Das Kabinett beschließt die Pflegereform, der Kanzler stößt eine
Debatte über die Privatversicherung an, Pharmafirmen sollen bis zu
8,5 Prozentpunkte weniger Herstellerabschlag zahlen – die Woche im
Gesundheitswesen. Dazu: Organspende und Beihilfe. »Einblick – Der
Podcast«, der Podcast für den tieferen und dennoch knackigen
Einblick in die relevanten Ereignisse des Gesundheitswesens der
vergangenen Woche vom Gesundheitsmanagement der Berlin-Chemie.
Immer freitags um 12 Uhr. In dieser Ausgabe: -
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann fordert, dass die
Krankenkassen ihre Mitglieder wieder über steigende Beiträge
informieren – die Koalition hatte die Mitteilungspflicht erst
kürzlich gestrichen. Die Information ist entscheidend für das
Sonderkündigungsrecht: Wer wechseln will, muss bis zum Ende des
Monats kündigen, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. - Der
Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen
steigt 2027 um 2,2 Prozent und bleibt damit deutlich unter der vom
Sparpaket gedeckelten Obergrenze von rund 3,4 Prozent. Andreas
Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV:
»Das ist wahrlich kein Jubelergebnis.« - Nach den Wahlniederlagen
der CDU in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sieht Bundeskanzler
Friedrich Merz ein Gerechtigkeitsproblem zwischen gesetzlich und
privat Versicherten. Linnemann hält eine Abschaffung der privaten
Krankenversicherung für verfassungsrechtlich schwierig – die
Kürzungen aus dem Sparpaket sollen aber auch für die Beihilfe der
Bundesbeamt:innen gelten. - Die Lücke im Sparpaket schließt die
Koalition unter anderem mit dem Ende der zusätzlichen
Kinderkrankentage aus der Pandemie, das 100 Millionen Euro bringt.
Brechen Versicherte eine digitale Gesundheitsanwendung DiGA in den
ersten 4 Wochen ab, sollen die Kassen 20 Prozent weniger zahlen –
der Bundestag stimmt Mitte Oktober ab. - Krankenhausgipfel: Die
zugesagten 550 Millionen Euro des Bundes für die Kliniken sollen
über die Notfallreform fließen. Bei Kliniken mit mindestens 90
Prozent fehlerfreien Abrechnungen soll der Medizinische Dienst nur
noch 1 Prozent der Rechnungen prüfen dürfen. - Das Bundeskabinett
beschließt das Pflegeneuordnungsgesetz PNOG: Der Zuschlag für
Kinderlose steigt ab Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent, im Pflegegrad
1 entfällt die Leistung vollständig. Über zwei Forderungen der SPD
-– einen Deckel für die Eigenanteile im Pflegeheim und einen
Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung – berät eine
Kommission bis Ende Januar. - Bis zu 8,5 Prozentpunkte weniger
Herstellerabschlag sollen Pharmaunternehmen zahlen, die in
Deutschland forschen, investieren und produzieren – das Fachgremium
zur Standortklausel hält sein Modell selbst europarechtlich nicht
für vollständig abgesichert. Die Krankenkassen warnen vor
Mehrkosten von bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. - Mehr als 250
Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken unterstützen die
Widerspruchslösung bei der Organspende, rund 60 setzen in einem
Gegenantrag auf mehr Aufklärung. Im vergangenen Jahr spendeten
knapp 1.000 Menschen nach ihrem Tod Organe, rund 8.200 standen Ende
des Jahres auf den Wartelisten. - Digitalgesetz GeDIG: Der
Bundesrat fordert kürzere Fristen für die elektronische
Heilmittelverordnung und die elektronische Überweisung; die gematik
soll zu einer »echten Digitalagentur« werden. Die Ausschüsse
empfehlen, die geplante Strafe von 50 Cent je Mitglied für Kassen
zu streichen, die Anwendungen der elektronischen Patientenakte ePA
nicht fristgerecht umsetzen. - Ausblick: Das Gesetz für die
Gesundheitsversorgung in Krisen steht laut Linnemann kurz vor dem
Abschluss – das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Zi fordert, die Praxen einzubeziehen: Gut 4 von 5 haben keinen
Notfallplan für einen Stromausfall. Zudem tritt eine Verordnung der
Europäischen Kommission zum europäischen Gesundheitsdatenraum in
Kraft.
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