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  4. Ein adrett frisierter Textvorleser und die Pervertierung der Urteilsvollstreckung
Die Entscheidung des sogenannten Verteidigungsministers Pete
Hegseth, die Hinrichtung des verurteilten Fort-Hood-Attentäters
Nidal Malik Hasan per Livestream im Internet übertragen zu
lassen, markiert den vorläufigen Tiefpunkt einer beispiellosen
Verrohung staatlichen Handelns. Dass ausgerechnet ein ehemaliger,
stets adrett frisierter Nachrichtenverleser des
US-Kabelfernsehens nun das Pentagon lenkt und die Ermordung eines
Menschen zur besten Sendezeit als mediales Spektakel inszeniert,
wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand des politischen
Apparats in Washington. Was als rechtliche Konsequenz getarnt
wird, ist in Wahrheit die Mutation der Urteilsvollstreckung von
einer nüchternen Exekutivaufgabe zum reinen Konsumgut eines
Schaulustigen stimulierenden Aufmerksamkeitsmarktes. Mir macht
diese Entwicklung ehrlich gesagt Angst – denn der Schritt von der
staatlich gestreamten Exekution hin zu Szenarien wie in „The
Purge“, in denen Gewalt zur gesellschaftlich akzeptierten
Normalität erklärt wird, wirkt plötzlich beängstigend nah.

Mit Hegseth bricht die mühsam aufrechterhaltene Illusion einer
unparteiischen, rechtsstaatlichen Justiz vollends zusammen. Wo
das staatliche Gewaltmonopol strengen verfassungsrechtlichen
Schranken und einer verlangten Würde unterliegen sollte, setzt
der Ex-TV-Moderator auf billige Effekthascherei und digitale
Machtdemonstration. Wenn das Töten eines Gefangenen durch ein
militärisches Erschießungskommando ins Netz gestreamt wird,
verlässt der Staat den Boden der Zivilisation. Die Exekutive
bedient sich unverhohlen der Werkzeuge der modernen
Social-Media-Kultur, um Rachegelüste zu bewirtschaften und die
grausame Auslöschung eines Lebens in den Rang einer öffentlichen
Unterhaltungssendung zu erheben.

Diese digitale Gladiatorenshow offenbart jedoch ein noch
fundamentaleres Übel: das Prinzip der Todesstrafe an sich. Die
staatlich angeordnete Tötung ist kein Akt der Gerechtigkeit,
sondern die primitive Fortführung der Gewalt unter juristischem
Deckmantel. Indem eine Gesellschaft meint, Verbrechen durch das
vorsätzliche Töten des Täters vergelten zu müssen, stellt sie
sich exakt auf das niedrige, moralisch verwerfliche Niveau des
Mörders. Sie übernimmt dessen Logik – dass ein Mensch das Recht
habe, über das Leben eines anderen zu entscheiden – und beraubt
sich damit selbst ihrer menschlichen Würde und moralischen
Autorität. Kein Staat der Welt sollte das Recht besitzen, das
Leben seiner Bürger auszulöschen, egal wie schwerwiegend deren
Schuld auch sein mag.

Die von Hegseth vorangetriebene Medialisierung des Tötens höhlt
die Fundamente des Rechtsstaats von innen heraus aus. Es geht
hierbei längst nicht mehr um Aufarbeitung oder die
Wiederherstellung des Rechtsfriedens, sondern um die Befriedigung
autoritärer Gewaltfantasien. Die Grausamkeit der Tat wird durch
die Grausamkeit der Vollstreckung nicht gesühnt, sondern nur
verdoppelt.

Wenn die staatliche Urteilsvollstreckung zur blutigen Live-Show
verkommt, verliert der Rechtsstaat seinen Anspruch auf
Zivilisiertheit und verfällt der bloßen Willkür. Der Fall Nidal
Hasan führt uns drastisch vor Augen, wie rasch eine Demokratie
ihre humanitären Errungenschaften einbüßt, wenn TV-Darsteller die
Zügel der Macht übernehmen und das tödliche Gewaltmonopol für die
eigene Klickzahl instrumentalisiert wird.

Dem müssen wir entschlossen entgegentreten, denn eine
Gesellschaft, die das Töten streamt, hat ihre eigene
Menschlichkeit bereits verspielt.

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