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Beschreibung
vor 1 Jahr
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland
beschäftigen? Dieser Podcast erläutert die steuerlichen
Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die
bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant
sind. Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus
Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des
Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Weiterhin werden
die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die
festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit
ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der
183-Tage-Regelung. Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG
(VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale
Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften
eines EU-Staates erfolgt. Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie
die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren
EU-Staaten thematisiert. Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei
der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich
korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer
A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle
Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht
werden können. Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen,
speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im
Homeoffice im Ausland tätig sind. Es wird erörtert, unter welchen
Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters
im Ausland steuerpflichtig werden kann. Dabei werden Entscheidungen
wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das
die Kriterien für das Entstehen einer Betriebsstätte im Ausland
präzisiert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen
Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher
dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte &
aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung:
www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland
beschäftigen? Dieser Podcast erläutert die steuerlichen
Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die
bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant
sind. Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus
Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des
Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Weiterhin werden
die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die
festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit
ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der
183-Tage-Regelung. Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG
(VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale
Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften
eines EU-Staates erfolgt. Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie
die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren
EU-Staaten thematisiert. Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei
der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich
korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer
A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle
Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht
werden können. Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen,
speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im
Homeoffice im Ausland tätig sind. Es wird erörtert, unter welchen
Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters
im Ausland steuerpflichtig werden kann. Dabei werden Entscheidungen
wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das
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