Letzte Woche haben wir uns mit einem Satz verabschiedet: Ab
Dezember gilt Software als Produkt. Diese Woche misst Tina unseren
eigenen Satz nach. Er stimmt, und er führt trotzdem in die Irre:
Die neue Produkthaftung schützt nur natürliche Personen, und
beruflich genutzte Daten sind ausdrücklich ausgenommen. Was bleibt
einem Unternehmen, wenn sein KI-Agent Schaden anrichtet? Der
Vertrag mit dem Anbieter. Wir haben drei Standardverträge gelesen.
Dazu der Fall Air Canada, drei Schritte für diese Woche und eine
terminierte Prognose. Die Themen: - Nachgetragen in eigener Sache:
Unser Ausblick aus Folge 11, „Ab Dezember gilt Software als
Produkt“, klang nach mehr Schutz, als das Gesetz gibt. Wir prüfen
ihn wie jedes Anbieterversprechen - Was stimmt: Die Richtlinie (EU)
2024/2853 zählt Software ausdrücklich zu den Produkten (Art. 4 Nr.
1). Der deutsche Gesetzentwurf nennt den 9. Dezember 2026 als Tag
des Inkrafttretens. Beschlossen war er bei Redaktionsschluss am 5.
Oktober 2026 nicht; die Tagesordnung des Bundestags führte die
abschließende Beratung für Donnerstag, 8. Oktober - Was der Satz
verschwieg: Anspruch auf Schadensersatz hat „jede natürliche
Person“ (Art. 5 Abs. 1). Ersetzt wird der Verlust von Daten nur,
wenn sie „nicht für berufliche Zwecke verwendet werden“ (Art. 6
Abs. 1 c). Der deutsche Entwurf übernimmt das in § 1, und seine
Begründung sagt es ausdrücklich. Die Regeln gelten nur für
Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen - Drei
Standardverträge nebeneinander, OpenAI, Anthropic und Salesforce:
Im Normalfall endet die Haftung bei den Gebühren der letzten zwölf
Monate. Bei OpenAI und, für Kunden in Deutschland, bei Salesforce
gilt die Grenze nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
Anthropic steht eine solche Ausnahme nicht im Text. Messart:
Vertragstext des Anbieters, selbst gelesen - Die Grenzen dieser
Messung: Gelesen haben wir die drei Hauptverträge, keine
individuell verhandelten Verträge und nicht jedes Zusatzdokument.
OpenAI verweist auf weitere Freistellungen in seinen
dienstspezifischen Bedingungen; dieses Dokument konnten wir nicht
abrufen und sagen dazu nichts. Ob eine Haftungsgrenze vor einem
deutschen Gericht hält, haben wir nicht geprüft - Das Urteil nach
unserer neuen Skala (belegt, belegt aber irreführend dargestellt,
unbelegt, widerlegt): Unser eigener Satz ist belegt, aber
irreführend dargestellt. Bezahlt hat ihn niemand, er ist von uns -
Der Streit der Folge: Frank nennt die Reform einen Fortschritt.
Tina hält mit Art. 15 und Art. 10 dagegen. Frank antwortet mit Art.
8 Abs. 2: Wer ein Produkt wesentlich verändert und in Betrieb
nimmt, gilt selbst als Hersteller. Ob das Einrichten eines Agenten
dazu zählt, sagt der Text nicht - Die geplante
KI-Haftungsrichtlinie der EU ist zurückgenommen (Amtsblatt C vom 6.
Oktober 2025) - Das Lagerfeuer: Moffatt gegen Air Canada, Februar
2024. Der Chatbot der Fluglinie stellt eine nachträgliche
Erstattung in Aussicht, die es nicht gibt. Die Fluglinie legt nahe,
der Chatbot sei für sich selbst verantwortlich. Das Gericht nennt
das einen bemerkenswerten Vortrag. Es war ein Chatbot, kein Agent,
und ein Schiedsgericht für kleine Forderungen - Drei Schritte für
diese Woche, ohne Budget: die Haftungsgrenze im eigenen Vertrag
suchen und in Euro ausrechnen; den Versicherer schriftlich fragen,
ob Schäden durch KI gedeckt sind; für jeden Chatbot und Agenten mit
Kundenkontakt einen Menschen mit Namen festlegen, der die Aussagen
verantwortet - Die Prognose der Folge, geführt in unserem
Mess-Sheet: Bis 30. Juni 2027 hebt keiner der drei Anbieter die
Grenze von zwölf Monatsgebühren in seinen Standardbedingungen an,
und keiner sagt darin zu, für Schäden durch seinen Agenten
einzustehen. Ändert einer von ihnen eines von beiden, lag Frank
falsch Quellen: - Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für
fehlerhafte Produkte, Amtsblatt:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj - Bundesregierung,
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts, Bundestagsdrucksache 21/4297 (PDF):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104297.pdf - Deutscher
Bundestag, erste Lesung am 4. März 2026:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-produkthaftungsrecht-1150448
- Deutscher Bundestag, Tagesordnung der Sitzungswoche (PDF, Stand
5. Oktober 2026):
https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/Tagesordnung-komplett.pdf
- OpenAI, Services Agreement (PDF, Fassung v.010126):
https://cdn.openai.com/osa/openai-services-agreement.pdf -
Anthropic, Commercial Terms of Service (gültig ab 17. Juni 2025):
https://www.anthropic.com/legal/commercial-terms - Salesforce, Main
Services Agreement (PDF, Stand 1. September 2026, Abschnitt 12.13
für Kunden in Deutschland):
https://www.salesforce.com/en-us/wp-content/uploads/sites/4/documents/legal/Salesforce_MSA.pdf
- Europäische Kommission, Rücknahme von Vorschlägen, C/2025/5423,
Amtsblatt C vom 6. Oktober 2025:
http://publications.europa.eu/resource/celex/52025XC05423 - Civil
Resolution Tribunal British Columbia, Moffatt v. Air Canada, 2024
BCCRT 149:
https://decisions.civilresolutionbc.ca/crt/crtd/en/item/525448/index.do
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12. Mai 2026, 4 UKl 3/25
(erzählt in Folge 9):
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/4_UKl_3_25_Urteil_20260512.html
Wichtig: Alle Aussagen wurden am 5. Oktober 2026 gegen die
genannten Quellen geprüft. Vertragsangaben stammen aus den
öffentlichen Standardbedingungen der Anbieter. Diese Folge ist
keine Rechtsberatung. Unser Mess-Sheet mit allen geprüften
Versprechen und den offenen Prognosen:
https://darc-transform.de/podcast/mess-sheet/ Schicken Sie uns das
Versprechen Ihres KI-Anbieters, gern per E-Mail oder auf LinkedIn.
Wir suchen uns jede Woche eines zum Nachmessen aus; ein Anspruch
auf Prüfung besteht nicht, und für Verdachtsfälle gelten die Regeln
sorgfältiger Berichterstattung. Nächste Folge am 14. Oktober: Ist
KI der Jobkiller Nummer eins? Wir lesen nach, was die meistzitierte
Zahl wirklich zählt. Wie immer mittwochs um 11:07 Uhr. Mehr zum
Podcast: https://darc-transform.de/podcast/ KI-Transparenz: Beide
Stimmen in dieser Folge sind KI-generiert, auch Frank hören Sie als
KI-Stimme. Die Gedanken und die Worte sind seine. Mehr:
https://darc-transform.de/podcast/
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