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Das Inventar

So finden Sie heraus, welche KI wirklich in Ihrem Haus läuft.

Weihnachten 1085 beschließt Wilhelm der Eroberer, aufschreiben zu
lassen, was ihm gehört. Seine Kommissare ziehen durch jede
Grafschaft. Ein Chronist notiert entrüstet, es sei nicht einmal
ein Ochse, eine Kuh oder ein Schwein ausgelassen worden. Wilhelm
konnte nicht verwalten, was er nicht kannte. Diese Folge stellt
die Frage, die vor allem anderen kommt. Vor der Richtlinie, vor
der Schulung, vor jeder Risikoeinstufung: Welche KI läuft in
Ihrem Haus überhaupt?

Worum es geht

Die Antwort überrascht fast jede Geschäftsführung. Der Grund ist
einfach: Niemand kauft KI. Es gab nie eine
Beschaffungsentscheidung, über die man jetzt Buch führen könnte.
Die KI ist in Software gekommen, die längst bezahlt wird. Das CRM
bekam ein Update und priorisiert Kunden. Das Ticketsystem
sortiert vor. Die Übersetzungssoftware war immer schon ein
neuronales Netz, nur hat das nie jemand so genannt. Ihr Bestand
sieht nicht aus wie ein Roboter. Er sieht aus wie ein Häkchen in
einem Einstellungsmenü.

Was Sie mitnehmen

Die Rechtslage, ehrlich: Eine ausdrückliche Pflicht, ein
KI-Inventar zu führen, steht so nicht in der Verordnung. Wer das
anders verkauft, möchte meist Software verkaufen. Ohne Überblick
lassen sich aber drei Pflichten kaum erfüllen, nämlich
KI-Kompetenz nach Artikel 4, Transparenz nach Artikel 50 und die
Einstufung von Systemen, die über Menschen mitentscheiden. Das
Inventar ist keine Pflicht. Es ist die Voraussetzung für drei
andere.

Die falsche Frage lautet: Setzen Sie KI ein? Darauf bekommen Sie
ehrliche Nein-Antworten von Leuten, die den ganzen Tag mit KI
arbeiten. Niemand hält seine Rechtschreibprüfung für KI.

Die richtige Frage zielt auf die Tätigkeit. Was schlägt
Formulierungen vor, fasst zusammen, übersetzt, sortiert, erkennt
Bilder oder Sprache, gibt eine Punktzahl aus? Und fragen Sie
nicht nur die IT. Die kennt, was sie installiert hat, nicht was
im Browser läuft. Sieben Spalten reichen. Die drei wichtigsten
sind zugleich Ihre Vorsortierung: Entscheidet es über Menschen,
geht das Ergebnis nach außen, gehen vertrauliche Daten hinein.
Dazu ein Datum und ein Name. Nicht die Abteilung, eine Person.
Ohne Liste können Sie in Ausschreibungen nicht antworten,
Verträge nicht verhandeln und im Ernstfall nichts abschalten.

Der Stolperstein der Folge ist der Umfrager. Rundmail an alle
Abteilungen, sauber formuliert, sechs Mal nein zurück. Niemand
hat ihn angelogen. Die Frage war die falsche. Eine falsche
Antwort ist gefährlicher als gar keine.

Ihr nächster Schritt

Wenn die Liste steht, kommt sofort die Frage, was davon welche
Pflicht auslöst. Dafür gibt es den Selbstcheck auf
ai-governance.pro. Zwölf Fragen, fünf Minuten, kostenlos. Was er
nicht kann: Ihr Unternehmen kennen. Er ersetzt keine Prüfung im
Einzelfall. Die Inhalte dieser Folge sind keine Rechtsberatung.

Links und Quellen

Domesday Book – The National Archives.

Artikel 4 EU AI Act: KI-Kompetenz – gilt seit dem 2. Februar
2025.

Artikel 50 EU AI Act: Transparenzpflichten – anwendbar seit dem
2. August 2026.

Anhang III – die Hochrisiko-Anwendungen, darunter
Personalauswahl.

§ 87 Betriebsverfassungsgesetz – Absatz 1 Nummer 6, Mitbestimmung
bei Überwachungstechnik.

Für Sie relevant, wenn Sie …

… Geschäftsführung, CIO, IT- oder Compliance-Verantwortliche in
einem Mittelständler sind und nicht sicher sagen könnten, wie
viele KI-Funktionen im Haus laufen.

Nächste Folge

Der Einkauf. Was Sie von Ihren Software-Anbietern verlangen
können, seit die Verordnung sie in die Pflicht nimmt.

Bleiben Sie handlungsfähig.

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„Das Inventar“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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