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  4. #95: Steuern sparen mit Kindern
In dieser Podcast-Folge besprechen Christian Gebert und Fabian
Walter detaillierte steuerliche Vorteile und Strategien, die Eltern
nutzen können, um mit Kindern Steuern zu sparen. Das Elterngeld
reicht von 300 bis 1.800 Euro monatlich, abhängig vom bisherigen
Nettoeinkommen. Es wird maximal 14 Monate gezahlt. Ein
Lohnsteuerklassenwechsel vor der Geburt kann das Nettogehalt
erhöhen. Der Partner mit höherem Einkommen sollte in die
ungünstigere Steuerklasse wechseln, der Partner mit niedrigerem
Einkommen in die günstigere, um vor der Geburt ein höheres
Nettogehalt zu erhalten und damit auch eine höhere Auszahlung von
Elterngeld. Elterngeld steht Eltern zu, deren zu versteuerndes
Einkommen unter 200.000 Euro liegt, ab 1. April 2025 wird die
Grenze auf 175.000 Euro gesenkt. Das Elterngeld ist steuerfrei,
unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wir zeigen im Podcast
Gestaltungen auf mit denen man das zu versteuernde Einkommen
reduzieren kann, falls die Einkommensgrenze überschritten wird. Das
Kindergeld beträgt einheitlich 250 Euro monatlich, unabhängig vom
Einkommen der Eltern oder Kinder. Der Kinderfreibetrag kann über
die Steuererklärung beantragt werden und beträgt 9.312 Euro. Das
Finanzamt prüft automatisch, welche Option günstiger ist. Der
Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023
3,4% des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen 4% und damit um 0,6%
höher. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können als
Sonderausgabe im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden,
einschließlich Ausgaben für Babysitter, Kindergarten und Hort. Es
kann aber vorteilhaft sein, Kindergartenkosten über den Arbeitgeber
abzuwickeln. Besonders hohes Sparpotential ergibt sich, wenn die
Kinder eigene Einkünfte erzielen. Denn die Kinder können auch den
Grundfreibetrag nutzen und somit eigene Einkünfte erzielen ohne
Steuern zahlen zu müssen. Kinder können eigene Einkünfte bis zur
Höhe von von 505 Euro monatlich erzielen, ohne die
Familienversicherung zu verlieren. Investitionen in ein Kinderdepot
können bis zum 18. Lebensjahr erhebliche Erträge bringen.
Minderjährige benötigen für bestimmte Vermögensübertragungen
besondere Schutzmaßnahmen und oft einen Ergänzungspfleger der vom
Familiengericht bestellt wird. Kinder können Kommanditanteile oder
atypisch stille Beteiligungen erhalten, wobei die Haftung
beschränkt ist. Übertragungen von Forderungen oder Grundstücken
können rechtlich vorteilhaft sein, so dass auf die Einschaltung des
Familiengerichtes verzichtet werden kann. Diese Podcast-Folge
bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Vorteile,
die Eltern nutzen können, um finanziell zu profitieren und die
Zukunft ihrer Kinder abzusichern Nähere Informationen zum Podcast
und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher
dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte &
aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung:
www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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