werden die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der 183-Tage-Regelung. Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG (VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften eines EU-Staates erfolgt. Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren EU-Staaten thematisiert. Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht werden können. Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen, speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland tätig sind. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland steuerpflichtig werden kann. Dabei werden Entscheidungen wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das die Kriterien für das Entstehen einer Betriebsstätte im Ausland präzisiert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
50 Minuten
Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind. Ab 2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert, was nun bedeutet, dass ein wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für diejenigen, die ab 2024 in Rente gehen, sind 83% ihrer Rente steuerpflichtig. Es besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Summe der steuerfreien Rentenzuflüsse nicht mindestens so hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Altersvorsorgebeiträge. Betroffene Rentner können gegen die Steuerforderung Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen. Rentner können verschiedene Posten von der Steuer absetzen, darunter außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen und Werbungskosten, die direkt mit der Rente zusammenhängen. Dazu gehören auch Kosten für Rechtsberatung und Schuldzinsen für nachentrichtete Rentenbeiträge. Zum Beispiel hat ein Rentner, der regelmäßige Krankheitskosten hat, die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Diese Abzüge können seine steuerliche Belastung erheblich mindern. Mit dem Formular "V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" können Kinder bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, so dass eine höhere Rente ausgezahlt wird. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0800.html] Mit dem Formular "V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland" können zum Beispiel Steuerberater die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen unter Umständen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0900.html] Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
53 Minuten
In dieser Episode diskutieren wir die Vorschläge von Christian Lindner und berichten über das Gespräch mit Friedrich Merz. Besonders im Fokus stehen Lindners Pläne zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags zur Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und zur Reformierung des Bürgergeldes und des Renteneintrittsalters. Weiterhin beleuchten wir die Zugriffsmöglichkeiten des deutschen Finanzamts auf Konten bei deutschen und ausländischen Banken und diskutieren die rechtlichen Rahmenbedingungen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 23.1.2024, IX R 36/21; ver­öf­fent­licht am 28.3.2024), das den anlasslosen Austausch von Daten zwischen ausländischen Banken und dem deutschen Finanzamt als rechtskonform bestätigt, wird ebenfalls eingehend analysiert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
44 Minuten
Wie optimieren Sie Ihr Geschäftsführergehalt effektiv? Diese Podcast-Folge beleuchtet die anspruchsvolle Thematik der Gehaltsstrukturen für Gesellschafter-Geschäftsführer. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Gehalt im Vergleich zu Gewinnausschüttungen steuerlich vorteilhaft gestalten können, unter Einhaltung der steuerlichen Limitationen. Wir erörtern die steuerlichen Konsequenzen eines hohen Geschäftsführergehalts und zeigen auf, wie durch überlegte Entscheidungen wie die Rückführung von Gehalt an die GmbH oder den Einsatz von Tantiemen Ihre Steuerlast minimiert werden kann. Untersuchen Sie, in welchen Fällen Geschäftsführergehälter von der Sozialversicherungspflicht befreit sein können und welche formalen Anforderungen an Geschäftsführerverträge gestellt werden. Verstehen Sie die Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, einschließlich der juristischen und steuerrechtlichen Bewertungen. Entdecken Sie zudem, wie variable Gehaltskomponenten wie Tantiemen, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Überstundenvergütungen, Urlaubsabgeltungen und die Bereitstellung eines Firmenwagens die Gesamtvergütung beeinflussen können und welche steuerlichen Vorteile eine Pensionszusage birgt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
31 Minuten
Fragen Sie sich, ob eine Haartransplantation versteuert werden muss, wenn ein Influencer diese kostenfrei angeboten bekommt? Diese Podcastfolge beleuchtet die komplexe Welt der steuerlichen Absetzbarkeit von persönlichen Ausgaben, speziell im Kontext von Influencern. Wir diskutieren einen Fall, in dem eine Influencerin versucht hat, Ausgaben für Luxusgüter, darunter Kleidung und Kosmetik von Chanel, Louis Vuitton, Gucci steuerlich geltend zu machen (FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023 – 3 K 11195/21). Ihre Argumentation: Diese Ausgaben seien essenziell für ihre professionelle Präsenz und würden von ihren Auftraggebern gefordert. Doch das Finanzamt und die Gerichte sehen das anders. Aufwendungen für die Lebensführung, wie bürgerliche Kleidung, selbst wenn sie ausschließlich beruflich getragen wird, und Luxusgüter, die ein privates Interesse vermuten lassen, sind von der Steuerabsetzbarkeit ausgeschlossen. Die Diskussion beleuchtet die feinen Grenzen zwischen beruflichen Notwendigkeiten und privaten Ausgaben sowie die Beweislast, die bei der steuerpflichtigen Person liegt. Wir erläutern, unter welchen Umständen eine Absetzbarkeit doch möglich sein könnte und welche Konsequenzen die fehlende Nachweisführung haben kann. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
48 Minuten
In dieser Folge setzen wir uns intensiv mit dem frisch verabschiedeten Wachstumschancengesetz auseinander, beleuchten dessen Ziele und prüfen, ob es die in Aussicht gestellten Verbesserungen für Unternehmen wirklich erfüllt. Wir diskutieren, wie das Gesetz die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern, Investitionen fördern und Bürokratie abbauen möchte. Anhand konkreter Beispiele, wie der Anhebung des Betrags für Geschäftsgeschenke, der Anpassung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, der Wiedereinführung der degressiven AfA und neuen Regeln zur Sonderabschreibung, machen wir die Auswirkungen auf die Praxis greifbar. Zusätzlich beleuchten wir die erweiterten Möglichkeiten zum Verlustvortrag und die verbesserte Thesaurierungsbegünstigung sowie die Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Unser Fokus liegt darauf, Unternehmern und Investoren Orientierung zu geben und zu bewerten, welche Chancen und Herausforderungen das Wachstumschancengesetz mit sich bringt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de